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   BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54   

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BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54 (https://dejure.org/1956,147)
BSG, Entscheidung vom 13.03.1956 - 2 RU 124/54 (https://dejure.org/1956,147)
BSG, Entscheidung vom 13. März 1956 - 2 RU 124/54 (https://dejure.org/1956,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Versicherungsschutz bei Wegeunfällen - Auslegung und Subsumtion des Begriffs "Wegeunfall" - Arbeitsunfall im "häuslichen Bereich"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 2, 239
  • NJW 1957, 37
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BSG, 08.12.2021 - B 2 U 4/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im häuslichen Bereich -

    Nach oder von dem Ort der Tätigkeit beginnt und endet der Weg erst mit dem Durchschreiten der Außentür des Hauses, in dem sich die Wohnung des Arbeitnehmers befindet (stRspr; BSG Urteil vom 23.1.2018 - B 2 U 3/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 64 RdNr 13 mwN; BSG Urteil vom 31.8.2017 - B 2 U 2/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 61 RdNr 16 - "Fenstersturz eines Fahrzeugaufbereiters"; zu § 543 Abs. 1 Satz 1 RVO aF schon BSG Urteil vom 13.3.1956 - 2 RU 124/54 - BSGE 2, 239, 243, juris RdNr 21) .
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 9/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Abgrenzung zum

    Der Senat hat deshalb (BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20, RdNr 21; s bereits BSG vom 13.3.1956 - 2 RU 124/54 - BSGE 2, 239, 242 f) darauf hingewiesen, dass der Kreis der "unternehmensdienlichen" Verrichtungen bei Selbstständigen mit weiten Teilen des Privatlebens verwoben sein kann (vgl nur BSG vom 31.5.1988 - 2/9b RU 16/87 - SozR 2200 § 548 Nr. 90; BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 24/01 R - Juris RdNr 15).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Die versicherte Tätigkeit beginnt sowohl bei dem Weg zum Ort der Tätigkeit als auch bei einem direkt von der Wohnung aus angetretenen Betriebsweg (Dienstweg oder Dienstreise) grundsätzlich erst mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes (Mehr- oder Einfamilienhaus), in dem sich die Wohnung des Versicherten befindet; Außentür ist neben der Haustür jede Außentür, durch welche der häusliche Bereich verlassen werden kann (vgl BSGE 2, 239, 243; BSGE 63, 212, 213 = SozR 2200 § 550 Nr. 80; Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNrn 94, 189).

    Das BSG hat diese Grenze zwischen dem unversicherten häuslichen Lebensbereich und dem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden (Weg zum Ort der Tätigkeit) bzw ihr zugehörigen Weg (Betriebsweg) im Interesse der Rechtssicherheit bewußt starr gezogen, weil sie an objektive Merkmale anknüpft, die im allgemeinen leicht feststellbar sind (stellvertretend BSGE 2, 239, 243; BSGE 63, 212, 213 = SozR 2200 § 550 Nr. 80; BSG SozR Nr. 26 zu § 550 RVO).

    Daß dieser Ansatz nicht zu einer klaren Abgrenzung führt, hat gerade die Entwicklung der - vom BSG später übernommenen - Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes, die ursprünglich von den Umständen des Einzelfalls ausging und dann zur Außentür als Grenze überging, gezeigt (s dazu BSGE 2, 239, 242 f).

    Dieser Bereich ist dem Versicherten im Regelfall besser bekannt als anderen Menschen und stellt damit eine Gefahrenquelle dar, für die er selbst verantwortlich ist (BSGE 2, 239, 244) und die er kraft seiner Verfügungsmacht über die Wohnung und durch entsprechendes Verhalten jedenfalls weitgehend beseitigen oder doch reduzieren kann; deshalb ist es sachgerecht und billig, ihm das Unfallrisiko in diesem Bereich grundsätzlich zu belassen und nicht der gesetzlichen Unfallversicherung zuzuordnen.

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 18. Oktober 2005) und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Ein versicherter Weg nach § 8 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) als Betriebsweg oder nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII als Weg zu oder von der Arbeit beginne nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erst mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohngebäudes, in dem sich die Wohnung des Versicherten befinde, auch wenn dies ein Mehrfamilienhaus sei (Hinweis ua auf BSGE 2, 239, 243; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 3 - Maschinenschlosser-Fall).

    a) Aufgrund dessen wirft gerade bei Wegen die Bestimmung des Grenzpunktes für den Beginn bzw das Ende des Versicherungsschutzes in Abgrenzung zum unversicherten privaten Lebensbereich besondere Schwierigkeiten auf (vgl zum Wegeunfall schon BSG vom 13. März 1956 - 2 RU 124/54 - BSGE 2, 239 mwN).

    Den Versicherungsschutz im Treppenhaus des vom Versicherten bewohnten Mehrfamilienhauses davon abhängig zu machen, welches Ausmaß seiner Arbeitszeit oder gar seiner "Arbeitsleistung" - so das Revisionsvorbringen wörtlich - der Versicherte in seinem häuslichen Arbeitszimmer erbringt, führt nicht nur zu schwer überwindbaren praktischen Hindernissen, dafür ist auch im Hinblick auf die der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde liegende Unternehmerhaftpflicht trotz des ihr ebenfalls zugrunde liegenden sozialen Schutzprinzips kein durchschlagendes Argument zu erkennen, wie schon der grundlegenden Entscheidung des Senats vom 13. März 1956 (BSGE 2, 239) zu entnehmen ist.

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    a) Aufgrund dessen wirft gerade bei Wegen die Bestimmung des Grenzpunktes für den Beginn bzw das Ende des Versicherungsschutzes in Abgrenzung zum unversicherten privaten Lebensbereich besondere Probleme auf (vgl speziell zum sog Wegeunfall schon BSG vom 13. März 1956 - 2 RU 124/54 - BSGE 2, 239 mwN).

    Zumal der Versuch jeder anderen Grenzziehung nicht nur zu schwer überwindbaren praktischen Hindernissen führt, sondern dafür auch im Hinblick auf die der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde liegende Unternehmerhaftpflicht trotz des ihr ebenfalls zugrunde liegenden sozialen Schutzprinzips kein durchschlagendes Argument zu finden ist, wie der Senat schon in der grundlegenden Entscheidung vom 13. März 1956 (BSGE 2, 239) ausgeführt hat.

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich damit nicht auf Unfälle auf Wegen in dem Gebäude, in dem zB die Wohnung oder Gaststätte liegt (vgl zur Wohnung: BSGE 2, 239, 243 f; 22, 240, 242 f; 63, 212, 213; SozR 3-2700 § 8 Nr. 3; zur Kantine, Gaststätte: BSG Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15).

    Hinsichtlich der Wohnung ist auch dann, wenn diese in einem Mehrfamilienhaus liegt, die Außentür des Gebäudes maßgebend (vgl schon BSGE 2, 239, 243 f); bei einer Gaststätte, die sich in dem Obergeschoss eines Einkaufszentrums befindet, ist auf die Außentür des Einkaufszentrums abgestellt worden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15).

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

    Es hat dabei für Beginn und Ende des Versicherungsschutzes entscheidend auf die Außentür des Gebäudes, in dem der Versicherte wohnt, abgestellt (BSGE 2, 239).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 13. März 1956 (BSGE 2, 239, 244) als möglichen Anlaß für eine "individuelle Abgrenzung" des häuslichen Bereichs die Entwicklung des modernen großstädtischen Bauwesens in Hochhäusern, in denen sich in den oberen Stockwerken Mietwohnungen und im Unterbau gewerbliche Räume befinden, in Erwägung gezogen hat, hält er daran in dieser allgemeinen Form auch aufgrund der in den dazwischenliegenden 40 Jahren gesammelten Erfahrungen nicht fest.

  • LSG Hessen, 14.05.1975 - L 3 U 552/74

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Beginn

    Wie in Rechtsprechung und Schrifttum nämlich, insbesondere im Anschluß an das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. März 1956 (2 RU 124/54) übereinstimmend angenommen wird, beginnt der Versicherungsschutz mit dem Durchschreiten einer der Außentüren des vom Versicherten bewohnten Gebäudes.

    In seinem Urteil vom 30. September 1964 (2 RU 221/60) vertrat das BSG die Ansicht, das Urteil 2 RU 124/54 beziehe sich "auf die in städtischen Miethäusern mit abgeschlossenen Stockwerkswohnungen üblichen Verhältnisse" und versagte den Versicherungsschutz in einem Falle, in dem der Versicherte nach der Rückkehr von der Arbeitsstätte zunächst sein Fahrrad in einem Holzschuppen aufbewahren wollte und dabei verunglückt war, mit der Begründung, der Unfall habe sich in einem seiner ausschließlichen Verfügungsberechtigung zuzurechnenden Bereich und nicht mehr beim Zurücklegen des Weges von der Arbeitsstätte abgespielt.

    Indem im Urteil 2 RU 124/54 jedoch ausgeführt worden war, in Mehrfamilienhäusern sei nicht bereits die Etagentür sondern erst die Außentür als Grenze des häuslichen Bereichs anzunehmen, hat das BSG schon damals sinngemäß zutreffend zum Ausdruck gebracht, daß in allen Häusern der private Bereich erst mit dem Durchschreiten einer der Außentüren des Wohngebäudes endet.

    Dieses Urteil, dem im Ergebnis beizutreten ist, weil es die in 2 RU 124/54 aufgestellten Grundsätze uneingeschränkt nunmehr offensichtlich auf Gebäude aller Art anwandte, ist mit dem vorerwähnten Urteil 2 RU 2211/60 jedoch nicht zu vereinbaren, obwohl das BSG dies versucht hatte.

    Nur ist unter "Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes" auch i.S. des Urteils 2 RU 124/54 lediglich eine Tür zu verstehen, welche das Wohngebäude abschließt.

  • BSG, 30.11.1982 - 2 RU 33/81
    In seiner Entscheidung vom 13. März 1956 - 2 RU 124/54 - (BSGE 2, 239) habe das üblichen einem.

    rungsamts (RVA) durch Urteil vom 13. März 1956 - - (BSGE 2, 239) entschieden, daß bei städtischen Mehrfamilien- Einzelwohnungen häusliche Bereich.

    Urteil vom 13. März 1956 (aaO).

    Unter Beachtung der seit dem Urteil vom 13. März 1956 (aaO) im Laufe von 20 Jahren fortentwickelten Rechtsprechung ist es im vorliegenden Fall für die Abgrenzung des häuslichen Bereichs unerheblich, daß das Treppenhaus des Hauses, in dem der Kläger Vielzahl.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2013 - L 8 U 1506/13

    Treppensturz auf dem Weg zur Kantine kein Arbeitsunfall

    Das gilt nicht nur bei Mehrfamilienhäusern (BSG 13.03.1956 - 2 RU 124/54, BSGE 2, 239, 243 = juris; BSG 27.10.1976 - 2 RU 247/74, BSGE 42, 293, 294 = juris; zuletzt vom BSG 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 = juris), sondern auch bei Einfamilienhäusern (BSG 27.10.1976 - 2 RU 247/74, BSGE 42, 293, 294 = juris), bei denen der Wohnraum direkt an die Außentüre des Hauses grenzt und auch grds. dann, wenn Arbeitsräume innerhalb des privaten Wohnhauses liegen (BSG 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R, BSGE 98, 20-26 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 21 = juris).

    Seit der grundlegenden Entscheidung des BSG zum Wegeunfall (13.03.1956 - 2 RU 124/54 - BSGE 2, 239 = juris) sieht die Rechtsprechung Wege in dem vom Versicherten bewohnten Haus als nicht vom Versicherungsschutz mitumfasst an.

    Insoweit gilt das von der Klägerin benannte Kriterium der Einwirkungsmöglichkeiten, als dem jeweiligen Versicherten diese Räume besser als anderen Personen bekannt sind und er für diese "Gefahrenquelle" mitverantwortlich ist (BSG 13.03.1956 a.a.O.; stRspr zuletzt vgl. BSG 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R, BSGE 98, 20-26 = juris; BSG 07.11.2000 - B 2 U 39/99, SozR 3-2700 § 8 Nr. 3 = SGb 2001, 394 = juris; BSG 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87, BSGE 63, 212 = SozR 2200 § 550 Nr. 80 = juris).

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R

    Arbeitsunfall - Dienstreise - Unterkunft - Weg - Nahrungsaufnahme

  • LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15

    Der Weg zurück zum Hoftor ist unfallversichert

  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 247/74

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten des

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - L 9 U 3031/10
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - persönliches Tatmotiv

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2005 - L 15 U 161/05

    Qualifizierung eines Sturzes im Treppenhaus des vom Arbeitnehmer bewohnten

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88
  • LSG Bayern, 28.09.2011 - L 18 U 354/09

    Arbeitsunfalls, widersprüchliches Vorbringen, persönliche Verrichtung,

  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2015 - L 1 U 1882/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2014 - L 3 U 216/11
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88

    Wegeunfall - Arbeitsunfall - Beitragszuschlagsverfahren

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - L 8 U 4110/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Feststellungsklage - keine

  • BSG, 29.01.1965 - 2 RU 21/64
  • LSG Hessen, 29.03.1972 - L 3 U 142/71

    Entscheidung zur Frage des versicherten Wegeunfalls

  • BSG, 30.09.1964 - 2 RU 221/60
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1999 - L 15 U 293/98

    Der Begriff des Arbeitsunfalls; Arbeitsunfälle als Unfälle von Versicherten

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 32/87
  • BVerwG, 17.10.1967 - VI C 29.65

    Rechtsmittel

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08

    Erleiden einer 4-Teile-Fraktur des rechten Oberarmknochens während des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - L 15 U 93/08

    Anerkennung eines Unfalls außerhalb des häuslichen Bereichs als Wegeunfall;

  • LSG Hessen, 18.10.1995 - L 3 U 329/94

    Wegeunfall - Gaststättenbesuch - Nahrungsaufnahme - Einkaufszentrum -

  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 12/92

    Voraussetzungen für das Erleiden eines Arbeitsunfalls - Notwendigkeit des

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RV 28/89

    Versorgungsschutz bei der Reparatur des privaten Pkw auf der Fahrt zum Dienst

  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 357/04

    Anspruch auf Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2011 - L 9 U 137/06
  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80

    Weg nach oder vom Ort der Tätigkeit - Unterbrechung des Weges - Private

  • BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71

    Wegeunfall - Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf das Arbeitsentgelt -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.04.2009 - L 6 U 15/05
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - L 2 U 2275/98

    Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) für Unfälle beim Zurücklegen von Wegen auf dem

  • BSG, 04.06.1981 - 8a RU 64/80

    Unfallversicherung auf dem Schulweg - Regelmäßiger Heimweg des Mitschülers -

  • BSG, 31.05.1967 - 2 RU 218/64
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2011 - L 8 U 1303/10
  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 75/77
  • BSG, 29.02.1968 - 2 RU 99/65
  • BFH, 30.07.1965 - VI 275/64 U

    Absetzbarkeit von Kosten durch einen Verkehrsunfall als Werbungskosten

  • LSG Hessen, 02.02.2016 - L 6 U 12/12

    SGB VII

  • SG Dresden, 08.11.2012 - S 5 U 205/11

    Unfallsversicherungsschutz bei Sturz im Treppenhaus im Falle des Liegens der

  • VG München, 08.03.2005 - M 12 K 04.3361

    Beginn des dienstunfallrechtlich geschützten Weges nach der Dienststelle an der

  • BSG, 27.01.1987 - 2 BU 213/86
  • BSG, 11.11.1971 - 2 RU 129/69

    Wo beginnt der Weg zur Arbeit?

  • SG Fulda, 28.08.2007 - S 8 U 1047/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsausgleichsverfahren - Abgrenzung:

  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 133/75
  • BSG, 25.02.1965 - 2 RU 180/64
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