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   BSG, 28.04.1976 - 2 RU 147/75   

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https://dejure.org/1976,2330
BSG, 28.04.1976 - 2 RU 147/75 (https://dejure.org/1976,2330)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1976 - 2 RU 147/75 (https://dejure.org/1976,2330)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1976 - 2 RU 147/75 (https://dejure.org/1976,2330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ort der versicherten Tätigkeit - Unterbrechung des Heimwegs - Versicherungsschutz - Restlicher Weg

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 474
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 28.04.1976 - 2 RU 147/75
    jeweils mit weiteren Nachweisen - BSG 20, 219, 221; BSG SozR Nr. 54 zu 5 545 RVG aF; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 4. - 8. Aufl., S. 486 3 II; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., 5 550 Anm. 4? Buchst. a).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg in der Regel nicht mehr nur unterbrochen, sondern endgültig beendet und der Versicherungsschutz lebt nicht wieder auf (grundlegend: Urteil des Senats vom 28. April 1976 - 2 RU 147/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 12; seither ständige Rechtsprechung, vgl auch BSG SozR 2200 § 550 Nr. 27 und Nr. 42; BSGE 55, 141, 143 = SozR 2200 § 550 Nr. 55 S 139; BSGE 82, 138, 141 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18 S 73; weitere Nachweise bei Krasney, in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand: 2006, § 8 RdNr 247).
  • BSG, 28.06.2022 - B 2 U 16/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dann setzt nach Beendigung der Unterbrechung mit der Fortsetzung des Weges - trotz zeitlicher Verschiebung aus eigennützigen Gründen - Versicherungsschutz wieder ein (BSG Urteile vom 20.8.1987 - 5a RKnU 1/86 - BSGE 62, 100, 101 = SozR 2200 § 550 Nr. 75 S 192 und grundlegend vom 28.4.1976 - 2 RU 147/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 12; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand März 2022, § 8 RdNr 12.37) .
  • SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04

    Unterbrechung des Weges vor Antritt; Sponsoring als versicherte Tätigkeit

    In der letzten Entscheidung findet sich der folgende Leitsatz: "Ein Versicherter, der den Antritt des Weges von dem Ort der Tätigkeit bis zu 2 Stunden durch eine privaten Zwecken dienende Verrichtung hinausschiebt, steht auf dem anschließenden Weg von dem Ort der Tätigkeit wieder unter Versicherungsschutz nach RVO § 550 Abs. 1; die Dauer der zuvor ausgeübten Tätigkeit und die Länge des zurückzulegenden Weges sind unerheblich (Fortführung von BSG 1976-04-28 2 RU 147/75 = SozR 2200 § 550 Nr. 12).".
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 53/78

    Wegeunfall - Unterbrechung wegen privater Besorgung - Versicherungsschutz in der

    Die im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. April 1976 - 2 RU 147/75 - (SozR 2200 § 550 Nr. 12) neu aufgestellten Grundsätze zur Frage der Unterbrechung des Versicherungsschutzes könnten nicht zur Beurteilung des Versicherungsschutzes für Heimwege nach kurzfristigen versicherten Tätigkeiten, wie zB nach § 539 Abs. 2 RVO, herangezogen werden.
  • LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen eines Unfallversicherungsträgers im Falle

    Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg in der Regel nicht mehr nur unterbrochen, sondern endgültig beendet und der Versicherungsschutz lebt nicht wieder auf (vgl. zur ständigen Rechtsprechung BSG Urteil vom 28. April 1976, Az.: 2 RU 147/75, SozR 2200 § 550 Nrn. 12, 18, 27 und 42, BSGE 55, 141, 143; BSGE 82, 138, 141).
  • LSG Hessen, 28.09.1978 - L 3 U 372/78

    Wegeunfall; Straßenkreuzung; Unterbrechung des Heimweges; Rechtsabbiegerspur

    Das ist nur dann der Fall, wenn die Unterbrechung eines versicherten Weges mehr als zwei Stunden andauert (vgl. BSG, Urteil vom 28. April 1976 - 2 RU 147/75 - in SozR 2200 § 550 Nr. 12).
  • LSG Hessen, 12.03.1980 - L 3 U 1372/79

    Landgang eines Seemanns; gemischte Tätigkeit

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urt. v. 25. Mai 1972 - 2 RU 1/71 - in SGB 1972, 439; 26. April 1976 - 2 RU 147/75 - in SozR 2200 § 550 Nr. 12 - Breith. 1976, 918 sowie 24. Februar 1977 - 8 RU 42/76 - in ">550%20RVO%20Nr.%2027#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 550 RVO Nr. 27 - Breith.
  • LSG Hessen, 23.05.1979 - L 3 U 108/78

    Selbstgeschaffene erhöhte Gefahrenlage; Alkohol; Fußgänger

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, steht ein Versicherter, der den Weg von der Arbeitsstelle nach Hause nicht sogleich nach Beendigung der versicherten Tätigkeit - hier 16.30 h - antritt und den versicherten Weg aus privaten Gründen nochmals unterbricht, auf dem restlichen Heimweg wieder unter Versichertenschutz, sofern die Unterbrechung nicht zwei Stunden überschreitet (vgl. BSG, Urteile vom 28.4.1976 - 2 RU 147/75 - und 24.2.1977 - 8 RU 42/76 -).
  • BSG, 26.07.1977 - 8 RU 34/77

    Versicherungsschutz - Familienheimfahrt - Jahresurlaub - Weg nach der

    Später hat der 2. Senat entschieden, daß nach einer Unterbrechung von mehr als zwei Stunden der Zusammenhang (grundsätzlich) gelöst sei (vgl. Urteil des 2. Senats vom 28.4.1976 - 2 RU 147/75 -" Breithaupt 1976, 918 bis 920).
  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 2/76

    Unfallversicherungsschutz - Kauf eines Uhrenarmband - Geschäft gegenüber der

    Nach Rückkehr in den öffentlichen Verkehrsbereich lebt der Versicherungsschutz jedoch wieder auf (vgl. dazu auch die neuerliche Entscheidung des 2. Senats vom 28. April 1976 - 2 RU 147/75 - wonach in der Regel bei eingeschobenen privatwirtschaftlichen Betätigungen bis zu 2 Stunden der Versicherungsschutz nach der Unterbrechung auflebt).
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