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   BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62   

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BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62 (https://dejure.org/1964,996)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1964 - 2 RU 114/62 (https://dejure.org/1964,996)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1964 - 2 RU 114/62 (https://dejure.org/1964,996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerdienstlicher Arbeitsunfall nach § 537 Nr. 10 RVO aF - Ungleichbehandlung von aktiven und im Ruhestand befindlichen Beamten bei der Zahlung der Unfallrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 54
  • NJW 1965, 558
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62
    Diese während des Revisionsverfahrens in Kraft getretene Vorschrift erfaßt gemäß Art. 4 § 2 Abs. 1 UVNG vom 1. Juli 1963 an das streitige Rechtsverhältnis (BSG 2, 188, 192) Soweit über die Verfassungsmäßigkeit jener Vorschrift zu entscheiden ist, steht dem Bundessozialgericht (BSG) die Verwerfungskompetenz zu, weil § 564 RVO aF vorkonstitutionelles Recht ist (BVerfGE 2, 124, 128, 135; BSG 5, 17, 24); nur für die nach Inkrafttreten des GG erlassenen Gesetze, zu denen das UVNG gehört, ist die ausschließliche Verwerfungszuständigkeit des BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG gegeben.
  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62
    Dies gilt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch für solche Ansprüche, die - wie die nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - mit Rechtsanspruch verliehen werden (BVerfGE 11, 64, 70); bei Ansprüchen aus der Sozialversicherung hat das Bundesverfassungsgericht diese Frage ausdrücklich offengelassen (BVerfGE 11, 221, 226, 227).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 380, 399) umfaßt die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG grundsätzlich nicht vermögenswerte Rechte des öffentlichen Rechts, weil sonst solche vom Gesetzgeber einmal eingeräumte vermögensrechtliche Positionen nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden könnten.
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62
    Der Bundesgerichtshof (BGH) - BGHZ 6, 270, 278; 16, 192, 201- vertritt dagegen die Ansicht, daß beamtenrechtliche Bezüge zwar unter jene Eigentumsgarantie fallen, sie aber in gewissen Grenzen herabgesetzt werden können.
  • BSG, 29.01.1959 - 3 RJ 232/55

    Anspruch auf Weiterzahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Anrechnung der Rente

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62
    Der 3. Senat des BSG schließlich hat entschieden, daß Renten der Sozialversicherung grundsätzlich "Eigentum" im Sinne des Art. 14 GG sein können (BSG 9, 127, 128), Er hat hier allerdings die Frage, wie sich diese Eigentumsgarantie auf Sozialversicherungsrenten im allgemeinen auswirkt, offengelassen, während er in einer weiteren Entscheidung (BSG 15, 71, 74) Veränderungen der sozialen Beiträge und Leistungen ihrer Höhe nach als zulässig angesehen hat.
  • BVerfG, 21.06.1960 - 1 BvL 10/58

    Verfassungsmäßigkeit der Inhaltsänderung von Anwartschaften aus laufenden

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62
    Dies gilt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch für solche Ansprüche, die - wie die nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - mit Rechtsanspruch verliehen werden (BVerfGE 11, 64, 70); bei Ansprüchen aus der Sozialversicherung hat das Bundesverfassungsgericht diese Frage ausdrücklich offengelassen (BVerfGE 11, 221, 226, 227).
  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21, April 1964 (2 BvR 203, 206, 219, 221/62 - veröffentlicht in NJW 1964, 1785) diese Regelung als mit den Grundrechten in Art. 3 Abs. 1, 14 und 20 Abs. 1 GG vereinbar angesehen.
  • LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11

    Unfallverletzte in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten im Gegensatz zu

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorgängervorschrift des § 576 Abs. 1 Satz 2 RVO mehrfach bestätigt (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1964, 2 RU 114/62 = BSGE 22, 54; BSG, Urteil vom 31.10.1978, Az.: 2 RU 87/76 = BSGE 47, 137; BSG, Urteil vom 27.08.1981, Az.: 2 RU 41/79).

    Verhindert werden soll eine Doppelversorgung im Sinne einer Kumulation von Leistungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1964, 2 RU 114/62 = BSGE 22, 56 BSG; BSG, Urteil vom 27.03.1990, 2 RU 43/89).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2011 - L 3 U 76/10

    Stützrente; Unfallfürsorge; Beamter; Arbeitsunfall; Dienstunfall

    Der Beamte, der trotz eines dienstlichen oder außerdienstlichen Unfalls dienstfähig bleibt, erleidet durch den Unfall im Allgemeinen keine wirtschaftlichen Einbußen, weil ihm nach den Grundsätzen des Beamtenrechts das ihm zustehende Gehalt in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen ist, wohingegen ein anderer Verletzter, dessen Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall nicht unwesentlich gemindert ist, vielfach nur ein seiner beschränkten Erwerbsfähigkeit entsprechendes Abreitseinkommen wird erzielen können (BSG, Urteile vom 30. Oktober 1964 - 2 RU 114/62 -, BSGE 22, 54, 57 f., und vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 87/79 -, zitiert nach juris Rn. 23).

    Jedenfalls liegt in der oben angesprochenen unterschiedlichen sozialen Schutzbedürftigkeit ein sachgerechter Differenzierungsgrund, welcher unter Zugrundelegung der insofern weiten Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers selbst dann verfängt, wenn "für den dadurch betroffenen Personenkreis - auch unter Berücksichtigung eines im Laufe der letzten Jahrzehnte eingetretenen gewissen Wandels der Verhältnisse der Staatsdiener - möglicherweise nicht eine in jeder Beziehung zweckmäßige, gerechte und der Billigkeit entsprechende Regelung" vorliegt (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1964, a.a.O., S. 58).

  • LSG Hessen, 05.02.2010 - L 3 U 198/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - Beamtenstatus

    Eine damit unter Umständen gegenüber sonstigen Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbundene Schlechterstellung hat das Bundessozialgericht verfassungsrechtlich nicht beanstandet (siehe BSG, Urteil vom 30. Oktober 1964 - 2 RU 114/62 - BSGE 22, 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 A 1911/16

    Ordnungsgemäße Feststellung der Höhe einer fiktiven Unfallversorgung bei Erleiden

    vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 5. Februar 2010 - L 3 U 198/07 -, juris, Rn. 27; zur Verfassungsmäßigkeit des § 576 Abs. 1 RVO als Vorgängernorm, die bereits zu einer Ungleichbehandlung von Beamten gegenüber anderen Versicherten führte: BSG, Urteil vom 30. Oktober 1964- 2 RU 114/62 -, juris, Rn. 15 ff., 18, seit dem ständige Rspr. des BSG.
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76

    Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist § 576 Abs. 1 Satz 2 RVO, der Beamte gegenüber anderen Versicherten in gewisser Weise benachteiligt, mit dem Grundgesetz vereinbar (BSGE 22, 54).
  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 41/79
    Der Kläger hat Sprungrevision eingelegt und trägt vor: Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 50. Oktober 1964 (BSGE 22, 54), in der die Verfassungsmäßigkeit des 5 576 RVO bejaht worden sei, könne aufgrund der geänderten sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse nicht mehr aufrechterhalten werden.

    Der Senat verweist insoweit auf seine Darlegungeh in dem angeführten Urteil vom 50. Oktober 1964 (aaO).

  • VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 1 K 12.1409

    Keine Berücksichtigung von Minderungen der Erwerbsfähigkeit bei Gewährung eines

    Es ist vielmehr dem Gesetzgeber im Rahmen seiner bereits dargelegten Gestaltungsfreiheit überlassen, inwieweit er Verbesserungen des sozialversicherungsrechtlichen Unfallschutzes in das Beamtenrecht einführt (vgl. BVerwG v. 27.1.2005, Az. 2 C 7/04 unter Bezugnahme auf BVerwG v. 13.1.1978, Az. 6 B 57.77; BSG v. 30.10.1964, Az. 2 RU 114/62 ).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 43/89

    Berechnung und Auszahlung einer Verletztenrente - Berücksichtigung

    Personen, die in den Anwendungsbereich des § 576 RVO fallen, sind insoweit also schlechter gestellt als andere Versicherte (zur Verfassungsmäßigkeit s BSGE 22, 54, 58f; 47, 137, 141; BSG, Urteil vom 27. August 1981 - 2 RU 41/79 -).
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 47/77
    In 1 RVO kommt außerdem der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, Beamte sowie diesen Gleichgestellte hinsichtlich des Ausmaßes ihrer Entschädigung für einen während der Dienstzeit erlittenen Unfall grundsätzlich gleich zu behandeln, gleichgültig, ob es sich hierbei um einen Dienst- oder Arbeitsunfall handelt (s. BSGE 22, 54, 57; Lauterbach aaO Anm 1 zu @ 576)° Kriterium für die bezweckte Gleichbehandlung ist jedoch nicht die Beamteneigenschaft überhaupt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 14/9 U 75/10
    Eine Ungleichbehandlung i.S. des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz der bei einem Unfall i.S. des § 8 SGB VII verletzten Beamten mit anderen Versicherten liegt hierin nicht (BSGE 22, 54).
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