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   OLG Hamm, 22.06.2018 - 2 RBs 86/18   

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OLG Hamm, 22.06.2018 - 2 RBs 86/18 (https://dejure.org/2018,25809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2018 - 2 RBs 86/18 (https://dejure.org/2018,25809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - 2 RBs 86/18 (https://dejure.org/2018,25809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Bescheidung, Beweisantrag, Formulierung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2018 - 2 RBs 86/18
    Gegen diese Grundsatze, die nicht nur für die Anwendung des 244 StPO im Strafverfahren, sondern nach 71 OWiG (mit den Einschränkungen des § 77 OWiG) auch im Bußgeldverfahren gelten (zu vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.) hat das Amtsgericht durch die völlige Außerachtlassung und Nichtbescheidung des zur Rede stehenden Beweisbegehrens verstoßen und hierdurch den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzt (zu vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811, OLG Hamm, NZV 2008, 417).
  • OLG Jena, 17.02.2005 - 1 Ss 227/04

    Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2018 - 2 RBs 86/18
    Ob der Beweisantrag mit rechtlich zutreffender Begründung hätte abgelehnt werden können, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nicht geprüft werden; denn damit würde es unzulässigerweise in die dem Tatrichter vorbehaltene Beweiswürdigung eingreifen (zu vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.0.2005 - 1 Ss 227/04 -).
  • BayObLG, 14.01.2004 - 2St RR 188/03

    Wirksamkeit der Zustellung eines schriftlichen Urteils an einen Verteidiger;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2018 - 2 RBs 86/18
    Das Urteil ist dem Verteidiger des Betroffenen, welcher eine schriftliche Vollmacht vor der Zustellung des Urteils nicht vorgelegt, das Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Rechtsmacht jedoch durch das eigenhändig unterschriebene Empfangsbekenntnis bestätigt hat (zu vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14.01.2004 - 2 St RR 188/2003 -), am 07.03.2018 zugestellt worden (BI. 162 d.A.).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 373/07

    Entscheidung über einen Beweisermittlungsantrag (Anordnung des Vorsitzenden;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2018 - 2 RBs 86/18
    Dies ändert indes nichts daran, dass über den Antrag eine Entscheidung hätte getroffen werden müssen, entweder durch die Anordnung des Tatrichters, dass dem Begehren nachzugehen ist, oder aber durch die Ablehnung des Antrags, die nach 34 StPO so zu begründen gewesen wäre, dass der Antragsteller über den Grund der Ablehnung ausreichend unterrichtet und dadurch in die Lage versetzt wird, sein weiteres Prozessverhalten darauf einzustellen und eventuell weitere Beweisanträge zu stellen (zu vgl. BGH, Beschluss vom 02.10.2010 - 3 StR 373/07 -).
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