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   BSG, 14.11.1996 - 2 RU 13/95   

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https://dejure.org/1996,6677
BSG, 14.11.1996 - 2 RU 13/95 (https://dejure.org/1996,6677)
BSG, Entscheidung vom 14.11.1996 - 2 RU 13/95 (https://dejure.org/1996,6677)
BSG, Entscheidung vom 14. November 1996 - 2 RU 13/95 (https://dejure.org/1996,6677)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 22/92

    Berufskrankheit - Jahresarbeitsverdienst - Abstrakt gefährdende Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 13/95
    Die Regelung des § 572 RVO setzt bei Berufskrankheiten für die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes nicht voraus, daß der Versicherte die abstrakt gefährdende Tätigkeit zumindest im Zusammenhang mit der Berufskrankheit aufgegeben hat (Aufgabe von BSG vom 25.2.1993 - 2 RU 22/92 = SozR 3-2200 § 572 Nr. 1).

    Mit Widerspruchsbescheiden vom 24. März 1994 wies die Beklagte beide Widersprüche zurück und nahm zur Begründung ihrer Entscheidung auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Februar 1993 (2 RU 22/92 = SozR 3-2200 § 572 Nr. 1) Bezug.

    Die Vorinstanzen sind unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 25. Februar 1993 (a.a.O.) davon ausgegangen, daß der JAV sowohl für die Verletztenrente als auch für die Hinterbliebenenrente nicht nach § 572 RVO zu berechnen sei, da der Ehemann der Klägerin die gefährdende Tätigkeit nicht in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Gefährdung aufgegeben habe.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Februar 1993 (BSG SozR 3-2200 § 572 Nr. 1) entschieden, eine Berechnung des JAV nach § 572 RVO setzte voraus, daß die abstrakt gefährdende Tätigkeit zumindest im Zusammenhang mit der Berufskrankheit aufgegeben wurde.

    Der Senat hat jedoch bei der Überprüfung seiner Entscheidung vom 25. Februar 1993 (a.a.O.) auch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu beachten.

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 69/82

    Rentenanspruch eines Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten - Voraussetzung

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 13/95
    Grundsätzlich ist eine Rechtsprechung des BSG aus Gründen der Rechtssicherheit nicht schon deshalb aufzugeben, weil weiterhin nicht nur gute Gründe für sie, sondern wie bisher auch solche gegen sie sprechen (BSGE 40, 292, 296; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 69/82 -).
  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 290/72

    Wartezeit - Anrechnung - Vertriebener - Erstattung von Beiträgen - Abweichung von

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 13/95
    Grundsätzlich ist eine Rechtsprechung des BSG aus Gründen der Rechtssicherheit nicht schon deshalb aufzugeben, weil weiterhin nicht nur gute Gründe für sie, sondern wie bisher auch solche gegen sie sprechen (BSGE 40, 292, 296; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 69/82 -).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 20/98 R

    Verletztenrente - Höhe - Berechnung - Jahresarbeitsverdienst -

    Die Entscheidung des LSG stehe auch nicht mit der Rechtsprechung des BSG zu § 572 RVO in Einklang (Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 13/95 - = SozR 3-2200 § 572 Nr. 2), wonach für die Berechnung des JAV auch dann der letzte Tag zugrunde zu legen sei, an dem der Versicherte Arbeiten verrichtet habe, die ihrer Art nach geeignet gewesen seien, die BK zu verursachen, wenn der Versicherte die abstrakt gefährdende Tätigkeit nicht im Zusammenhang mit der BK aufgegeben habe.

    Die Anwendung des § 572 RVO scheidet aus, weil V. zur Zeit der Beendigung des versicherten Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitnehmer die gefährdenden Arbeiten nicht aufgegeben hat, sondern sie als Unternehmer fortgesetzt hat (vgl Urteil des Senats vom 14. November 1996 - 2 RU 13/95 - = SozR 3-2200 § 572 Nr. 2).

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