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   BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90   

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BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90 (https://dejure.org/1990,760)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 RU 18/90 (https://dejure.org/1990,760)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1990 - 2 RU 18/90 (https://dejure.org/1990,760)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 696 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
    Aber die Grenze zwischen häuslichen Betätigungen, die wesentlich mit der Haushaltung in einer inneren Beziehung stehen, und solchen Pflegeleistungen, die planmäßig einem selbständigen, von der Haushaltsführung zu trennenden Zweck dienen, hat der Senat bereits aufgezeigt (SozR 2200 § 539 Nr. 134).

    In seinem Urteil über den Verlauf dieser Grenze unterscheidet sich der Senat von der kritischen Anmerkung von Wolber (SGb 1990, 419f) zu der Entscheidung in SozR 2200 § 539 Nr. 134.

    Die Beistandspflicht betrifft insbesondere solche Bereiche, die einer normativen Detailregelung nicht zugänglich sind, also gerade auch die gegenseitige Unterstützung und Pflege in Krankheits- und Notfällen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134).

    Danach kann die Pflege eines geistig oder schwer körperlich behinderten Kindes durch die Eltern auch bei längerer Dauer und größerem Umfang durch das Eltern-Kind-Verhältnis geprägt sein und deshalb nicht in einem selbständigen Unternehmen zur Wohlfahrtspflege erbracht werden (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134).

    Dieses Unternehmen ist eines der Wohlfahrtspflege, die nach der Rechtsprechung des Senats auch die Pflege eines kranken und und behinderten Menschen ohne direkten Bezug zu einer entsprechenden Organisation oder Einrichtung umfaßt (s BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134 mwN).

  • BSG, 25.08.1982 - 2 RU 13/81
    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
    Die Entstehungsgeschichte des Begriffs "Haushaltung", der erstmals in § 916 Abs. 1 Nr. 1 RVO idF des Fünften Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung (5. UVÄndG) vom 17. Februar 1939 (RGBl I 267) für die landwirtschaftliche Unfallversicherung im Zusammenhang mit Versicherten in landwirtschaftlichen Betrieben in die RVO eingeführt worden war, hat der Senat bereits ausführlich dargestellt (Urteil vom 25. August 1982 - 2 RU 13/81 - in BAGUV Rdschr 47/82 und Lauterbach, Kartei zur Unfallversicherung, Stichwort: Zuständigkeit, Nr. 11321).

    Diese Begriffserläuterung kann unbedenklich auch nach geltendem Recht für die Beschäftigung in den rein privaten Haushaltungen gelten (Urteil des Senats vom 25. August 1982 aaO).

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 23/87
    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
    Zwar hat der Senat bereits entschieden, daß derjenige, der eine hilfsbedürftige Person betreut, mit seiner Tätigkeit dem Haushalt als Unternehmen dient, dem diese Person angehört, seien es Kinder oder hilfsbedürftige Erwachsene (s BSG Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 23/87 - in HV-Info 1988, 712, Beschluß vom 20. November 1989 - 2 BU 28/89 - mwN in HV-Info 1990, 561).

    Dementsprechend hat der Senat auch die Betreuung einer blinden alten Frau, die im Haushalt ihrer Schwester aufgenommen war, den Verrichtungen zugeordnet, die diesem Haushalt dienen, und zwar nicht nur die Betreuungsmaßnahmen während des Aufenthaltes in den Wohnräumen, in denen der Haushalt eingerichtet war, sondern auch diejenigen während einer vorübergehenden Abwesenheit der Blinden aus Anlaß eines Kuraufenthaltes (Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 23/87 - in HV-Info 1988, 712; BAGUV Rdschr 25/88; USK 8814; WzS 1988, 92).

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
    Die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers verfeinert sich in einem solchen Fall zur funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozeß (BSGE 16, 289, 294).
  • BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 49/82

    Abänderung eines Prozessvergleichs bezüglich der Höhe des zu zahlenden Unterhalts

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach dem BGB volljährige Kinder selbst dann, wenn sie schwer krank oder behindert sind, nicht allgemein den minderjährigen Kindern gleichgestellt sind (vgl zum Unterhaltsrecht: BGH NJW 1984, 1813).
  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 136/60
    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
    Unternehmen ist danach bereits eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten, die auf einen einheitlichen Zweck gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (BSGE 16, 79, 81 mwN).
  • BSG, 29.03.1961 - 2 RU 204/57
    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
    Kennzeichen eines Unfallversicherungsschutz gewährleistenden, auch zwischen Eltern und Kindern möglichen Beschäftigungsverhältnisses (s ua BSGE 14, 142; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, S 471p) ist die unselbständige Arbeit, wie sie insbesondere in einem Arbeitsverhältnis geleistet wird (§ 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, IV. Buch -SGB IV-).
  • BSG, 20.11.1989 - 2 BU 28/89
    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
    Zwar hat der Senat bereits entschieden, daß derjenige, der eine hilfsbedürftige Person betreut, mit seiner Tätigkeit dem Haushalt als Unternehmen dient, dem diese Person angehört, seien es Kinder oder hilfsbedürftige Erwachsene (s BSG Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 23/87 - in HV-Info 1988, 712, Beschluß vom 20. November 1989 - 2 BU 28/89 - mwN in HV-Info 1990, 561).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84

    Ehrenamtlicher Ordnungsdienst - Mitglied einer politischen Partei - Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
    Wesentlich bestimmt wird sie durch die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es infolge vertraglich vereinbarter Weisungsgebundenheit oder dadurch, daß der Arbeitende in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist (BSGE 59, 284, 286).
  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 49/77

    Arbeitsunfall - Kind in fremder Obhut - Unfall einer Mutter

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
    Er verunglückte auf einer Ausflugsfahrt für seinen Sohn, also auf einem Betriebsweg (Weg außerhalb der Betriebsstätte, der zur Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird, s BSGE 45, 254, 256), bei dem er nach § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO einen Arbeitsunfall erlitt.
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Ebenso diente nach den bindenden Feststellungen des LSG die unfallbringende Verrichtung des Verletzten einem fremden Unternehmen - dem Haushalt der Frau N. - und entsprach zugleich deren Willen (BSG vom 26.1.1988 - 2 RU 23/87 - Juris RdNr 16; zum Haushalts-Begriff vgl BSG vom 29.11.1990 - 2 RU 18/90 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 6, Juris RdNr 20 mwN; vgl Schwerdtfeger in Lauterbach, Unfallversicherung, Stand November 2017, § 2 RdNr 644; Bieresborn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl 2014, § 2 SGB VII, RdNr 391) .
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Ein fremdes Unternehmen erfordert daher nicht zwingend einen selbständigen Gewerbebetrieb, sondern es genügt auch, wenn in fremdem Interesse Tätigkeiten für einen fremden Haushalt erbracht werden (BSG vom 26.1.1988 - 2 RU 23/87 - Juris RdNr 16; zum Haushaltsbegriff vgl BSG vom 29.11.1990 - 2 RU 18/90 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 S 20 f = Juris RdNr 20 mwN; vgl Schwerdtfeger in Lauterbach, Unfallversicherung, Stand November 2017, § 2 RdNr 644; Bieresborn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl 2014, § 2 SGB VII, RdNr 391) .
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter

    Wesentlich für das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ist die persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es durch vertraglich vereinbarte Weisungsgebundenheit oder durch Eingliederung des Arbeitenden in den Betrieb des Arbeitgebers (vgl BSGE 59, 284, 286 = SozR 2200 § 539 Nr. 114 mwN; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6).
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Zum Aufgabenbereich einer Haushaltung als Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zählen sowohl die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten z.B. Kochen, Aufräumen der Wohnung, als auch alle sonstigen häuslichen Tätigkeiten, die mit der Haushaltung im inneren Zusammenhang stehen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6).

    Eine solche Betreuungstätigkeit ist nur dann als häusliche Betätigung nicht mehr anzusehen, wenn der einheitliche Zweck der Pflege den allgemeinen Zweck der Haushaltsführung in entscheidendem Maße überwiegt (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6).

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Insbesondere bei Gefälligkeitshandlungen aufgrund enger familiärer Bindungen (BSG SozR 2200 § 539 Nrn 43, 55, 66 und 134; s aber auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6) besteht nach dieser Vorschrift in der Regel ebensowenig Unfallversicherungsschutz wie etwa bei Verrichtungen aufgrund mitgliedschaftlicher, gesellschaftlicher oder körperschaftlicher Verpflichtungen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123).

    Handelt es sich jedoch um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst (BSG Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349) oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 und vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), besteht kein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO.

  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R

    Pflegeversicherung - Kündigung - Vertrag mit Haushaltsangehörigen -

    Die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses kommt deshalb bei der Pflege von Familienangehörigen grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn entweder eine familienrechtliche Beistandspflicht nicht besteht oder die Pflegeanforderungen so hoch sind, daß sie in der Regel eine berufsmäßige Pflegekraft erfordern (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6).

    Hiervon ausgehend hat der 2. Senat des BSG bei vergleichbarer Fallgestaltung maßgebend auf den Willen des pflegenden Elternteils und des gepflegten Kindes abgestellt (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6) und aus der Existenz eines "vollgültigen Arbeitsvertrages" auf das Bestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses geschlossen.

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R

    Erhöhung der pauschalen Pflegezulage - Pflege aufgrund eines Arbeitsvertrages

    Die Zulässigkeit von Pflegearbeitsverhältnissen zwischen Beschädigten und nahen Familienangehörigen unter Einschluß von Ehegatten und Elternteilen (so auch das BMA, Rundschreiben vom 26. Januar 1994 unter Nr. 4 für vor dem 31. März 1990 geschlossene Verträge und Rundschreiben vom 27. Oktober 1994 ; vgl den der Entscheidung BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 zugrundeliegenden Fall) ändert allerdings nichts daran, daß eine sittlich gebotene Pflegetätigkeit zumeist unentgeltlich übernommen werden wird.

    Dafür hat die Rechtsprechung (vgl dazu BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90 und grundlegend BSGE 74, 275 ff = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6) folgende Grundsätze entwickelt: Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist, er in den (Haushalts-)"Betrieb" nach Art eines Arbeitnehmers eingegliedert und dementsprechend dem Weisungsrecht des Betriebsinhabers - wenn auch in abgeschwächter Form - unterworfen ist und für seine Arbeit Entgelt bezieht.

    Die geleistete Pflege durch einen Ehegatten oder Elternteil wird jedenfalls dann nicht nur als Erfüllung einer Rechtspflicht nach § 1353 Abs. 1 Satz 1 oder § 1618a BGB anzusehen sein (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6; Benz, WzS 1991, 105, 108; BG 1993, 180, 181), wenn der Gesundheitszustand des pflegebedürftigen Beschädigten ein dauerndes Krankenlager und/oder eine ständige Pflege in erheblichem Ausmaß erfordert.

  • BSG, 10.08.2021 - B 2 U 15/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Jagdverband - Aufnahmebescheid

    Der unfallversicherungsrechtliche Unternehmensbegriff ist vielmehr "denkbar weit" bzw "weit umfassend" (BSG Urteile vom 30.3.2017 - B 2 U 10/15 R - BSGE 123, 35 = SozR 4-2700 § 130 Nr. 1, RdNr 11 und vom 29.11.1990 - 2 RU 18/90 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 S 23; Spellbrink in Schulin, HdBSozVersR, Bd 2, 1996, § 25 RdNr 11).
  • LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter;

    "Insbesondere bei Gefälligkeitsleistungen auf Grund enger familiärer Bindungen (BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 43, 55, 66 und 134; s aber auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6) besteht nach dieser Vorschrift in der Regel ebensowenig Unfallversicherungsschutz wie etwa bei Verrichtungen auf Grund mitgliedschaftlicher, gesellschaftlicher oder körperschaftlicher Verpflichtungen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123).

    Handelt es sich jedoch um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst (BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -) oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s BSG, Urteil in SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 und vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), besteht kein Versicherungsschutz.

  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R

    Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit

    In der Rechtsprechung ist es nur ausnahmsweise im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gebilligt worden (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6).
  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 4/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Zuwendung der

  • LSG Bayern, 25.06.2002 - L 3 U 293/98

    Eingreifen der gesetzlichen Unfallversicherung im Unfallzeitpunkt; Zuständigkeit

  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R

    Unfallversicherungsschutz - Beschäftigungsverhältnis - Tagesmutter - Tagespflege

  • LSG Thüringen, 03.01.2006 - L 2 U 297/05

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung;

  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 7/01 R

    Nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit - Erwerbsunfähigkeit - besondere

  • LSG Bayern, 25.02.2002 - L 3 U 293/98

    Entschädigung eines Unfalls; Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im

  • LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95

    Vorliegen einer Entsendung für den Anspruch auf Kindergeld

  • SG Hannover, 27.02.2007 - S 22 U 137/03
  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten für einen

  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit - Versicherungstechnische

  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2017 - L 17 U 542/17

    Übergangsleistungen

  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer

  • LSG Bayern, 19.01.2005 - L 3 U 65/04

    Bestehen oder Nichtbestehen eines Versicherungsschutzes der gesetzlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2000 - L 17 U 91/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente; Versicherungsschutz für

  • LSG Bayern, 08.11.2006 - L 2 U 150/05

    Nachweis des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Umfang der Leistungsverpflichtung

  • LSG Bayern, 05.11.1998 - L 3 U 399/95

    Entschädigung nach Autounfall bei dienstlicher Fahrt; Bestehen einer gesetzlichen

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.07.2001 - L 1 AL 6/00

    Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei Pflege eines nahen

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls - Arbeitsunfall bei verwandschaftlichen

  • LSG Hessen, 20.12.2001 - L 3 U 159/01
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99

    Abgrenzung arbeitnehmerähnliche/unternehmerähnliche Tätigkeit;

  • SG Lüneburg, 27.05.2008 - S 2 U 149/04
  • BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R

    Einordnung einer Unterstützungsleistung durch die Eltern als eigenes Einkommen im

  • OVG Niedersachsen, 23.09.1998 - 4 L 6870/94

    Übernahme der Kosten (aus Sozialhilfemitteln)

  • SG Hannover, 28.11.2006 - S 22 U 293/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2020 - L 14 U 91/16
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 17 U 399/10
  • SG Lüneburg, 27.05.2008 - S 2 U 97/04
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