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   BSG, 27.07.1972 - 2 RU 122/70   

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BSG, 27.07.1972 - 2 RU 122/70 (https://dejure.org/1972,1281)
BSG, Entscheidung vom 27.07.1972 - 2 RU 122/70 (https://dejure.org/1972,1281)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 (https://dejure.org/1972,1281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherung - KG - Mitarbeit eines Kommanditisten - Gesellschafterverpflichtung - Arbeitskraft

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 168
  • BB 1973, 386
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 4158/19

    Wann ist Kommanditist einer KG abhängig beschäftigt?

    Die Gesellschafterstellung in der KG schließt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ebenso wenig aus wie die Tatsache, dass es sich bei der KG um eine Personengesellschaft handelt (BSG, Urteil vom 27.07.1972 - 2 RU 122/70 -, in juris, m.w.N.).

    Erbringt der Kommanditist dagegen auf Grund eines außergesellschaftsrechtlichen Tatbestandes eine Leistung gegenüber der Gesellschaft, liegt ein Drittverhältnis vor und er kann in diesem im Verhältnis zur Gesellschaft auch Beschäftigter im Sinne des § 7 SGB IV sein (BSG, Urteil vom 26.05.1966 - 2 RU 178/64 -, in juris und Urteil vom 27.07.1972 a.a.O.).

    Bei der Frage, ob es sich um eine zusätzliche Rechtsbeziehung handelt, kommt es nicht auf die zivilrechtlichen Erscheinungsformen oder auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung an (BSG, Urteil vom 27.07.1972, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - L 9 KR 13/13

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der

    Die Gesellschafterstellung schließt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ebenso wenig aus wie die Tatsache, dass die KG als solche keine juristische Person ist, sondern bei ihr Träger der Rechte die Gesellschafter sind (BSG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 Rn. 28).

    Denn er erbringt in diesem Fall die Leistung/Tätigkeit auch für sich selbst, er ist dann nicht in ein für ihn fremdes Unternehmen eingebunden und weisungsabhängig, sondern in sein eigenes und trägt in der Tätigkeit unmittelbar als Gesellschafter das Unternehmerrisiko (zu Gesellschaftern einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft ausgeführt von: BSG, Urteil vom 26. Mai 1966 - 2 RU 178/64, BSGE 25, 51, 52; grundlegend: Urteil vom 31. Juli 1962 - 2 RU 110/58, BSGE 17, 211, 214 ff. für den nicht rechtsfähigen Verein; für die KG: Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 Rn. 28).

    Die von den am Gesellschaftsvertrag Beteiligen gewählten Bezeichnungen sind dafür ebenso wenig maßgebend, wie eine rein formale Begründung von Tätigkeitspflichten im Gesellschaftsvertrag (BSG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 -, juris; vielmehr im Fall des Vereins, ob "das Tätigwerden unmittelbarer Ausfluss der Mitgliedschaft selbst ist", dazu BSG, Urteil vom 31. Juli 1962 - 2 RU 110/58, BSGE 17, 211, 216).

    Nur tätige Gesellschafter konnten ihn beanspruchen, nicht mitarbeitende Gesellschafter konnten ihn dagegen nicht allein aufgrund ihrer Gesellschafterstellung verlangen (zu diesem Aspekt, BSG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 Rn. 30).

    Zwar war mit dem Vorabgewinn im GV selbst kein eigenständiges Arbeitsentgelt gerade für die Mitarbeit des Klägers explizit vertraglich begründet, es richteten sich aber die im GV vereinbarten Vorwegentnahmen (Vorabgewinn) für tätige Kommanditisten ihrer Höhe nach erkennbar nicht an einem Kapitalanteil, sondern an der Tätigkeit selbst aus (zu diesem Kriterium, BSG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 Rdnr. 30).

    Dann würde die Höhe des während des Geschäftsjahres gewährten Vorab nicht für eine Beschäftigung sprechen (BSG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 Rdnr. 30).

  • BFH, 23.05.1979 - I R 163/77

    Qualifikation von Einkünften - Vorrang einer Norm - Überlassung von

    Die Vergütung für die Tätigkeit eines Gesellschafters in der Gesellschaft, die nicht gesellschaftsrechtlich bedingt ist, hat eine schuldrechtliche Grundlage (vgl. dazu das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 27. Juli 1972 2 RU 122/70, Betriebs-Berater 1973 S. 386 - BB 1973, 386 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - L 9 KR 224/14

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem

    Die Gesellschafterstellung schließt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ebenso wenig aus wie die Tatsache, dass die Kommanditgesellschaft als solche keine juristische Person ist, sondern bei ihr Träger der Rechte die Gesellschafter sind (BSG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 Rn. 28).

    Denn er erbringt in diesem Fall die Leistung/Tätigkeit auch für sich selbst, er ist dann nicht in ein für ihn fremdes Unternehmen eingebunden und weisungsabhängig, sondern in sein eigenes und trägt in der Tätigkeit unmittelbar als Gesellschafter das Unternehmerrisiko (zu Gesellschaftern einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft ausgeführt von: BSG, Urteil vom 26. Mai 1966 - 2 RU 178/64, BSGE 25, 51, 52; grundlegend: Urteil vom 31. Juli 1962 - 2 RU 110/58, BSGE 17, 211, 214 ff. für den nicht rechtsfähigen Verein; für die KG: Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 Rn. 28).

    Die von den am Gesellschaftsvertrag Beteiligen gewählten Bezeichnungen sind dafür ebenso wenig maßgebend, wie eine rein formale Begründung von Tätigkeitspflichten im Gesellschaftsvertrag (BSG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 -, juris; vielmehr im Fall des Vereins, ob "das Tätigwerden unmittelbarer Ausfluss der Mitgliedschaft selbst ist", dazu BSG, Urteil vom 31. Juli 1962 - 2 RU 110/58, BSGE 17, 211, 216).

  • BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 714/93

    Arbeitsverhältnis der LPG -Mitglieder

    Dies gilt selbst dann, wenn er bei Erfüllung seiner Arbeitsleistung, ähnlich einem Arbeitnehmer, einem Weisungsrecht Folge zu leisten hat (BAG Urteil vom 8. Januar 1970, BAGE 22, 236 [BAG 08.01.1970 - 3 AZR 436/67] = AP Nr. 14 zu § 528 ZPO; BSG Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 - AP Nr. 4 zu § 539 RVO; BAG Beschluß vom 3. Juni 1975, BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - L 4 U 76/03

    Insolvenzgeldumlage durch Unfallversicherungsträger - wirksame Heranziehung einer

    Demgegenüber hat das BSG die Unternehmereigenschaft von Personengesellschaften, auch von handelsrechtlichen Personengesellschaften - OHG und KG -, grundsätzlich in Hinblick auf ihre fehlende Rechtspersönlichkeit und -fähigkeit abgelehnt, sondern diejenigen Gesellschafter als Unternehmer qualifiziert, die nach dem Gesellschaftsvertrag als vertretungsbefugte Gesellschafter unmittelbar Rechte und Pflichten begründen können (BSG, Urteil vom 27.7.1972, 2 RU 122/70, SozR Nr. 33 zu § 539 RVO ; Urteil vom 15.12.1981, 2 RU 27/80; Urteil vom 27.06.1974, 2 RU 23/73; Urteil vom 7.11.2000, B 2 U 42/99; Urteil vom 12.11.1986, 9b RU 8/84, SozR 2200 § 723 Nr. 8).
  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 20/94

    Arbeitsverhältnis der PGH -Mitglieder

    Dies gilt selbst dann, wenn er bei Erfüllung seiner Arbeitsleistung, ähnlich einem Arbeitnehmer, einem Weisungsrecht Folge zu leisten hat (vgl. Urteil des Senats vom 16. Februar 1995 - 8 AZR 714/93 - AP Nr. 1 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VI, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; BAG Urteil vom 8. Januar 1970 - 3 AZR 436/67 - BAGE 22, 236 = AP Nr. 14 zu § 528 ZPO; BSG Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 - AP Nr. 4 zu § 539 RVO; BAG Beschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).
  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 9 AL 37/13

    Arbeitslosenversicherung

    Sie würden - ebenso wie ein Komplementär - ausschließlich auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, d. h. als selbständiger Unternehmer tätig (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 122/70 -).
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 90/77

    Beiträge zur Unfallversicherung - Haftung - Unternehmer -

    zu behandeln" Auf Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem Anteil am Stammkapital von mindestens 50 vH seien gleichfalls die für Unternehmer geltenden Vorschriften anzuwenden, Auch das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 27° Juli 4972 (2 RU 122/70) ausgeführt, der Beigeladene sei als Gesellschafter Mitunternehmer des Betriebesa Damit habe das BSG nicht nur zum Ausdruck bringen wollen, daß der Kommanditist wegen seiner dominierenden Stellung im Betrieb der KG kein abhängig Beschäftigter im Sinne des 5 559 RVO sein könne, vielmehr habe offensichtlich die Stellung des den Betrieb beherrschenden Kommanditisten auch im Rechtssinne als die eines Unternehmers in der gesetzlichen Unfallversicherung gewertet werden sollen.
  • SG Augsburg, 22.05.2015 - S 2 R 61/14

    Zur Sozialversicherungspflicht eines Kommanditisten- Statusfeststellungsverfahren

    In der Entscheidung des BSG vom 27.07.1972 (2 RU 122/70) wird festgestellt, dass nach den Besonderheiten des Einzelfalls zu entscheiden ist, ob der Kommanditist in der Gesellschaft im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mitarbeitet.
  • LSG Hessen, 06.07.1977 - L 3 U 1049/76

    Haftung eines Gesellschafters für Beitragsschulden der GmbH

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.1995 - 9 Sa 56/95

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung; Bestehen eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 1 R 491/13
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