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   BSG, 30.01.1970 - 2 RU 198/67   

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BSG, 30.01.1970 - 2 RU 198/67 (https://dejure.org/1970,10008)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1970 - 2 RU 198/67 (https://dejure.org/1970,10008)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - 2 RU 198/67 (https://dejure.org/1970,10008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1970, 452
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 178/60

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 30.01.1970 - 2 RU 198/67
    schlechter gestellt werden, als wenn er nach einer unterwegs vorgenommenen Reparatur einen Umweg zur Erprobung gemacht hätte (BSG 16, 245).

    "Wege und der Arbeitsstätte mit dem Kraftrad zurückzulegen, habe er regelmäßig tanken müssen, Daß er ' wegen der Betriebsverhältnisse ausschließlich in der Mittagszeit gerade nach Elllll hätte fahren müssen, mache das Tanken noch nicht zu einer versicherten Betriebstätigkeit; vielmehr bleibe es die eigenwirtschaftliche Vorbereitung für die Zurücklegung der nach 5 550 RVO versicherten Wege" Die vom LSG angeführte Entscheidung des BSG 16, 245 lasse erkennen, daß Ausnahmen nur bei unvorhergeseheném"Betriebsunfähigwerden des Kraftfahrzeugs während der Zurücklegung des Weges in Betracht kämen, '.

  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 206/58

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 30.01.1970 - 2 RU 198/67
    1963 auf einem nach 5 550 der Reichsversicherungsordnung (RVG) versicherten Weg zum Ort der Tätigkeit erlitten° Nach der Rechtsprechung (BSG 16, 77) gelte zwar nicht jede zur Erhaltung der Fahrbereitschaft des für die Wege nach und von der Arbeitsstätte benutzten Kraftfahrzeugs erforderliche Tätigkeit als versichert.

    nach 5 548 EVO versicherten Betriebsweg gehandelt; die Bescheinigung des Arbeitgebers vom 10° November 1964 ist nicht geeignet, diese Meinung zu stützen° Bei seinen Ausführungen zur Frage, ob für den Kläger der UV-Schutz nach 5 550 RVO in Betracht kommt, ist das LSG übereinstimmend mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSG 16, 77) davon ausgegangen, daß ein Beschäftigter, der mit seinem für die Zurücklegung der Wege nach und von der Arbeitsstätte benutzten Kraftfahrzeug während einer Arbeitspause zur Tankstelle fährt, um Treibstoff für die später anzutretende Heimfahrt zu tanken, sich hierbei in der Regel nicht unter UV-Schutz befindet; dies ist dadurch gerechtfertigt, daß das Aufsuchen einer Tankstelle durch den motorisierten Arbeitnehmer im allgemeinen nicht - wie das Zurücklegen der Wege nach und von der Arbeitsstätte - zeitlich und örtlich fixiert ist, sondern daß der Arbeitnehmer hierfür meist über vielfache Auswahlmöglichkeiten verfügt, indem er das Tanken während der Freizeit an seinem Wohnort, während einer Arbeitspause am Ort des Betriebes oder auch irgendwo unterwegs vornehmen kann° In dem hier zu entscheidenden Fall waren.

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 22/61
    Auszug aus BSG, 30.01.1970 - 2 RU 198/67
    1964 BB 1964, 684) kann,.
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit -

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Tankvorgang vor, während oder nach dem Zurücklegen des versicherten Weges nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII vorgenommen wird (BSG Urteile vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 = juris RdNr 18; vom 24.5.1984 - 2 RU 3/83 - juris RdNr 10; vom 14.12.1978 - 2 RU 59/78 - SozR 2200 § 550 Nr. 39 = juris RdNr 14; vom 30.1.1970 - 2 RU 198/67 - juris RdNr 14; vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF = juris RdNr 19; vom 28.4.1967 - 2 RU 82/64 - juris RdNr 16; vom 20.12.1961 - 2 RU 206/58 - BSGE 16, 77 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO = juris RdNr 15; vgl zuletzt BSG Urteil vom 4.7.2013 - B 2 U 12/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 49 RdNr 16 f) .

    Soweit der Senat in älteren Urteilen unter Geltung der RVO vereinzelt den Tankvorgang auch dann unter Versicherungsschutz gestellt hat, wenn das Tanken zur Beendigung des gerade angetretenen Weges notwendig war (BSG Urteil vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF = juris RdNr 19; s aber auch BSG Urteil vom 28.2.1964 - 2 RU 22/61 - juris RdNr 13; vgl BSG Urteile vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 = juris RdNr 15; vom 24.5.1984 - 2 RU 3/83 - juris RdNr 10; vom 14.12.1978 - 2 RU 59/78 - SozR 2200 § 550 Nr. 39 = juris RdNr 14; vom 30.1.1970 - 2 RU 198/67 - juris RdNr 16) , wird ausdrücklich klargestellt, dass solche Tankvorgänge nach geltendem Recht im Regelfall nicht in den Schutzbereich der Wegeunfallversicherung fallen.

    Auf die Frage, ob die Notwendigkeit des Tankens für den Versicherten unvorhergesehen eintrat, wurde dabei weder zwingend noch tragend abgestellt (BSG Urteile vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 = juris RdNr 18; vom 24.5.1984 - 2 RU 3/83 - juris RdNr 10; vom 14.12.1978 - 2 RU 59/78 - SozR 2200 § 550 Nr. 39 = juris RdNr 14; vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF = juris RdNr 19; vom 28.2.1964 - 2 RU 22/61 - juris RdNr 13; vom 11.12.1980 - 2 RU 71/78 - juris; vom 28.4.1967 - 2 RU 82/64 - juris; vom 30.1.1970 - 2 RU 198/67 - juris RdNr 16) .

    Teilweise hat der Unfallsenat des BSG früher auch Tankvorgänge in den Schutz der Wegeunfallversicherung einbezogen, in denen das Tanken gerade nicht unvorhergesehen notwendig geworden war (BSG Urteile vom 24.5.1984 - 2 RU 3/83 - juris RdNr 1; vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF = juris RdNr 3; vgl BSG Urteile vom 30.1.1970 - 2 RU 198/67 - juris RdNr 2, 16; vom 24.1.1995 - 8 RKnU 1/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 23 = juris RdNr 3, 27) .

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Diese auch sonst typischerweise anzutreffende Situation rechtfertigt aber gerade die grundsätzliche Ablehnung der Gewährung von Unfallversicherungsschutz beim Betanken des für die Fahrt zur Arbeitsstätte genutzten Kraftfahrzeugs (vgl BSG Urteil vom 30. Januar 1970 - 2 RU 198/67 - = SozEntsch BSG IV § 550 Nr. 32 ).
  • LSG Hessen, 20.05.2008 - L 3 U 195/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dies ist dadurch gerechtfertigt, dass das Aufsuchen der Tankstelle durch den motorisierten Arbeitnehmer im Allgemeinen nicht - wie das Zurücklegen des Weges nach und von der Arbeitsstätte - zeitlich und örtlich fixiert ist, sondern dass der Arbeitnehmer hierfür meist über vielfache Auswahlmöglichkeiten verfügt, indem er das Tanken während der Freizeit an seinem Wohnort, während einer Arbeitspause am Ort des Betriebes oder auch irgendwo unterwegs vornehmen kann (BSG, Urteil vom 30. Januar 1970 - 2 RU 198/67 - BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19).

    Eine andere rechtliche Beurteilung kann allerdings dann gerechtfertigt sein, wenn das Nachtanken während der Fahrt von und zur Arbeitsstätte unvorhergesehen notwendig wird, damit der restliche Weg zurückgelegt werden kann (BSG SozR § 543 RVO a.F. Nr. 63; SozR 2200 § 550 Nr. 39; Urteile vom 30. Januar 1970 - 2 RU 198/67 - und 24. Mai 1984 - 2 RU 3/83 -).

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.11.1998 - L 5 U 34/98

    Kein UV-Schutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO bei einer Vorbereitungshandlung zum

    Ausnahmsweise ist das Tanken auf dem Hin- oder Rückweg versichert, wenn es unvorhersehbar eintritt und der Hin- bzw. Rückweg ohne das Tanken nicht vollendet werden könnte (BSG Urteile vom 30. Januar 1970 - 2 RU 198/67 -, vom.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3906/14
    Ein brauchbarer Anhaltspunkt für die Notwendigkeit des Tankens ist, dass sich entweder während der Fahrt oder aber auch schon bei Antritt der Fahrt die Notwendigkeit ergibt, den Inhalt des Reservetanks in Anspruch zu nehmen (BSG, Urteil vom 24.05.1984 - 2 RU 3/83 - juris; BSG, Urteil vom 14.12.1978 - 2 RU 59/78 - juris; BSG, Urteil vom 30.01.1970 - 2 RU 198/67 - juris; BSG, Urteil vom 30.01.1968 - 2 RU 51/65 - juris; BSG, Urteil vom 28.02.1964 - 2 RU 22/61 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 4239/09
    Ein brauchbarer Anhaltspunkt für die Notwendigkeit des Tankens ist, dass sich entweder während der Fahrt oder aber auch schon bei Antritt der Fahrt die Notwendigkeit ergibt, den Inhalt des Reservetanks in Anspruch zu nehmen (BSG, Urteil vom 24.05.1984 - 2 RU 3/83; BSG, Urteil vom 14.12.1978 - 2 RU 59/78; BSG, Urteil vom 30.01.1970 - 2 RU 198/67; BSG, Urteil vom 30.01.1968 - 2 RU 51/65; BSG, Urteil vom 28.02.1964 - 2 RU 22/61).
  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 87/72
    sicherungsschutz besteht° In solchen Fällen bleibt der ursächliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit selbst dann erhalten, wenn aus Gründen, die mit der Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Beförderungemittels zusammenhängen, der eigentliche Weg nach-oder von dem Ort der Tätigkeit verlassen oder die Verrichtung im häuslichen Bereich vorgenommen wird (BSG 46, 245; SozR Nr° 63 zu % 545 RVG aF; rteil vom 50° Januar 4970 - 2 RU 198/67 - und vom 30° November 1972 - 2 RU 149/72 -)° '3.
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