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   BSG, 31.07.1970 - 2 RU 191/67   

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BSG, 31.07.1970 - 2 RU 191/67 (https://dejure.org/1970,11212)
BSG, Entscheidung vom 31.07.1970 - 2 RU 191/67 (https://dejure.org/1970,11212)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 1970 - 2 RU 191/67 (https://dejure.org/1970,11212)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67

    Untersagung einer Weihnachtenzuwendung an die Angestellten einer Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 191/67
    fällten, zur Veröffentlichung bestimmten Urteil in der Sache 2 RU 222/67 näher ausgeführt hat, weder im Recht des öffentlichen Dienstes noch in sonstigen Rechtsnormen eine Stütze;.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die Klägerin bei der Entscheidung über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen an ihre DO-Angestellten auch nicht durch 5 6 Abs" 1 ihrer DO an das für die Bundesbeamten jeweils geltende Recht gebunden° Nach dieser Bestimmung" welcher das von der Aufsichtsbehörde im Jahre 1957 erlassene DO-Muster zugrunde liegt, gelten, soweit nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften oder in der D0 etwas anderes bestimmt ist" für die Rechtsverhältnisse der Angestelhen einschließlich ihres Anspruchs auf Versorgung die jeweiligen Vorschriften und Bestimmungen für Bundesbeamte entsprechend° Diese Fassung weicht allerdings vom Muster einer DO ab, welches die Aufsichtsbehörde später zugelassen hat° @ 6 Abs° 1 des abgewandelten DO- Musters enthält eine Aufzählung einzelner Sachgebiete" welche im wesentlichen im BBG und dazu erlassenen Gesetzen, aber nicht im BBesG geregelt sind und auf die Rechtsverhältnisse der DO-Angestellten entsprechende Anwendung finden sollen" Werden jedoch, wie der erkennende Senat in den in der Sache 2 RU 222/67 erlassenen Urteil ausgeführt kat, durch den EUR 6 Abs° 1 einer DO, dem das abgewandelte DO-" Muster zugrundeliegt, 4eihnachtszuwendungen nicht erfaßt, so gilt für die allgemein gehaltene kürzere Fassung des 5 6 Abs° 1 DO der Klägerin nichts anderes° Wie sich aus dem Erlaß des Musters einer DO ergibt, ist die Aufsichtsbehörde auf eine möglichst einheitliche Gestaltung des Inhalts der D0 der Unfallversicherungsträger bedacht gewesen, Die Genehmigung verschiedener Fassungen des 5 6 Abs° 1 durch die Aufsihtsbehörde begründet deshalb den Schluß daß diese Bestimmung trotz des nicht übereinstimmenden Wortlauts nicht unterschiedlich auszulegen ist° Durch den 5 6 Abs° l ihrer DO war die Klägerin somit nicht gehindert, höhere Weihnachtszuwendungen zu bewilligen, als sie jeweils den Bundes- "beamten zustehen°.

  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 7/58
    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 191/67
    Das LSG habe den beanstandeten Beschluß mit Recht nicht als gegen % 5 DVO verstoßend angesehen; die bundesgesetzlich geregelten Sonderzuwendungen seien keine Dienstbezüge ins° dieser Bestimmung° Das Bundessozialgericht (BSG) habe ausgesprochen (BSG 8, 291, 296), daß der in der Gesetzessprache nicht immer eindeutige Begriff nur die laufenden Bezüge umfasse° Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe das den Beamten gewährte Weihnachtsgeld nicht als durch Art° 55 Abs° 5 des Grundgesetzes (GG) garantiert und damit nicht als Dienstbezug angesehen° Deshalb seien diese Zuwendungen kein Teil der Besoldung, deren Bestandteile in @ 2 Abs° 1 BBesG definiert seien° wenn man mit dem Begriff.
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 2/03 B

    Vertretungszwang im sozialgerichtlichen Verfahren vor dem BSG

    Das BSG hat schon früher privatrechtlich organisierte Verbände von Krankenkassen bzw Berufsgenossenschaften den Behörden usw iS von § 166 Abs. 1 SGG gleichgestellt (VdAK: BSGE 11, 102, 106 = SozR Nr. 16 zu § 144 SGG und BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1; Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften: BSG, Urteil vom 31. Juli 1970, 2 RU 191/67 - nicht veröffentlicht -).
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