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   BSG, 08.12.1994 - 2 RU 12/94   

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Wird zitiert von ... (9)  

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05  
    Dieser begründet im Falle einer endgültigen negativen Entscheidung das unmittelbare Recht des Versiche-rungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 -, zitiert nach juris).

    Die Befugnis zum Er-lass eines einstweiligen Verwaltungsakts vom Typ der Vorwegzahlung schafft somit unabhängig von den Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 SGB I eine Ermächtigungs-grundlage für eine Bewilligung von beantragten Geldleistungen, wenn eine abschlie-ßende Entscheidung nach dem Stand der Ermittlungen im Entscheidungszeitpunkt dem Grunde nach noch nicht möglich war (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994, a.a.O.).

    Weitere Voraussetzung ist, dass der gesetzliche Zweck der Leistung nur ermöglicht werden kann, wenn sie möglichst zeitnah zur Entscheidung des Bedarfs, dem sie ab-helfen soll, erbracht wird, jedoch zwingende verfahrenstechnische Gründe die endgül-tige Gewährung oder Vorschussbewilligung noch unmöglich machen (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994, a.a.O.).

    Um eine wirksame Ermächtigung für eine Rückforderung zu schaffen, muss dem Adressaten einer solchen Vorwegzahlung vom Empfängerhori-zont ausgehend hinreichend verdeutlicht werden, dass noch nicht feststeht, ob ihm überhaupt ein Recht auf eine Geldleistung zusteht und dass er nicht vertrauen könne, er dürfe nur auch nur einen Teil des Wertes des jetzt Gezahlten behalten (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 a.a.O.; BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 46/96 - zitiert nach juris).

  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95  

    Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines

    § 42 SGB I ermächtigt - unter anderen Voraussetzungen als der durch das 1. SKWPG geänderte § 147 AFG - zum Erlaß einer "Zwischen"-Regelung bis zur endgültigen Feststellung der Sozialleistung, ohne die spätere endgültige Entscheidung inhaltlich zu binden (BSGE 55, 287, 290 f = SozR 12, 00 § 42 Nr. 2; BSGE 57, 38, 39 - SozR 1200 § 42 Nr. 3; BSGE 66, 44, 51 = SozR 5795 § 7 Nr. 1; BSGE 67, 104, 109 f - SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 und SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; SozR 3-1 300 § 31 Nr. 10; SozR 4150 Art. 4 § 2 Nr. 1; vgl auch BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 -, unveröffentlicht).

    Die Vorschußzahlung ist damit begrifflich und ihrem Wesen nach nur vorläufiger Natur; der von vornherein auf Ersetzung durch einen endgültigen Verwaltungsakt angelegte Vorschußbescheid verliert seine Wirkung mit dem endgültigen Bescheid (BSGE 67, 104, 110 - SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4; SozR-1300 § 31 Nr. 10; vgl. auch BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 -, unveröffentlicht).

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95  

    Zuschüsse der Künstlersozialkasse zur privaten Krankenversicherung, Bemessung,

    Der Adressat muß erkennen können, daß es sich nicht um das letzte Wort der Verwaltung handelt und das Verwaltungsverfahren durch die getroffene Regelung nicht endgültig abgeschlossen werden soll (BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 - = HVBG -Info 1995, 721 unter Hinweis auf BSGE 67, 104, 120).

    Bei Gewährung vorläufiger Leistungen begründet ein Rückforderungsvorbehalt für den Fall einer negativen endgültigen Entscheidung zugleich das Recht des Sozialleistungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; BSGE 62, 32, 39 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 - = HVBG -Info 1995, 721).

mehr
  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 5/06 R  

    Soziales Leistungsrecht - zu Unrecht gewährter Vorschuss - Rückabwicklung -

    Für Fälle, bei denen schon der Grundanspruch nicht feststehe, habe der 2. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 - erkannt, dass sich ein Rückforderungsanspruch aus dem Bescheid selbst ergebe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2003 - L 2 U 78/00  

    Unfallversicherung

    Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls hat die Beklagte für den maßgeblichen Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. BSG, Urteil vom 08.12.1994 - 2 RU 12/94 - HVBG-INFO 1995, S. 721ff.) in den Schreiben vom 28.04., 17.06., 06.07.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2006 - L 10 U 3578/05  

    Gesetzliche Unfallversicherung - vorschussweise Leistungsgewährung -

    Diese Verpflichtung ergibt sich aufgrund der endgültigen Festsetzung des zustehenden Verletztengeldes im angefochtenen Bescheid aus § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I. Einer Aufhebung der Vorschüsse bewilligenden Bescheide bedarf es hierbei nicht (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994, 2 RU 12/94).
  • SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03  

    Gesetzliche Unfallversicherung - zu Unrecht gewährter Vorschuss auf

    Hingegen hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts die Zahlung von Vorschüssen analog § 42 Abs. 1 SGB I bzw. Vorwegzahlungen durch einstweilige bzw. vorläufige Regelung auch dann anerkannt, wenn Zweifel über die Leistungspflicht dem Grunde nach besteht (vgl. BSG, Urt. v. 12. Mai 1992 - 2 RU 7/92, SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; ausdrücklich für die Zahlung eines Vorschusses auf das Verletztengeld: BSG, Urt. v. 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94, juris).
  • LSG Bayern, 11.09.2003 - L 18 U 142/03  
    Das SG hat sich zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Vorbehaltszahlung berufen (vgl. Urteil vom 08.12.1994 Az.: 2 RU 12/94, HVBG-Info 1995, 721).
  • SG Dresden, 18.11.2004 - S 5 U 44/02  
    Bei Gewährung vorläufiger Leistungen begründet ein Rückforderungsvorbehalt für den Fall einer negativen endgültigen Entscheidung zugleich das Recht des Sozialleistungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zu-rückzufordern (BSG, Urteil vom 08.12.1994 - 2 RU 12/94 -).
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