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   BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92   

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BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92 (https://dejure.org/1993,6316)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1993 - 2 RU 15/92 (https://dejure.org/1993,6316)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 2 RU 15/92 (https://dejure.org/1993,6316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Bindung rechtskräftiger Urteile - Erteilung einer Jahresverdienstabrechnung nach billigem Ermessen - Rechtszweck einer Unbilligkeitskorrektur - Berücksichtigung des Eingliederungsprinzips des Fremdrentenrechts - Arbeitsunfall eines Heimatvertriebenen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 47/81

    Jahresarbeitsverdienst; Arbeitsunfall; Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Die Unbilligkeit im Sinne des § 577 Satz 1 RVO stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der erst bei Bejahung seines Vorliegens weitere Ermessenserwägungen erforderlich macht (BSGE 32, 169, 173; BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9; Brackmann a.a.O. S. 576k; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 440, S. 31).

    Erhebliche Unbilligkeiten werden im Rahmen des § 577 RVO beispielsweise ausgeglichen, wenn dem Versicherten infolge der Einführung von Kurzarbeit Arbeitsentgelt entgangen ist (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 15) oder wenn die Anwendung von § 571 Abs. 1 Satz 2 oder 3 RVO zu einem über dem normalen Lebensstandard des Verletzten liegenden JAV führte (BSGE 51, 178; BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21).

  • BSG, 15.12.1967 - 5 RKn 56/65
    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Im übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteil vom 15. Dezember 1967 (5 RKn 56/65 = BG 1968, Seite 242) selbst entschieden, daß nach § 8 FRG maßgebend der JAV eines Versicherten sei, dessen Beruf dem des Berechtigten in dem Zeitraum unmittelbar vor der Umsiedlung (1975) entspräche.

    Die vom Kläger geforderte Berechnung des JAV auf der Grundlage des Jahres vor der Umsiedlung kann auch nicht aus der Entscheidung des BSG vom 15. Dezember 1967 (5 RKn 56/65 in BG 1968, 242) abgeleitet werden.

  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 55/84

    Jahresarbeitsverdienst - Heimatvertriebene - Verletztenrente - Unfallzeitpunkt

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Folglich ist der Eingliederungsgedanke des Fremdrentenrechts grundsätzlich auch im Rahmen der Unbilligkeitsprüfung des § 577 RVO zu berücksichtigen (SozR 2200 § 577 Nr. 11).

    Dementsprechend hat der Senat es als in erheblichem Maße unbillig im Sinn des § 577 Satz 1 RVO erachtet, wenn ein Heimatvertriebener, der im Vertreibungsland einen Arbeitsunfall im Sinn des § 5 FRG erleidet, besser gestellt würde als ein Heimatvertriebener, der einen Unfall während seiner noch nicht vollzogenen Eingliederung in der Bundesrepublik erlitten hat (SozR 2200 § 577 Nr. 11).

  • BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68

    Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Die Unbilligkeit im Sinne des § 577 Satz 1 RVO stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der erst bei Bejahung seines Vorliegens weitere Ermessenserwägungen erforderlich macht (BSGE 32, 169, 173; BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9; Brackmann a.a.O. S. 576k; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 440, S. 31).
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76

    Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Ein den JAV erhöhender beruflicher Aufstieg bleibt jedoch auch bei den Verletzten grundsätzlich unberücksichtigt, die einen Arbeitsunfall in der Bundesrepublik Deutschland erlitten haben (BSGE 47, 137, 140; Brackmann a.a.O. S. 574f).
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 65/79

    Jahresarbeitsverdienst - Berechnung des JAV - Arbeitsunfall - Unbezahlter Urlaub

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Erhebliche Unbilligkeiten werden im Rahmen des § 577 RVO beispielsweise ausgeglichen, wenn dem Versicherten infolge der Einführung von Kurzarbeit Arbeitsentgelt entgangen ist (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 15) oder wenn die Anwendung von § 571 Abs. 1 Satz 2 oder 3 RVO zu einem über dem normalen Lebensstandard des Verletzten liegenden JAV führte (BSGE 51, 178; BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21).
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    In diesem zuletzt genannten Urteil hat das LSG Tenor und Entscheidungsgründe des sozialgerichtlichen Urteils vom 15. Oktober 1979 ausgelegt, wobei sein Rückgriff auf die Entscheidungsgründe bei einer Verpflichtungsklage gem § 131 Abs. 3 SGG zulässig war (BSGE 43, 1, 3; Brackmann Handbuch der Sozialversicherung 11. Aufl., S. 256c, d).
  • BSG, 06.12.1979 - GS 1/79

    Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen -

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Zwar hat der Große Senat des BSG hierzu ausgeführt, daß das Eingliederungsprinzip zugunsten der Vertriebenen und Flüchtlinge zur Folge haben müsse, daß die (sozialversicherungsrechtlichen) Ansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge so zu behandeln seien, als ob sie ihr Arbeits- und Versicherungsleben in der Bundesrepublik zurückgelegt hätten (BSGE 49, 175, 184 ff.).
  • BSG, 30.10.1980 - 8a RU 16/80

    Jahresarbeitsverdienst eines Selbständigen - Betriebsausgabe - Gewinnberechnung -

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Das BSG hat auch für die Auslegung des § 577 RVO den allgemeinen Grundsatz des Unfallversicherungsrechts zugrunde gelegt, daß für die Berechnung der Leistungen die Verhältnisse im Jahre vor dem Arbeitsunfall maßgebend sind (BSGE 50, 264, 267; ebenso bereits BSG SozR 2200 § 571 Nr. 1).
  • BSG, 30.04.1979 - 8a RU 56/78

    Jahresarbeitsverdienst - Berechnung - Entgangenes Arbeitseinkommen - Kurzarbeit

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Erhebliche Unbilligkeiten werden im Rahmen des § 577 RVO beispielsweise ausgeglichen, wenn dem Versicherten infolge der Einführung von Kurzarbeit Arbeitsentgelt entgangen ist (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 15) oder wenn die Anwendung von § 571 Abs. 1 Satz 2 oder 3 RVO zu einem über dem normalen Lebensstandard des Verletzten liegenden JAV führte (BSGE 51, 178; BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21).
  • BSG, 29.01.1974 - 2 RU 239/72

    Unternehmer - Jahresarbeitsverdienst - Unternehmensgewinn - Investition -

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Unbilligkeit iS des § 577 Satz 1 RVO (bzw des § 87 Satz 1 SGB VII) ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; erst bei Vorliegen seiner Voraussetzungen hat der Versicherungsträger Ermessenserwägungen anzustellen (vgl BSG Urteil vom 23. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972 mwN; BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 31/99 R

    Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst - Journalist - Minderung der

    Grundsätzlich bleiben diese Verdienstverhältnisse für alle Zukunft die Grundlage der Geldleistungen; spätere Erwerbsaussichten sind in der Regel bei der Feststellung des JAV rechtlich unbeachtlich (so für § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO: BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 - HV-Info 1992, 598 mwN; BSG Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 17 U 26/09

    Festsetzung eines JAV nach billigem Ermessen - Teilzeittätigkeit im Rahmen des

    Unbilligkeit im Sinne des § 87 Satz 1 SGB VII ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; erst bei Vorliegen seiner Voraussetzungen hat der Versicherungsträger Ermessenserwägungen anzustellen (vgl. BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9; BSG, Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 15/92 = HV-Info 1993, 972; BSG SozR 4-2700 § 87 Nr. 1).

    Zutreffend hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass das BSG bereits für die Auslegung des § 577 RVO, der Vorläuferregelung von § 87 SGB VII, den allgemeinen Grundsatz des Unfallversicherungsrechts zugrunde gelegt hat, dass für die Berechnung der Leistungen die Verhältnisse im Jahr vor dem Versicherungsunfall maßgebend sind (vgl. BSG SozR 2200 § 571 Nr. 1; BSGE 50, 264 = SozR 2200 § 571 Nr. 19; BSG, Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972).

  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 24/92

    Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Unfallverletzung - Studium

    Grundsätzlich bleiben diese Verdienstverhältnisse für alle Zukunft die Grundlage der Geldleistungen; spätere Erwerbsaussichten sind in der Regel bei der Feststellung des JAV rechtlich unbeachtlich (BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 - HV-Info 1992, 598 mwN; BSG Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972).
  • LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 181/09

    Flexible Teilzeit - Unfallrente - Bemessung der Verletztenrente - Jahrelange

    Unbilligkeit im Sinne des § 87 Satz 1 SGB VII ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; erst bei Vorliegen seiner Voraussetzungen hat der Versicherungsträger Ermessenserwägungen anzustellen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.09.2010 - L 17 U 26/09 mit Hinweis auf BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9; BSG mit Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 15/92; BSG mit Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, a.a.O., BSG vom 18.03.2003 SozR 4-2700 § 87 Nr. 1).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92

    Kind - Verletzung - Unfallrente

    Die Wertung, ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig festgesetzt ist, kann das Gericht selbst vornehmen, weil der Versicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und ihm in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zusteht (BSG Urteil vom 23. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; Gitter in RVO-Gesamtkomm, § 577 Anm 4a).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 4645/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Zugunstenverfahren

    Unbilligkeit i.S. des § 87 Satz 1 SGB VII ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; erst bei Vorliegen seiner Voraussetzungen hat der Versicherungsträger Ermessenserwägungen anzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23.01.1993 - 2 RU 15/92 mwN; BSG, Urteil vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90; SozR 2200 § 577 Nr. 9, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, Juris und sozialgerichtsbarkeit.de jeweils Rn. 24 m.w.N.).
  • SG Berlin, 19.12.2011 - S 25 U 341/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Festsetzung des

  • LSG Berlin, 18.10.2004 - L 16 U 77/03

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Verletztenrente; Bedeutung des Gesamtbetrags

  • SG Gießen, 06.10.2011 - S 3 U 231/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2008 - L 2 KN 139/07

    Anspruch eines als entsandter Arbeitnehmer in Deutschland tätigen polnischen

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
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