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   BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85   

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BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85 (https://dejure.org/1985,8383)
BSG, Entscheidung vom 24.10.1985 - 2 RU 13/85 (https://dejure.org/1985,8383)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 1985 - 2 RU 13/85 (https://dejure.org/1985,8383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Unternehmens auf Herabsetzung der Einsatzzeit seines Betriebsarztes um die Hälfte gegenüber dem Unfallversicherungsträger - Verpflichtung eines Unternehmers zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung durch einen ausreichenden Einsatz der Betriebsärzte nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 55
  • NZA 1986, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82

    Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85
    Unfallverhütungsvorschriften sind, soweit die Berufsgenossenschaften zu ihrem Erlaß ermächtigt sind, autonome Rechtsnormen, die für die Mitglieder der Berufsgenossenschaft und für die Versicherten verbindlich sind und diesen gegenüber normativen Charakter haben (BSGE 27, 237, 240 [BSG 14.12.1967 - 2 RU 60/65]; 50, 171, 172; 54, 243, 244; 55, 26, 27; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 708 Anm. 4a m.w.N.; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl., S. 154 d, 551; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl., § 708 Anm. 2; Graeff, ASiG, 2. Aufl. 1979, § 21 Anm. 2).

    Die von der Beklagten in ihren UVV Betriebsärzte für die Einsatzzeit der Betriebsärzte getroffene Unterteilung ihrer Mitgliedsunternehmen in zwei Gruppen und die damit verbundene unterschiedliche Einsatzzeit pro Arbeitnehmer stehen unter Beachtung des weiten Regelungsspielraums der Vertreterversammlung der Beklagten als Sozialversicherungsträger (vgl. BSGE 54, 243, 245 [BSG 25.01.1983 - 2 RU 1/82]) noch im Einklang mit den insbesondere in § 2 ASiG enthaltenen gesetzlichen Vorgaben.

    Bei der Einteilung in zwei Gruppen von Betrieben und bei der Einsatzzeit pro Arbeitnehmer und der damit verbundenen Typisierung und Pauschalierung nach dem Durchschnitt sind gewisse Härten hinzunehmen, ohne daß eine Verletzung des Gleichheitssatzes anzunehmen ist (s. BVerfGE 51, 115, 122; BSGE 50, 179, 184; 54, 243, 247).

  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85
    Die bei Unterbleiben entsprechender UVV vorgesehene Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (s. § 14 Abs. 1 ASiG wäre bei den insgesamt in Betracht kommenden vielen hunderttausend verschiedenartigsten Betrieben zwangsläufig sogar zu einer noch stärkeren Typisierung und Pauschalierung gezwungen gewesen. Der Senat hat nicht zu prüfen, ob die Vertreterversammlung der Beklagten die zweckmäßigste, vernünftigste und geeignetste Lösung gefunden hat (BVerfGE 4, 7, 18 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 17, 319, 330; 31, 119, 130; BSGE 54, 232, 235 [BSG 15.12.1982 - 2 RU 61/81]).

    Im Hinblick auf die mit einer Typisierung und Pauschalierung gerade bei einer den Gesetzeszweck eben noch ausreichend berücksichtigenden Regelung verbundenen Härten kommt der Vorschrift der UVV Betriebsärzte besondere Bedeutung zu, die im Einzelfall von den Pauschalsätzen abweichende Einsatzzeiten vorsieht (vgl. zur Berücksichtigung von Härteklauseln BVerfGE 35, 283, 291; BSGE 54, 232, 235/236).

  • BSG, 31.07.1980 - 11 RK 7/79

    Satzung - Landwirtschaftliche Krankenkasse - Beitragsklasse - Einheitswert -

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85
    Bei der Einteilung in zwei Gruppen von Betrieben und bei der Einsatzzeit pro Arbeitnehmer und der damit verbundenen Typisierung und Pauschalierung nach dem Durchschnitt sind gewisse Härten hinzunehmen, ohne daß eine Verletzung des Gleichheitssatzes anzunehmen ist (s. BVerfGE 51, 115, 122; BSGE 50, 179, 184; 54, 243, 247).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85
    Bei der Einteilung in zwei Gruppen von Betrieben und bei der Einsatzzeit pro Arbeitnehmer und der damit verbundenen Typisierung und Pauschalierung nach dem Durchschnitt sind gewisse Härten hinzunehmen, ohne daß eine Verletzung des Gleichheitssatzes anzunehmen ist (s. BVerfGE 51, 115, 122; BSGE 50, 179, 184; 54, 243, 247).
  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85
    Unfallverhütungsvorschriften sind, soweit die Berufsgenossenschaften zu ihrem Erlaß ermächtigt sind, autonome Rechtsnormen, die für die Mitglieder der Berufsgenossenschaft und für die Versicherten verbindlich sind und diesen gegenüber normativen Charakter haben (BSGE 27, 237, 240 [BSG 14.12.1967 - 2 RU 60/65]; 50, 171, 172; 54, 243, 244; 55, 26, 27; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 708 Anm. 4a m.w.N.; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl., S. 154 d, 551; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl., § 708 Anm. 2; Graeff, ASiG, 2. Aufl. 1979, § 21 Anm. 2).
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81

    Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile -

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85
    Unfallverhütungsvorschriften sind, soweit die Berufsgenossenschaften zu ihrem Erlaß ermächtigt sind, autonome Rechtsnormen, die für die Mitglieder der Berufsgenossenschaft und für die Versicherten verbindlich sind und diesen gegenüber normativen Charakter haben (BSGE 27, 237, 240 [BSG 14.12.1967 - 2 RU 60/65]; 50, 171, 172; 54, 243, 244; 55, 26, 27; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 708 Anm. 4a m.w.N.; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl., S. 154 d, 551; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl., § 708 Anm. 2; Graeff, ASiG, 2. Aufl. 1979, § 21 Anm. 2).
  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 65/82

    Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren - Träger der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85
    Der erkennende Senat hat auf die Revision der Klägerin durch Urteil vom 31. August 1983 - 2 RU 65/82 - die Entscheidung des LSG aufgehoben und die Sache wegen unterlassener notwendiger Beiladung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85
    Die bei Unterbleiben entsprechender UVV vorgesehene Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (s. § 14 Abs. 1 ASiG wäre bei den insgesamt in Betracht kommenden vielen hunderttausend verschiedenartigsten Betrieben zwangsläufig sogar zu einer noch stärkeren Typisierung und Pauschalierung gezwungen gewesen. Der Senat hat nicht zu prüfen, ob die Vertreterversammlung der Beklagten die zweckmäßigste, vernünftigste und geeignetste Lösung gefunden hat (BVerfGE 4, 7, 18 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 17, 319, 330; 31, 119, 130; BSGE 54, 232, 235 [BSG 15.12.1982 - 2 RU 61/81]).
  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 106/79

    Betriebsarzt - Unfallverhütungsvorschrift - Anzahl der Beschäftigten - Pflicht

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85
    Unfallverhütungsvorschriften sind, soweit die Berufsgenossenschaften zu ihrem Erlaß ermächtigt sind, autonome Rechtsnormen, die für die Mitglieder der Berufsgenossenschaft und für die Versicherten verbindlich sind und diesen gegenüber normativen Charakter haben (BSGE 27, 237, 240 [BSG 14.12.1967 - 2 RU 60/65]; 50, 171, 172; 54, 243, 244; 55, 26, 27; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 708 Anm. 4a m.w.N.; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl., S. 154 d, 551; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl., § 708 Anm. 2; Graeff, ASiG, 2. Aufl. 1979, § 21 Anm. 2).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

    Auszug aus BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85
    Im Hinblick auf die mit einer Typisierung und Pauschalierung gerade bei einer den Gesetzeszweck eben noch ausreichend berücksichtigenden Regelung verbundenen Härten kommt der Vorschrift der UVV Betriebsärzte besondere Bedeutung zu, die im Einzelfall von den Pauschalsätzen abweichende Einsatzzeiten vorsieht (vgl. zur Berücksichtigung von Härteklauseln BVerfGE 35, 283, 291; BSGE 54, 232, 235/236).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R

    Unfallversicherung - Unfallverhütung - Anschlußzwang - Arbeitsmedizinischer und

    Zwar ist den Trägern der Sozialversicherung innerhalb der ihnen gesetzlich erteilten Ermächtigung gewöhnlich ein großer Regelungsspielraum eingeräumt; dieser darf allerdings nur ausgefüllt, aber nicht überschritten werden (BSGE 59, 55, 56 f = SozR 2200 § 708 Nr. 3).

    Ebenso seien die Träger der Unfallversicherung berechtigt, im Rahmen von UVV'en die Einsatzzeiten der Betriebsärzte zu regeln (BSGE 59, 55, 57 = SozR aaO).

    Denn die Frage, ob überhaupt Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzusetzen sind, gehört zu den Maßnahmen iS des § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO (vgl BSGE 59, 55, 57 = SozR 2200 § 708 Nr. 3).

    Der Senat hat hierzu bereits mit Urteil vom 24. Oktober 1985 (BSGE 59, 55, 57 = SozR aaO) entschieden, daß durch die fachliche Gliederung der die UVV jeweils für ihren Bereich erlassenden BG'en und durch die weitere Einteilung der Betriebe in verschiedene Gruppen innerhalb der UVV eine ausreichende Berücksichtigung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, der Betriebsart sowie der Betriebsorganisation vorliege.

    Ebenso wie der Gesetzgeber bei der Festlegung der Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit davon ausgegangen ist, daß eine Typisierung und Pauschalierung für eine praktikable Handhabung des Gesetzes erforderlich ist (vgl zu Betriebsärzten: BSGE 59, 55, 58 = SozR aaO), hat er auch keine Mindestzahl von Arbeitnehmern für die Bestellung derartiger Fachkräfte festgelegt.

    Dieses dem ASiG entsprechende Prüfungsverfahren (vgl BSGE 59, 55, 59 = SozR aaO) sichert eine nicht übermäßige Belastung kleinerer Betriebe gemessen an den konkret bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren.

  • OLG Braunschweig, 29.09.2020 - 11 U 68/19

    Ansprüche aus einer Landwirtschaftbetriebsversicherung; Grob fahrlässige

    Dabei kann dahinstehen, ob nicht allein dispositives Recht, sondern auch zwingendes Recht (bejahend: BGH, BGHZ 152, 121 - Verstoß gegen § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB; BGHZ 95, 362 - Verstoß gegen das BDSG), so beispielsweise die Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 SGB VII, die autonome Rechtsnormen darstellen, die für die Versicherten verbindlich sind und diesen gegenüber normativen Charakter haben (vgl. BSG, Urt. vom 24.10.1985 - 2 RU 13/85 -, NZA 1986, 204, 205 m.w.N.; Marschner in: BeckOK SozR, 57. Ed. 1.6.2020, SGB VII § 15 Rn. 1), als Prüfungsmaßstab im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht kommt.
  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88

    Befugnis die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    Davon ist das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO ausgegangen (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; 59, 55; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).
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