Rechtsprechung
   BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2961
BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91 (https://dejure.org/1991,2961)
BSG, Entscheidung vom 04.12.1991 - 2 RU 14/91 (https://dejure.org/1991,2961)
BSG, Entscheidung vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 (https://dejure.org/1991,2961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Plötzlicher Herztod als Folge einer durch einen Verkehrsunfall ausgelösten psychischen Belastung - Notwendigkeit von Feststellungen über die Belastbarkeit des Verstorbenen - Arbeitsunfall auf Grund versicherter Tätigkeit - Bedingung im naturwissenschaftlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91
    Daran fehlt es, wenn die Herzerkrankung so schwer, d.h. die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, daß die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedarf (BSGE 62, 220, 221 f. [BSG 27.10.1987 - 2 RU 35/87] m.w.N.).

    Zu der Feststellung eines LSG, der Patient sei zwar für die täglichen Spaziergänge, die Wildfütterung und ähnliches noch belastbar, aber den außergewöhnlichen Anstrengungen des Schlachtens nicht mehr gewachsen gewesen, hat der Senat ausgeführt, danach sei nicht ersichtlich, daß die Vorschädigung so stark gewesen sei, daß es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer in ihrer Eigenart unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurft hätte, sondern jedes andere alltäglich vorkommende, ähnlich gelagerte Ereignis zu derselben Zeit den Tod ausgelöst haben würde (BSGE 62, 220, 223) [BSG 27.10.1987 - 2 RU 35/87].

    Unter dem Gesichtspunkt der Lebensverkürzung um ein Jahr kann dem Unfall keine wesentlich bedingende Bedeutung mehr beigemessen werden, weil das LSG bereits festgestellt hat, aufgrund der vorliegenden Befunde lasse sich nicht zumindest mit Wahrscheinlichkeit absehen, zu welchem Zeitpunkt die unfallunabhängige Herzerkrankung zum Tode geführt hätte (s BSGE 62, 220, 223 f.) [BSG 27.10.1987 - 2 RU 35/87].

  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 10 U 3840/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Demgegenüber ist für die Beurteilung, ob das Unfallgeschehen bloße Gelegenheitsursache war, ob ein alltägliches Ereignis etwa zu derselben Zeit zum selben Erfolg geführt hätte, Wahrscheinlichkeit notwendig; die bloße Möglichkeit genügt auch hier nicht (BSG Urteil vom 04.12.1991, 2 RU 14/91).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 23/96

    Zuständiger Versicherungsträger bei Arbeitsunfall eines Selbständigen während

    Diese Feststellungen des LSG reichen für die ihm obliegende Beweiswürdigung aus, um rechtlich einwandfrei zu dem Ergebnis zu gelangen, daß die außerordentliche Anspannung während der Vernehmung als Zeuge so belastend war, daß er der dadurch begründeten Streßsituation gesundheitlich nicht gewachsen war (s Urteil des Senats vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - HV-INFO 1992, 586).

    Daran fehlt es, wenn die Herzerkrankung so schwer, dh die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, daß die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (BSGE 62, 220, 221 f; BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - HV-INFO 1992, 586 = Meso B 90/93).

    Von diesen Grundsätzen ist das LSG unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 4. Dezember 1991 (aaO) ausgegangen.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache -

    Daran fehlt es, wenn die Gefäßmißbildung so schwer, dh die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, daß die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (BSGE 62, 220, 221 = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - = HVBG-Info 1992, 586 = Meso B 90/93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht