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   BSG, 11.02.1981 - 2 RU 109/79   

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BSG, 11.02.1981 - 2 RU 109/79 (https://dejure.org/1981,21155)
BSG, Entscheidung vom 11.02.1981 - 2 RU 109/79 (https://dejure.org/1981,21155)
BSG, Entscheidung vom 11. Februar 1981 - 2 RU 109/79 (https://dejure.org/1981,21155)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 109/79
    Nach den in ständiger Rechtsprechung und unter nahezu einhelliger Zustimmung des Schrifttums zum VerSicherungsschutz auf dem Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit entwickelten Grundsätzen besteht während einer persönlichen Verrichtung dienenden erheblichen Unterbrechung dieses Weges kein Versicherungsschutz, während der Versicherungsschutz aufrechterhalten bleibt, wenn die Besorgung hinsichtlich ihrer Zeitdauer und der Art ihrer Erledigung keine rechtlich ins Gewicht fallende und somit keine erhebliche Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit bedeutet, sondern nur als geringfügig anzusehen ist (vgl ua BSG SozR Nr. 5 und Nr. 28 zu 5 545 RVG aF; BSG SozR 2200 5 549 Nr. 1, 5 539 Nr. 21; BSGE 43, 113 = SozR 2200 5 550 Nr. 26; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. bis 9. Aufl, S. 486 t und x sowie Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, @ 550 Anm 17a und d - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1977 (BSGE 43, 113, 115; s. auch BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 70/77) zum Versicherungsschutz von Schülern während des Besuchs allgemeinbildender Schulen auf dem Schulweg ausgeführt hat, sind der Gesetzéssystematik und der Entstehungsgeschichte des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18. März 1971 (BGBl I 257) keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, daß die angeführten Grundsätze zum Versicherungsschutz während der Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit insoweit für den Versicherungsschutz für Schüler gem 5 550 Abs. 1 RVO nicht gelten sollen (Brackmann aaO S. 485 r).

  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 70/77
    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 109/79
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1977 (BSGE 43, 113, 115; s. auch BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 70/77) zum Versicherungsschutz von Schülern während des Besuchs allgemeinbildender Schulen auf dem Schulweg ausgeführt hat, sind der Gesetzéssystematik und der Entstehungsgeschichte des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18. März 1971 (BGBl I 257) keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, daß die angeführten Grundsätze zum Versicherungsschutz während der Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit insoweit für den Versicherungsschutz für Schüler gem 5 550 Abs. 1 RVO nicht gelten sollen (Brackmann aaO S. 485 r).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 20/97 R

    Kindergartenunfall - Wegeunfall - Abgrenzung - innerer Zusammenhang -

    Mehr noch als bei der Wertung des inneren Zusammenhangs bei Schülerunfällen (§ 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst b RVO), wo das Alter der betreffenden Schüler, das einen kindlichen Spieltrieb bedingen kann, zu berücksichtigen ist (BSG Urteil vom 11. Februar 1981 - 2 RU 109/79 - = BAGUV-Rdschr 34/81; s auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 34 und Brackmann/Wiester, aaO, RdNr 507), kommt bei Kindern im vorschulischen Alter den Besonderheiten ihres Entwicklungsstandes eine besondere Bedeutung zu.
  • SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls im Straßenverkehr als Arbeitsunfall

    Bei der Ausfüllung des Begriffs der Geringfügigkeit wären nach der alten Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 11.02.1981, Az: 2 RU 109/79) die gesamten Umstände des Einzelfalls zu würdigen.
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