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   BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88   

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BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88 (https://dejure.org/1988,21355)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1988 - 2 RU 14/88 (https://dejure.org/1988,21355)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 (https://dejure.org/1988,21355)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 247/74

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten des

    Auszug aus BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats beginnt der Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift erst mit dem Verlassen des häuslichen Bereichs; dieser wird mit dem Durchschreiten der Außentür des von dem Versicherten bewohnten Gebäudes verlassen (s ua BSGE 2, 239; 42, 293, 294; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 485 o mwN).

    Versicherungsschutz besteht damit auch auf dem Teil des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit, den der Versicherte innerhalb des eingezäunten Grundstücks eines ihm gehörenden Einfamilienhauses zurücklegt (BSGE 42, 293, 294).

    Die Garage ist nicht dem durch das Wohnen des Versicherten gekennzeichneten häuslichen Bereich zuzurechnen; die Grenze für den Versicherungsschutz bildet auch hier in der Regel die Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes (BSGE 42, 293, 296 mwN).

  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats beginnt der Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift erst mit dem Verlassen des häuslichen Bereichs; dieser wird mit dem Durchschreiten der Außentür des von dem Versicherten bewohnten Gebäudes verlassen (s ua BSGE 2, 239; 42, 293, 294; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 485 o mwN).

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob das vom Versicherten bewohnte Gebäude ein Mehrfamilienhaus mit abgeschlossenen Einzelwohnungen (BSGE 2, 239), ein Zweifamilienhaus mit separaten Wohnungseingängen auf eingezäuntem Grundstück (BSG Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 -) oder ein Einfamilienhaus auf eingezäuntem Grundstück (BSG BG 1965, 314) ist.

  • BSG, 29.01.1965 - 2 RU 21/64
    Auszug aus BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob das vom Versicherten bewohnte Gebäude ein Mehrfamilienhaus mit abgeschlossenen Einzelwohnungen (BSGE 2, 239), ein Zweifamilienhaus mit separaten Wohnungseingängen auf eingezäuntem Grundstück (BSG Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 -) oder ein Einfamilienhaus auf eingezäuntem Grundstück (BSG BG 1965, 314) ist.
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 39/77

    Versicherungsschutz - Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit - Gefahr - Private

    Auszug aus BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88
    Wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Versicherte hingegen über das für die Weiterfahrt mit dem Kraftfahrzeug notwendige Maß hinaus Schnee geschippt haben sollte, zB am Hauseingang oder an der zweiten Garageneinfahrt, so hatte er insoweit seine versicherte Tätigkeit unterbrochen (s dazu BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37) oder noch nicht aufgenommen, wenn er diese dem häuslichen Bereich zuzurechnende Tätigkeit vor Antritt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit verrichtet haben sollte.
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 178/60

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88
    Das gleiche gilt für das Instandsetzen und anschließende Ausprobieren eines für die Zurücklegung des Weges nach und von der Arbeitsstätte benutzten Kraftfahrzeugs, das unterwegs unvorhergesehen betriebsunfähig geworden ist (BSGE 16, 245, 247).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    So ist Versicherungsschutz angenommen worden bei Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug (BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24; BSG vom 28.2.1962 - 2 RU 178/60 - BSGE 16, 245 = SozR Nr. 36 zu § 543 RVO aF; vgl BSG vom 28.6.1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112) , beim Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (BSG vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF; BSG vom 24.1.1995 - 8 RKnU 1/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (vgl BSG vom 26.6.1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105; BSG vom 26.5.1977 - 2 RU 97/76 - SozR 2200 § 548 Nr. 31; vgl auch BSG vom 26.6.2001 - B 2 U 30/00 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S 164) bzw bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 17/96 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 16) .
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Bei Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung hat der Senat hingegen ein Fortbestehen des Versicherungsschutzes bejaht, wenn kein Zurücklegen des restlichen Weges ohne Behebung der Störung in angemessener Zeit auf andere Weise (zB zu Fuß) möglich ist, die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit nach Art und Zeitaufwand nicht in einem Missverhältnis zur Dauer des Weges im Ganzen steht und der Versicherte sich auf Maßnahmen beschränkt, die zur Fortsetzung des Weges notwendig sind (so schon die von den Beteiligten angeführte Entscheidung des BSG vom 28. Februar 1962 - 2 RU 178/60 - BSGE 16, 245 = SozR Nr. 36 zu § 543 RVO aF: Reinigen der Zündkerzen; vgl BSG vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112).
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich -

    Wird eine solche Garage aufgesucht, um mit dem dort abgestellten Fahrzeug zur Arbeitsstätte zu gelangen, so beginnt der Versicherungsschutz der Wegeunfallversicherung bereits nach dem Durchschreiten der Außentür des Hauses und besteht in der Garage fort (vgl BSG vom 27.10.1976 - 2 RU 247/74 - BSGE 42, 293, 295 = SozR 2200 § 550 Nr. 22 und vom 28.6.1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112, jeweils mwN) .
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz bei solchen Vorbereitungshandlungen hat das BSG in zahlreichen Entscheidungen beschäftigt, wobei die Bandbreite von alltäglichen Verrichtungen (Nahrungsaufnahme: SozR Nr. 40 zu § 542 RVO aF; SozR 2200 § 548 Nr. 20; Nahrungsbeschaffung: SozR 2200 § 550 Nr. 24; Ankleiden: BSGE 18, 143, 147 = SozR Nr. 33 zu § 537 RVO aF; Wartung und Betanken des privateigenen PKW: BSGE 16, 77 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO aF; Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 - USK 85224 = HV-Info 1985, 29) über speziell betriebsbezogene Handlungen (Kauf einer Bahnfahrkarte für den Weg zur Arbeit: BSGE 7, 255; Erkundungsfahrt zur neuen Arbeitsstelle: Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 - USK 91162; Erkundungsfahrt vor einer Dienstreise: Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 74/83 - HV-Info 1986, 1296; Besorgen von Arbeitsunterlagen oder Hilfsmitteln: SozR 2200 § 550 Nr. 25; SozR 3-2700 § 8 Nr. 3) oder die Beseitigung von Hindernissen bei der Zurücklegung des Arbeitsweges (unvorhergesehener Benzinmangel: SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF; Schneeschippen zur Freilegung der Garagenausfahrt: Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112 = HV-Info 1988, 1718 sowie Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 33/98 R - USK 99123 = HVBG-Info 1999, 3383) bis zu Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft (Kauf von Medikamenten: SozR 3-2200 § 550 Nr. 16; Kauf von Lebensmitteln: BSGE 55, 139 = SozR 2200 § 550 Nr. 54; SozR 2200 § 548 Nr. 73) reicht.
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Auch bei derartigen Verrichtungen wurde aber von der Rechtsprechung ein Versicherungsschutz bejaht, wenn die Gesamtumstände dafür sprachen, das unfallbringende Verhalten dem nach den Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung geschützten Bereich zuzurechnen (zB plötzlich eintretende Krankheit während einer Geschäftsreise, BSG Urteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105; s auch unvorhergesehene notwendige Reparatur eines Kraftfahrzeuges, BSGE 16, 245; unvorhergesehenes notwendiges Tanken eines Kraftfahrzeuges, BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23; unerwartet für die Weiterfahrt erforderliches Schneeräumen, BSG Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - HV-INFO 1988 S 1718; Holen der in der Wohnung vergessenen Brille, BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25; bzw der Zahnvollprothese, BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139; Holen des vergessenen Spindschlüssels, BSG SozR Nr. 11 zu § 243 RVO aF; BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 52/81 -).

    Es macht nach der Auffassung des Senats unfallversicherungsrechtlich keinen Unterschied, ob erst die Arbeitsstätte aufgesucht und danach die Medikamente erforderlich und gekauft werden oder ob sie aufgrund der Beschwerden schon unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme notwendig und beschafft wurden (vgl ebenso zum Tanken eines Fahrzeuges vor Antritt der Fahrt nach oder von dem Ort der Tätigkeit LSG Baden-Württemberg Breithaupt 1961, 226; zum Wintereinbruch und Schneeräumen BSG VersR 1970, 900, 901; BSG Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88-, Öster OGH SSV-NF 3/148; zum Anlegen von Winterreifen Öster OGH SSV-NF 9/57; Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNr 213).

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - vorbereitende Handlung -

    Entscheidend sei nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 1988 (2 RU 14/88), ob das Schneeschaufeln und Abstreuen der Garageneinfahrt bereits deswegen notwendig und im erforderlichen Maße vorgenommen worden sei, um zu vermeiden, daß ein Versicherter beim Verlassen der Garage mit seinem Kraftfahrzeug steckenbleibe oder ohne vorangehendes Schneeschaufeln steckengeblieben wäre.

    Entsprechend diesen Grundsätzen ist es ebenso als nichtversicherte, vorbereitende Tätigkeit anzusehen, wenn der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit die Garageneinfahrt von Schnee freischaufelt, es sei denn, daß der Versicherte beim Verlassen der Garage mit seinem Kraftfahrzeug im Schnee steckenblieb oder ohne vorangehendes Schneeräumen steckengeblieben wäre und daß er deshalb den Schnee mit dem Schneeschieber nur soweit beseitigte, wie es erforderlich war, um mit dem Fahrzeug das Grundstück verlassen zu können; hat er hingegen über das für die Weiterfahrt mit dem Kraftfahrzeug notwendige Maß hinaus Schnee geräumt, zB am Hauseingang oder an der zweiten Garageneinfahrt, so hatte er insoweit seine versicherte Verrichtung unterbrochen (s dazu BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37) oder noch nicht aufgenommen, wenn er diese dem häuslichen Bereich zuzurechnende Verrichtung vor Antritt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit verrichtet hat (BSG Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112).

    Nicht anders ist es bei Maßnahmen infolge von Naturereignissen, zB beim Steckenbleiben mit dem Kraftfahrzeug in einer Schneeverwehung auf dem Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit (vgl BSG Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - aaO).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - L 3 U 112/14

    Wegeunfall - Überprüfung der Straßenverhältnisse auf mögliche Glätte vor

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf die Urteile vom 28.6.1988 - BSG Aktenzeichen 2RU1488 2 RU 14/88 und vom 28.9.1999 -BSG Aktenzeichen B 2 U 33/98 R) sei das Freischaufeln einer Garageneinfahrt von Schnee grundsätzlich als nichtVersicherte vorbereitende Tätigkeit anzusehen und stehe nur ausnahmsweise dann unter Versicherungsschutz, wenn es zur unmittelbaren und unvorhergesehenen Beseitigung eines Hindernisses notwendig sei.

    b) Andere vorbereitende Maßnahmen, wie etwa die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit oder das Auftanken eines für die Fahrt benötigten Pkw, gehören in der Regel nicht zur versicherten Tätigkeit, sondern sind dem persönlichen Lebensbereich des Beschäftigten zuzurechnen und stehen nur ausnahmsweise dann unter Versicherungsschutz, wenn diese Maßnahmen unvorhergesehen während des Zurücklegens eines Wegs von oder zur Arbeitsstätte erforderlich werden (BSG, Urteil vom 30.11.1972 - BSG Aktenzeichen 2RU11982 2 RU 119/82, juris; Urteil vom 28.6.1988 - BSG Aktenzeichen 2RU1488 2 RU 14/88, juris RdNr. 15; Urteil vom 28.9.1999 - BSG Aktenzeichen B2U3398R B 2 U 33/98 R, juris RdNr. 22).

    Das BSG hat daher etwa das Räumen der Garageneinfahrt von Schnee grundsätzlich dem unversicherten Bereich zugeordnet und Versicherungsschutz hier nur ausnahmsweise dann für naheliegend gehalten, wenn der Versicherte beim Verlassen der Garage im Schnee steckengeblieben ist oder ohne vorangehendes Schneeschieben stecken geblieben wäre und er deshalb den Schnee nur soweit beseitigt, wie es erforderlich ist, um mit dem Fahrzeug das Grundstück verlassen zu können; über das für die Weiterfahrt notwendige Maß hinausgehende Maßnahmen hat es hingegen dem unversicherten Bereich zugeordnet (BSG, Urteil vom BSG 28.6.1988, aaO, RdNr. 17; Urteil vom 28.9.1999, aaO, RdNr. 22).

  • BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87

    Garage - Häuslicher Bereich - Versicherungsschutz - Räumliche Nähe

    HVBG HVBG-Info 22/1988 vom 01.09.1988, S. 1714 - 1722, DOK 372.11/017-BSG Zur Frage des UV-Schutzes gemäß § 550 Abs. 1 RVO im häuslichen Bereich (Gang zur Garage) - BSG-Urteile vom 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87 - und vom 28.06.1988 - 2 RU 14/88 Kein UV-Schutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO im häuslichen Bereich (Gang zur Tiefgarage in einem Mehrfamilienhaus); hier: BSG-Urteil vom 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87 - Das BSG hat mit Urteil vom 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87 - folgendes entschieden: Leitsatz: In einer zum häuslichen Bereich gehörenden Garage besteht kein Versicherungsschutz nach § 550 RVO, selbst wenn die Garage nicht direkt vom Wohngebäude aus aufgesucht, sondern das Wohngebäude zunächst durch eine der Außentüren verlassen und dann die Garage von außen betreten wurde (Weiterentwicklung von BSG vom 27.10.1976 - 2 RU 247/74 = BSGE 42, 293 = SozR 2200 § 550 Nr. 22).

    -------------------- Zur Frage des UV-Schutzes gemäß § 550 Abs. 1 RVO innerhalb des häuslichen Bereichs (Garage); hier: BSG-Urteil vom 28.06.1988 - 2 RU 14/88 - (Zurückverweisung an das LSG) Das BSG hat mit Urteil vom 28.06.1988 - 2 RU 14/88 - folgendes entschieden: Orientierungssatz: Garage - häuslicher Bereich - versicherte Tätigkeit - vorbereitende Tätigkeit - Beseitigen von Hindernissen - Unterbrechen der versicherten Tätigkeit - Gelegenheitsursache:.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2023 - L 1 U 1485/23

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unterbrechung des versicherten

    Voraussetzung dafür ist, dass der restliche Weg ohne Behebung der Störung nicht in angemessener Zeit auf andere Weise (z.B. zu Fuß) zurückgelegt werden kann, die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit nach Art und Zeitaufwand nicht in einem Missverhältnis zur Dauer des Weges im Ganzen steht und sich der Versicherte auf Maßnahmen beschränkt, die zur Fortsetzung des Weges notwendig sind (vgl. bereits BSG, Urteil vom 28. Februar 1962 - 2 RU 178/60 - BSGE 16, 245, SozR Nr. 36 zu § 543 RVO: Reinigen der Zündkerzen; ebenso BSG, Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1998 - L 15 U 188/97

    Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Anspruch auf Entschädigung eines

    Sie hält das angefochtene Urteil insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 30.09.1988 - 2 RU 14/88 - für zutreffend.

    Denn der unfallbringende Weg zurück ins Haus gehörte jedenfalls anders als z.B. das Holen des Schlüssels zum Arbeitszimmer, das Auftanken des Firmenwagens oder das Schmieren der Maschine vor Beginn der Produktion nicht zur unmittelbaren Vorbereitung einer betrieblichen Verrichtung des Klägers, die wie diese dem Versicherungsschutz unterliegt (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 67; Brackmann/ Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, § 8 RdNr. 65 mit weiteren Nachweisen), sondern zu den der Betriebstätigkeit lediglich vorangehenden, dem unversicherten persönlichen Bereich zuzurechnenden Handlungen wie etwa die Einnahme des Frühstücks, das Tanken (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39), das Veranlassen einer Inspektion (BSG SozEntsch. IV § 550 RVO Nr. 38), die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs (BSG USK 84118) oder, so das BSG ausdrücklich in der von der Beklagten angezogenen Entscheidung vom 28.06.1988 - 2 RU 14/88 -, "wenn der Beschäftigte vor dem Verlassen des Hauses auf dem Weg zur Arbeit die Garageneinfahrt von Schnee freischaufelt" (vgl. auch Brackmann/Krasney a.a.O. RdNr. 64).

  • LSG Bayern, 27.03.2013 - L 2 U 284/12

    Verkehrsunfall, Versicherungsfall, Unfallversicherung, Anerkennung,

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 2 U 5156/08
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