Rechtsprechung
   BSG, 02.06.1959 - 2 RU 158/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,9134
BSG, 02.06.1959 - 2 RU 158/56 (https://dejure.org/1959,9134)
BSG, Entscheidung vom 02.06.1959 - 2 RU 158/56 (https://dejure.org/1959,9134)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 1959 - 2 RU 158/56 (https://dejure.org/1959,9134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,9134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18

    Skiunfall in den USA ist kein Arbeitsunfall

    Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (vgl. Urteil vom 16. Februar 1971 - 1 RA 113/70 - BSGE 32, 203, 209, BSG, Urteil vom 2. Juni 1959 2 RU 158/56 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO).
  • LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 69/14

    Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert

    Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53 [BSG 01.03.1963 - 2 RU 114/61] ; BSGE 32, 203, 209 [BSG 16.02.1971 - 1 RA 113/70] , BSG vom 2. Juni 1959 2 RU 158/56 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO).
  • LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 120/18

    Kein Anspruch auf Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines

    Diese sei erreicht, wenn bei vernünftiger Abwägung aller für und gegen den Zusammenhang sprechenden Umstände nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung den für den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Gründen ein so deutliches Übergewicht zukomme, dass die dagegen sprechenden billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Betracht bleiben könnten (vgl. BSG, Urteile vom 2. Juni 1959 - 2 RU 158/56 - zu § 542 RVO a. F., vom 2. Februar 1977 - 8 RU 66/77 - und vom 27. Oktober 1989 - 9 RV 40/88 -).
  • LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 U 166/18

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Die für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge geforderte hinreichende Wahrscheinlichkeit wird erreicht, wenn bei vernünftiger Abwägung aller für und gegen den Zusammenhang sprechenden Umstände die für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen deutlich, d. h. so stark überwiegen, dass die dagegensprechenden billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Betracht bleiben können (BSG vom 2. Juni 1959 - 2 RU 158/56).
  • SG Darmstadt, 27.10.2017 - S 31 U 168/13
    Diese ist erreicht, wenn bei vernünftiger Abwägung aller für und gegen den Zusammenhang sprechenden Umstände nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung den für den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Gründen ein so deutliches Übergewicht zukommt, dass die dagegen sprechenden billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Betracht bleiben können (vgl. BSG, Urteile vom 2. Juni 1959 - 2 RU 158/56 - zu § 542 RVO a.F., 2. Februar 1977 - 8 RU 66/77 - und vom 27. Oktober 1989 - 9 RV 40/88 -).
  • LSG Hessen, 20.01.1982 - L 3 U 1426/80
    Für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs muß eine Wahrscheinlichkeit bestehen, d.h., bei vernünftiger Abwägung aller für und gegen den Zusammenhang sprechenden Umständen müssen die für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen so stark überwiegen, daß die dagegen sprechenden billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Betracht bleiben können (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juni 1959 - 2 RU 158/56 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO a.F.; Lauterbach-Watermann a.a.O., Anm. 17 zu § 548 RVO).
  • SG Darmstadt, 20.06.2018 - S 30 U 158/12
    Diese ist erreicht, wenn bei vernünftiger Abwägung aller für und gegen den Zusammenhang sprechenden Umstände nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung den für den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Gründen ein so deutliches Übergewicht zukommt, dass die dagegen sprechenden billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Betracht bleiben können (vgl. BSG, Urteile vom 2. Juni 1959 - 2 RU 158/56 - zu § 542 RVO a.F., 2. Februar 1977 - 8 RU 66/77 - und vom 27. Oktober 1989 - 9 RV 40/88 -).
  • LSG Hessen, 10.10.1979 - L 3 U 381/79

    Keine

    Für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs muß Wahrscheinlichkeit bestehen, d.h., bei vernünftiger Abwägung aller für und gegen den Zusammenhang sprechenden Umstände müssen die für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen so stark überwiegen, daß die dagegen sprechenden billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juni 1959 - 2 RU 158/56 - in SozR Nr. 20 zu § 542 RVO a.F.; Lauterbach a.a.O. Anm. 17 zu § 548 RVO).
  • BSG, 30.07.1959 - 10 RV 139/59

    Anspruch auf Versorgung wegen Epilepsie - Wehrdienstbedingter Schlafentzug -

    Zwar können sich bei der Anwendung dieser Kausalitätsnorm Rechtsfragen ergeben, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben (BSG. in SozR. SGG § 162 Bl. Da 31 Nr. 109; noch nicht veröffentl. Entsch. des 2. Senats vom 2.6.1959 - 2 RU 158/56).
  • LSG Hessen, 04.12.1974 - L 3 U 67/70

    Hepatitis als Berufskrankheit

    Vielmehr muss der ursächliche Zusammenhang zumindest wahrscheinlich sein, d.h., bei vernünftiger Abwägung aller für und gegen den Zusammenhang sprechenden Umstände müssen die für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen so stark überwiegen, dass die dagegen sprechenden billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Betracht bleiben können (vgl. Urteil des BSG vom 2.6.1959 - Az.: 2 RU 158/56 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht