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   BSG, 15.06.1976 - 2 RU 151/75   

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https://dejure.org/1976,11137
BSG, 15.06.1976 - 2 RU 151/75 (https://dejure.org/1976,11137)
BSG, Entscheidung vom 15.06.1976 - 2 RU 151/75 (https://dejure.org/1976,11137)
BSG, Entscheidung vom 15. Juni 1976 - 2 RU 151/75 (https://dejure.org/1976,11137)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 15.06.1976 - 2 RU 151/75
    Als Ursache und Mitursache sind unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes nur die Bedingungen anzusehen, die wegen der besonderen Beziehung zum Erfolg und dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG 1, 72, 76; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 8. Aufl., S. 480 d ff.).
  • LSG Hessen, 15.02.1984 - L 3 U 430/79

    Schulunfall; Rettungshandlung; Schleppliftunfall; Skifreizeit; Nothilfe;

    Ferner muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Rettungshandlung und dem Unfall des Versicherten bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 1976 - 2 RU 151/75 - in SozSich 1976, 284).

    Die hiesige Fallgestaltung unterscheidet sich zunächst grundlegend von derjenigen, über die der 2. Senat des BSG in der Sache 2 RU 151/75 (a.a.O.) zu entscheiden hatte.

    Anders würde dies nur dann sein, wenn, wie in dem vom 2. Senat des BSG (2 RU 151/75) entschiedenen Fall, aufgrund eines anderen Geschehensablaufes nach der Rettungshandlung die willentliche und freie Steuerung des Abrutschens erhalten geblieben wäre.

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 42/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Rettungshandlung - Rettungsabsicht - Ausweichmanöver

    Schließlich kann ein Ausweichmanöver auch als Rettungshandlung gewertet werden, wenn die Gefahr für den zu Rettenden zugleich eine Gefahr für den Retter ist und die Rettungshandlung nicht wesentlich der eigenen Rettung dient (BSG Urteil vom 15. Juni 1976 - 2 RU 151/75 - SozSich 1976, 284; BSGE 64, 218, 220 = SozR 2200 § 539 Nr. 130).
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