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   BSG, 31.01.1984 - 2 RU 15/83   

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https://dejure.org/1984,17384
BSG, 31.01.1984 - 2 RU 15/83 (https://dejure.org/1984,17384)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1984 - 2 RU 15/83 (https://dejure.org/1984,17384)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1984 - 2 RU 15/83 (https://dejure.org/1984,17384)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

    Auszug aus BSG, 31.01.1984 - 2 RU 15/83
    Die zum Versicherungsschutz nach 5 550 RVG entwickelten Grundsätze sind zwar nicht uneingeschränkt für den Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen übertragbar (s BSGE 50, 100, 102); hinsichtlich der grundsätzlich freien Wahl des Verkehrsmittels und der Wegstrecke bestehen jedoch für Betriebswege und Geschäftsreisen einerseits sowie für Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit andererseits keine wesentlichen Unterschiede, die eine unterschiedliche versicherungsrechtliche Beurteilung erfordern könnten.
  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus BSG, 31.01.1984 - 2 RU 15/83
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zum Versicherungsschutz auf Wegen nach und von dem Ort der Tätigkeit (5 550 RVG) entschieden, daß der Versicherte in der Wahl des Verkehrsmittels und in der Wahl des Weges grundsätzlich frei ist (vgl ua BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu 5 543 RVG aF; BSG SozR 2200 5 550 Nr. 51, 52).
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 2/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Handlungstendenz - Startpunkt des

    Vielmehr ist der Versicherte in der Wahl der Route, der Fortbewegungsart und des Fortbewegungsmittels frei (BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 19 und vom 31.1.1984 - 2 RU 15/83 - USK 8469, jeweils mwN) .
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    In den Entscheidungen des Senats vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 30/65 (SozR Nr. 4 zu § 548 RVO) und vom 31. Januar 1984 - 2 RU 15/83 - (USK 8469) ging es nicht um das Wiederaufleben des Versicherungsschutzes aus einer vorausgegangenen Geschäftsreise, sondern um Sachverhalte, in denen die späteren Unfallopfer nach einem privaten Urlaub vom Urlaubsort aus zu einem (neuen) Dienstgeschäft aufgebrochen und auf dem Weg dorthin verunglückt waren.
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

    Damit hat sich das LSG nicht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Senats gestellt, daß Versicherte in der Wahl des Weges grundsätzlich frei und nicht gezwungen sind, stets den kürzesten Weg zu wählen (s BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 15/83 - USK 8469 mwN; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 486m ff, 486q mwN).
  • LSG Bayern, 12.02.2015 - L 17 U 21/14

    Abweg, Alternativroute, Betriebsweg

    Vielmehr ist der Versicherte, solange die Fortbewegung nach ihrer Handlungstendenz dem Zurücklegen des Weges zum Ort der Tätigkeit zu dienen bestimmt ist und im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet (siehe dazu BSG, Urteil vom 09.12.2013 - B 2 U 33/03 R), in der Wahl des Weges zum Ort seiner beruflichen Tätigkeit grundsätzlich frei (vgl. u.a. BSGE, Urteile vom 31.01.1984 - 2 RU 15/83, vom 30.011985 - 2 RU 5/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 68).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

    Damit hat sich das LSG nicht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Senats gestellt, daß Versicherte in der Wahl des Weges grundsätzlich frei und nicht gezwungen sind, stets den kürzesten Weg zu wählen (s BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 15/83 - USK 8469 mwN; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 486m ff, 486q mwN).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R

    Wegeunfall - Unterbrechung - geschützter Heimweg - alternativer Heimweg -

    Aus dem Umstand, daß der Versicherte in der Wahl des Weges grundsätzlich frei und nicht gezwungen ist, stets den kürzesten Weg zu wählen (s BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 15/83 - USK 8469 - mwN; Brackmann, aaO, S 486m mwN), kann nicht geschlossen werden, daß dann, wenn er eine von zwei zulässigen Wegen für seine Heimfahrt wählt, der andere, von ihm nicht benutzte Weg ebenfalls als geschützter Heimweg anzusehen wäre oder jedenfalls unfallversicherungsrechtlich sich vorteilhaft für ihn auswirken könnte.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Für die Beurteilung, ob die auf das Zurücklegen des Weges zum Tätigkeitsort gerichtete Handlungstendenz hinreichend durch objektive Umstände erklärbar ist, ist zu berücksichtigen, wie sich die Lage zur Zeit der Entscheidung aus der Sicht des Versicherten, evtl. unter Zeitdruck, dargestellt hat (BSG, Urteil vom 31.01.1984 - 2 RU 15/83 - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2022 - L 3 U 177/20

    Feststellung eines Arbeitsunfalls; Begriff der Beschäftigung; Eingliederung in

    Die Wahl eines weiteren Weges stellt auch bei Betriebswegen und Geschäftsreisen den Versicherungsschutz nur infrage, wenn für diese Wahl andere Gründe maßgebend waren als die Absicht, den Ort der Tätigkeit zu erreichen und die dadurch bedingte Verlängerung unter Berücksichtigung aller Umstände als erheblich anzusehen ist (vgl BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 15/83, juris, Rn 12 mwN; Urteil vom 30. Januar 1985 - 2 RU 5/84, SozR 2200 § 548 Nr. 68, juris Rn 15; Schwerdtfeger in: Lauterbach, Unfallversicherung , 4. Aufl, 71. Lfg - April 2021, § 8 Rn 465) .
  • LSG Berlin, 26.04.2001 - L 3 U 76/00

    Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Vorliegen

    Zwar ist der Versicherte in der Wahl seines Weges frei und nicht gezwungen, stets den kürzesten Weg zu wählen (BSG Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R -, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 15/83 - in USK 8469 m.w.N.).
  • BSG, 30.01.1985 - 2 RU 5/84

    Versicherungsschutz - Abstecher vom Betriebsweg - Verlängerung der Arbeitszeit

    - 2 RU 15/83; ferner Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl, S M81q mwN; Gitter in SGB-302ialversicherung-Gesamtkommentar, % 5N8 Anm 26; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 5 5ü8 Anm 65; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 085 S 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2018 - L 14 U 244/15
  • LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10
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