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   BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84   

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BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84 (https://dejure.org/1985,18240)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1985 - 2 RU 10/84 (https://dejure.org/1985,18240)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - 2 RU 10/84 (https://dejure.org/1985,18240)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
    Auszug aus BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
    Solche Veranstaltungen, zu denen ua auch Betriebsausflüge zählen, werden dem Unternehmen zugerechnet und der dienstlichen Tätigkeit gleichgesetzt (BSGE 1, 179, 182; 7, 249, 251; 17, 280 f; SozR Nr. 66 zu S 542 RVO aF; SozR Nrn 18, 24 und 35 zu 5 548 RVG, SozR 2200 5 548 Nrn 11, 21, 30; BSG Urteil vom 1980 RU 1/78 - Brackmann aaO S 482 k ff mwN).
  • BSG, 15.12.1966 - 2 RU 255/63

    Unfallversicherungsschutz - Geschäftsinhaber - Wohnung über Geschäft -

    Auszug aus BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
    Hieran ändert nichts, daß es grundsätzlich auf den Standpunkt des Ver- letzten ankommt, also darauf, ob dieser von seinem Standpunkt aus der Meinung sein konnte, daß sein Vorgehen geeignet war, den Interessen des "Unternehmens" zu dienen (BSGE 26, 45, "7; 52, 57, 59 mwN; Brackmann, aaO, S M80n).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
    Hieran ändert nichts, daß es grundsätzlich auf den Standpunkt des Ver- letzten ankommt, also darauf, ob dieser von seinem Standpunkt aus der Meinung sein konnte, daß sein Vorgehen geeignet war, den Interessen des "Unternehmens" zu dienen (BSGE 26, 45, "7; 52, 57, 59 mwN; Brackmann, aaO, S M80n).
  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
    Auszug aus BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
    Solche Veranstaltungen, zu denen ua auch Betriebsausflüge zählen, werden dem Unternehmen zugerechnet und der dienstlichen Tätigkeit gleichgesetzt (BSGE 1, 179, 182; 7, 249, 251; 17, 280 f; SozR Nr. 66 zu S 542 RVO aF; SozR Nrn 18, 24 und 35 zu 5 548 RVG, SozR 2200 5 548 Nrn 11, 21, 30; BSG Urteil vom 1980 RU 1/78 - Brackmann aaO S 482 k ff mwN).
  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80

    Unfall - Gaststättenbetrieb - Jagdausübung - Arbeitsunfall - Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
    Selbst "unternehmensfremde" Tätigkeiten sind nicht grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen (BSGE 52, 89 ff mwN).
  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
    Auszug aus BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
    Solche Veranstaltungen, zu denen ua auch Betriebsausflüge zählen, werden dem Unternehmen zugerechnet und der dienstlichen Tätigkeit gleichgesetzt (BSGE 1, 179, 182; 7, 249, 251; 17, 280 f; SozR Nr. 66 zu S 542 RVO aF; SozR Nrn 18, 24 und 35 zu 5 548 RVG, SozR 2200 5 548 Nrn 11, 21, 30; BSG Urteil vom 1980 RU 1/78 - Brackmann aaO S 482 k ff mwN).
  • BSG, 08.12.2022 - B 2 U 14/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 12

    Erfasst sind darüber hinaus sonstige Tätigkeiten, die den Zwecken des Hilfsdienstes wesentlich dienen oder dessen Angelegenheiten wesentlich fördern (vgl noch zur RVO BSG Urteil vom 4.8.1992 - 2 RU 39/91 - juris RdNr 21; BSG Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 27/90 - juris RdNr 25 ff; BSG Urteil vom 27.2.1985 - 2 RU 10/84 - juris RdNr 14 ff; BSG Urteil vom 15.6.1983 - 9b/8 RU 36/81 - SozR 2200 § 539 Nr. 92 S 249 f = juris RdNr 10) .

    Erfasst ist der gesamte Aufgabenbereich des jeweiligen Unternehmens einschließlich der organisatorischen, administrativen und sozialen bzw vereinsrechtlichen Belange sowie die Jugendarbeit (vgl BSG Urteil vom 27.2.1985 - 2 RU 10/84 - juris RdNr 15; Schlegel in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Unfallversicherungsrecht, 1996, § 17 RdNr 36; Vollmar, ZfS 1978, 156).

    Ein allein oder wesentlich geselliger Veranstaltungscharakter bzw ein sonst privatwirtschaftlicher Charakter stand nicht im Vordergrund (vgl zB BSG Urteil vom 4.8.1992 - 2 RU 39/91 - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 27.2.1985 - 2 RU 10/84 - juris RdNr 17; BSG Urteil vom 28.10.1966 - 2 RU 92/63 - juris RdNr 18 f) , auch wenn die Generalversammlung mit einem "gemütlichen Beisammensein" ausklingen sollte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2016 - L 16/3 U 186/13

    Unfallversicherungsrecht; Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr;

    Nach dieser Maßgabe hat das BSG entschieden ( Urteil vom 27. Februar 1985, - 2 RU 10/84 -, juris), dass die Teilnahme eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr an einem Jubiläumsfest einer befreundeten - ausländischen - Feuerwehr keinen dienstlichen Bezug hat und sich der Beitrag der angereisten Feuerwehrleute in ihrer Anwesenheit und in einer geselligen oder gesellschaftlichen Unterstützung des Jubiläumsfestes der befreundeten Feuerwehren erschöpft.
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90

    Unfallversicherungsschutz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der

    Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, daß die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich zusammenhängt (BSG Urteil vom 27. Februar 1985 - 2 RU 10/84 - HV - Info Nr. 10/85, 24 m.w.N.).

    Dazu hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1985 (- 2 RU 10/84 - HV-Info Nr. 10/85, 24) klargestellt (s auch Urteil des Senats vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 92/63 -), daß entsprechend den in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Grundsätzen sonstige Verrichtungen, die den Belangen der Feuerwehr wesentlich dienen oder die Zwecke der Feuerwehr wesentlich fördern, unter Versicherungsschutz stehen.

    Insoweit unterscheidet sich der hier maßgebende Sachverhalt grundlegend von dem, der dem Urteil des Senats vom 27. Februar 1985 (2 RU 10/84 a.a.O.) zugrunde lag.

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 27/90

    Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Mitglied; Unfallversicherungsschutz

    Entsprechend der im angefochtenen Urteil genannten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Februar 1985 (- 2 RU 10/84 - HV-Info Nr. 10/1985, 24) sei hier entscheidend, ob das Waldfest den Zwecken der Feuerwehr wesentlich gedient habe.

    Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, daß die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich zusammenhängt (BSG Urteil vom 27. Februar 1985 - 2 RU 10/84 - HV-Info Nr. 10/85, 24 mwN).

    Der erkennende Senat hat dazu in seinem Urteil vom 27. Februar 1985 (- 2 RU 10/84 - aaO; s auch Urteil des Senats vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 92/63 -) klargestellt, daß entsprechend den in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Grundsätzen sonstige Verrichtungen, die den Belangen der Feuerwehr wesentlich dienen oder die Zwecke der Feuerwehr wesentlich fördern, unter Versicherungsschutz stehen.

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 39/91

    Feststellung der Verletzung als Folge eines Arbeitsunfalls - Anforderungen an die

    Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, daß die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich zusammenhängt (BSG Urteil vom 27. Februar 1985 - 2 RU 10/84 - HV-Info Nr. 10/85, 24 m.w.N.).

    Daher stehen nach der Rechtsprechung des Senats entsprechend den in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Grundsätzen sonstige Verrichtungen, die den Belangen der Freiwilligen Feuerwehr wesentlich dienen oder Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr wesentlich fördern, unter Versicherungsschutz (BSG Urteil vom 27. Februar 1985 - 2 RU 10/84 - HV-Info a.a.O.).

    Dazu hat der Senat einerseits in seinem Urteil vom 27. Februar 1985 (a.a.O.) entschieden, daß die Teilnahme eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr an einem Jubiläumsfest einer befreundeten -ausländischen -Feuerwehr keinen dienstlichen Bezug hatte und sich der Beitrag der angereisten Feuerwehrleute "in ihrer Anwesenheit und in einer geselligen oder gesellschaftlichen Unterstützung des Jubiläumsfestes" der befreundeten Feuerwehr erschöpfte.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 4485/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 12

    Entscheidend für das Bestehen von Versicherungsschutz ist, dass die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich zusammenhängt (BSG, Urteil vom 27.02.1985, 2 RU 10/84, Rdnr. 15).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten weicht der Senat gerade nicht von dem Urteil des BSG vom 27.02.1985 (2 RU 10/84) ab.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 17 U 123/07

    Anerkennung eines Sturzes nach dem letzten Auftritt eines Spielmannszuges der

    Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich zusammenhängt (BSG, Urteil vom 27.02.1985, Az. 2 RU 10/84 = HV-Info Nr. 10/85, 24 m.w.N.).

    Sonstige Verrichtungen, die den Belangen der Freiwilligen Feuerwehr wesentlich dienen oder Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr wesentlich fördern, stehen unter Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 27.02.1985, Az. 2 RU 10/84, a.a.O.) Maßgebend ist damit die im Einzelfall zu beurteilende Zuordnung zum "Unternehmen Feuerwehr", die wertend unter Berücksichtigung aller Umstände festzustellen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 1199/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - betriebliche Gemeinschaftsfeier -

    Es muss demgemäß ein sogenannter innerer Zusammenhang bestehen, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 27/90 - juris Rz. 26; BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 16/90 - juris Rz. 18; BSG, Urteil vom 27.02.1985 - 2 RU 10/84 - juris Rz. 15; BSG, Urteil vom 27.08.1981 - 2 RU 23/80 - juris Rz. 14; BSG, Urteil vom 28.10.1966 - 2 RU 92/63 - juris Rz. 18).

    Hieran ändert nichts, dass es grundsätzlich auf den Standpunkt des Verletzten ankommt, also darauf, ob dieser von seinem Standpunkt aus der Meinung sein konnte, dass sein Vorgehen geeignet war, den Interessen seiner Organisation zu dienen (BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 16/90 - juris Rz. 18; BSG, Urteil vom 27.02.1985 - 2 RU 10/84 - juris Rz. 17).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.05.2009 - L 2 U 25/08

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 27.2.1985 -2 RU 10/84 (in Juris veröffentlicht) klargestellt, dass Unfallversicherungsschutz eines Mitglieds der freiwilligen Feuerwehr nach § 539 Abs. 1 Nr. 8 RVO bei der (reinen) Teilnahme an einem Jubiläumsfest einer befreundeten Feuerwehr nicht bestand, weil sein Aufenthalt anlässlich des Jubiläumsfestes den Zwecken der Feuerwehr nicht wesentlich dient und nicht in Ausübung seines Feuerwehrdienstes erfolgte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04

    Erörterung des zuständigen Unfallversicherungsträgers für einen regionalen

    Dieser war nicht nur bei Tätigkeiten im Kernbereich der Aufgaben dieser Organisationen gegeben, sondern weitgehend bei allen Tätigkeiten, die mit der Hilfstätigkeit organisatorisch, administrativ oder wegen vereinsrechtlicher Belange zusammenhängen (BSG Urteil vom 27. Februar 1985 - 2 RU 10/84 - in HV-Info 1985 S. 24 ff.; Schlegel in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2 Unfallversicherungsrecht, § 17 Rz. 36).
  • SG Speyer, 11.10.2007 - S 8 U 51/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2016 - L 16 3 U 186/13
  • LSG Bayern, 09.02.2011 - L 2 U 138/09

    Unfallversicherung, Arbeitsunfall, Freiwillige Feuerwehr, versicherte Tätigkeit,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

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