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   BSG, 09.12.1976 - 2 RU 145/74   

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BSG, 09.12.1976 - 2 RU 145/74 (https://dejure.org/1976,11218)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1976 - 2 RU 145/74 (https://dejure.org/1976,11218)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 (https://dejure.org/1976,11218)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines

    Auszug aus BSG, 09.12.1976 - 2 RU 145/74
    Der Versicherungsschutz entfällt jedenfalls, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit - hier; der Teilnahme am Mitarbeiterseminar - nicht mehr beeinflußten Belangen widmet (vgl. BSGE 8, 48, 50; 42, 247, 250; SozR Nr. 5 zu 5 548 RVG mit weiteren Nachweisen; BSGE 59, "180, 184; vgl., auch Brackmann, aaO, s. 482 i mit Nachweisen).

    vom 50" Juli 4958 (BSG 8, 48,.

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Spaziergang - Arbeitspause - Erholung -

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG steht ein Spaziergang während einer Arbeitspause - auch bei einer Dienstreise - mit der versicherten Tätigkeit in innerem Zusammenhang, wenn er aus besonderen Gründen zur notwendigen Erholung für eine weitere betriebliche Betätigung erforderlich ist (vgl BSG Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 - USK 76223; BSG Urteil vom 28. April 1977 - 2 RU 75/75 - VdK Mitt 1977, 302, 303; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 62 und zuletzt Urteil des BSG vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - USK 98156).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 41/17

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Einführungsseminar zu einem Freiwilligen

    aa) Der Versicherungsschutz als Beschäftigter nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII umfasste zwar grundsätzlich auch das Einführungsseminar in der zweiten Septemberwoche 2015 (zum Versicherungsschutz Beschäftigter bei der Teilnahme an Lehrgängen oder Seminaren vgl zB BSG, Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 - juris; SozR 2200 § 548 Nr. 90; SozR 3-1500 § 55 Nr. 6) .

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dagegen anerkannt, dass sich der Versicherungsschutz bei Seminaren uä nicht auf den gesamten Seminaraufenthalt bezieht, weil rein private Tätigkeiten, insbesondere im Rahmen von Freizeitaktivitäten, unversichert sind (vgl etwa BSG, Urteil vom 9. Dezember 1976 aaO: Spaziergang; SozR 3-1500 § 55 Nr. 6: abendliches Tischtennisspiel).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 17/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Tätigkeit -

    Ein Spaziergang - auch bei einer Dienstreise - steht mit der versicherten Tätigkeit nur dann in einem inneren Zusammenhang, wenn er aus besonderen Gründen zur notwendigen Erholung für eine weitere betriebliche Betätigung am auswärtigen Aufenthaltsort erforderlich ist; ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt weitgehend von den Umständen des Einzelfalls ab (BSG Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 - = USK 76223; s a BSGE 8, 48, 50; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110; SozR 2200 § 550 Nr. 62).
  • LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme -

    Nach den von der Rechtsprechung für den Versicherungsschutz auf Dienst- und Geschäftsreisen außerhalb des Betriebsortes entwickelten Grundsätzen, die auch für die Teilnahme an auswärtigen Schulungen/Lehrgängen in Auswirkung des Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers u.a. mit internatsmäßiger Unterbringung gelten (BSG, Urteile vom 29. August 1974 -- 2 RU 189/72 --, 9. Dezember 1976 -- 2 RU 145/74 --, 26. Januar 1983 -- 9b/8 RU 38/81 --, 26. April 1990 -- 2 RU 54/89 --), ist auch während einer Dienstreise der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht schlechthin und "rund um die Uhr" bei jeder Betätigung schon deshalb ohne weiteres gegeben, weil sich der Reisende bedingt durch die Ausführung der Dienstreise außerhalb seines Wohn- und Beschäftigungsortes aufhalten und bewegen muß.
  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 25/80
    Der Senat hat einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und einem Spaziergang während.einer Arbeitspause angenommen, wenn der Spaziergang aus besonderen Umständen zur notwendigen Erholung für eine weitere Betriebsarbeit erforderlich ist (s BSG Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 - BG 1977, 484 und Urteil vom 28. April 1977 - 2 RU 75/75; ebenso ua LSG Baden-Württ Breithaupt 1969, 296, 297; Brackmann aaO S 481 h; Lauterbach aaO % 548 Anm 68, Podzun aaO Kennzahl 119, S 14).
  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 54/89

    Dienstreise; Geschäftsreise

    Die für Geschäfts- und Dienstreisen maßgebenden Kriterien zur Abgrenzung der rein persönlichen von den unter Versicherungsschutz stehenden Betätigungen des Versicherten außerhalb des Betriebsortes (s Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 481 v ff mwN aus Rechtsprechung und Schrifttum) gelten grundsätzlich entsprechend auch für einen Fall der vorliegenden Art, in dem ein Beschäftigter von seinem Dienstherrn zu einem auswärts stattfindenden, in seinen beruflichen Wirkungskreis fallenden Fortbildungslehrgang abgeordnet wird (BSG Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 - in: BG 1977, 484, 485).
  • BSG, 28.04.1977 - 2 RU 75/75
    vom 51. Januar 1969 - 2 RU - und vom 9. Dezember - 2 RU 145/74 - vgl. auch Beschluß vom 17. Dezember 1975 2 EU 21/75 -).
  • BSG, 08.09.1977 - 2 RU 73/76
    116/67, vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74, vom 28. April 1977 75/75;.
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