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   OLG Hamm, 07.05.2018 - III-2 RBs 61/18   

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https://dejure.org/2018,33091
OLG Hamm, 07.05.2018 - III-2 RBs 61/18 (https://dejure.org/2018,33091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.2018 - III-2 RBs 61/18 (https://dejure.org/2018,33091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - III-2 RBs 61/18 (https://dejure.org/2018,33091)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 109
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04

    wirtschaftliche Verhältnisse; Feststellungen, beruflichen Verhältnisse des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18
    Wenn auch die Anforderungen an die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht überspannt werden dürfen, so müssen durch das Tatgericht doch zumindest derart hinreichende Angaben zum Einkommen gemacht werden, dass dem Rechtsmittelgericht die Überprüfung möglich ist, ob die Vorschrift des § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG beachtet worden ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04 -).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18
    Dies ist unzulässig (BVerfG, Beschl. v. 19.04.2007, 2 BvR 713/07; BGH NStZ 1987, 36; BGH NStZ 2005, 463; Gericke in: Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 344 Rdnr. 39).
  • BVerfG, 19.04.2007 - 2 BvR 713/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18
    Dies ist unzulässig (BVerfG, Beschl. v. 19.04.2007, 2 BvR 713/07; BGH NStZ 1987, 36; BGH NStZ 2005, 463; Gericke in: Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 344 Rdnr. 39).
  • OLG Celle, 16.07.2008 - 311 SsBs 43/08

    Annahme einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 17 Abs. 3 S. 2

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18
    Selbst bei Vorliegen von Ahndungsrichtlinien, wie dem Bußgeldkatalog, ist eine einzelfallbezogene Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen jedenfalls bei einer Geldbuße von über 250,- Euro, die nicht den Regelsätzen der BKatV entspricht, grundsätzlich geboten (zu vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09 - ; OLG Celle; Beschluss vom 16.06.2008 - 311 SsBs 43/08 -).
  • OLG Koblenz, 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09

    Vorsätzliche Nichtausstellung von Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18
    Selbst bei Vorliegen von Ahndungsrichtlinien, wie dem Bußgeldkatalog, ist eine einzelfallbezogene Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen jedenfalls bei einer Geldbuße von über 250,- Euro, die nicht den Regelsätzen der BKatV entspricht, grundsätzlich geboten (zu vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09 - ; OLG Celle; Beschluss vom 16.06.2008 - 311 SsBs 43/08 -).
  • OLG Hamm, 14.08.1980 - 2 Ss 367/80
    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18
    So bestimmt sich der rechtswirksame Inhalt eines Entscheidungssatzes allein nach dem Inhalt der mündlich verkündeten Urteilsformel, ohne dass es insoweit auf den Wortlaut der Urkunde ankommt, die ohnehin keine unabdingbare Voraussetzung für das Existentwerden des Urteils ist (OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.1980 - 2 Ss 367/80 -).
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11

    Erforderlichkeit eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18
    Dazu bedarf es nicht der Lesbarkeit des Schriftgebildes; ausreichend ist vielmehr, dass jemand, der den Namen des Unterzeichnenden und dessen Unterschrift kennt, den Namen aus dem Schriftbild herauslesen kann (zu vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19.07.2011 - III-1 RVs 166/11 -).
  • OLG Hamm, 08.01.2015 - 3 RBs 354/14

    Keine Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verhängung eines Bußgeldes

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18
    Dabei sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen gegebenenfalls vom Gericht aufzuklären, wobei eine Mitwirkungspflicht des Betroffenen nicht besteht (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2015 - III-3 RBs 354/14 -).
  • OLG Hamm, 12.05.2022 - 5 Ws 114/22

    Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Rüge der Gerichtsbesetzung nach § 222b Abs.

    Eine Bezugnahme auf Anlagen zur Antragsschrift ist demgegenüber unzulässig, denn es ist nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichts, das Vorbringen an der passenden Stelle zu ergänzen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7.5.2018 - 2 RBs 61/18 - beck online; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 344 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 114/22

    Besetzungseinwand, Begründungsanforderungen, Schöffe, Erholungsurlaub, Willkür,

    Eine Bezugnahme auf Anlagen zur Antragsschrift ist demgegenüber unzulässig, denn es ist nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichts, das Vorbringen an der passenden Stelle zu ergänzen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7.5.2018 - 2 RBs 61/18 - beck online; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 344 Rn. 21).
  • OLG Schleswig, 12.12.2019 - II OLG 63/19
    Die vollständig fehlenden Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen stellen einen erheblichen Sachmangel dar, weil das Rechtsmittelgericht so nicht überprüfen kann, ob die Vorschrift des § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG beachtet worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07. Mai 2018 - III-2 RBs 61/18 -, juris)." Dem tritt der Senat bei.
  • KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
    Für den Beschwerdevortrag wesentliche Schriftstücke oder Aktenstellen sind insoweit durch wörtliche Zitate oder eingefügte Abschriften oder Ablichtungen zum Bestandteil der Beschwerdebegründung zu machen; nicht ausreichend ist indessen die Beifügung einer Ablichtung des Hauptverhandlungsprotokolls als Anlage zur Rechtsbeschwerdebegründung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2018 - III-2 RBs 61/18 -, juris) oder die Verweisung auf den Inhalt sich in den Akten befindlicher Schriftsätze (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 48 ).
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