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   BSG, 26.01.1988 - 2 RU 2/87   

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https://dejure.org/1988,7982
BSG, 26.01.1988 - 2 RU 2/87 (https://dejure.org/1988,7982)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1988 - 2 RU 2/87 (https://dejure.org/1988,7982)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - 2 RU 2/87 (https://dejure.org/1988,7982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Private Ergänzungsschulen - Allgemeinbildende Schulen - Bildungsziele

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 14
  • VersR 1988, 615
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 30.10.1970 - BT-Drs VI/1333
    Auszug aus BSG, 26.01.1988 - 2 RU 2/87
    Nach der amtlichen Begründung zum Entwurf des Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten (BT-Drucks VI/1333, A. Allgemeiner Teil) ist dieser Begriff jedoch weit auszulegen.
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 19/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall -

    Entscheidend ist nicht allein der erzielbare Schulabschluss, sondern die Vermittlung allgemeiner Bildungsinhalte, die mit den genannten Schulabschlüssen verbunden sind (BSG vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 73/90 - Juris RdNr 13 und 17; BSG vom 26. Januar 1988 - 2 RU 2/87 - BSGE 63, 14, 16 = SozR 2200 § 539 Nr. 125 S 361).
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Zwar kann mit der Feststellungsklage auch das Bestehen eines Drittrechtsverhältnisses geltend gemacht werden, wenn Rechte des Klägers durch das Nichtbestehen oder Bestehen dieses Rechtsverhältnisses mittelbar berührt werden (vgl nur: BSGE 63, 14, 15 = SozR 2200 § 539 Nr. 125; BSG, Urteil vom 26. September 1984 - 6 RKa 46/82 -, USK 84262; BVerwG Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 6; Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 109); auch ist das in § 55 Abs. 1 SGG für die Nr. 1 bis 4 zusätzlich geforderte "berechtigte Interesse" an der erstrebten Feststellung nicht gleichbedeutend mit einem "rechtlichen Interesse", sondern schließt über ein solches Interesse hinaus jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse wirtschaftlicher oder ideeller Art ein.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 9 R 917/05

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall - Überleitung von Ansprüchen auf den

    Es ist zwar nicht erforderlich, dass das festzustellende Rechtsverhältnis unmittelbar zwischen den Parteien des Feststellungsprozesses besteht (vgl. BSG, Urteil vom 17. Januar 1996, 3 RK 2/95 = BSGE 77, 219 und Urteil vom 26. Januar 1988, 2 RU 2/87 = BSGE 63, 14 ; Ulmer, in Hennig, SGG, Kommentar, Loseblatt 2003, § 55 Rn. 21).
  • LSG Bayern, 22.09.2020 - L 3 U 57/18

    Unfallversicherung: Kein Unfallversicherungsschutz bei einer vom Jugendamt

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 2/87 -, juris, vgl. insb. Rn. 12) seien allgemeinbildende Schulen zumindest solche Schulen, die nach ihrem Schulziel den Schülern eine auf den Hauptschulabschluss vorbereitende Bildung vermitteln.

    Erfasst werden Schulen jeder Art und Form (zB Kollegs, Abendschulen, Ganztagsschulen, Internate; vgl. BSG, Urteil v. 26. Januar 1988 - 2 RU 2/87, BSGE 63, 14 zu privaten Ergänzungsschulen; KassKomm/Lilienfeld, 108. EL März 2020, SGB VII § 2 Rn. 34).

    Nach Auffassung des Senats ist die Entscheidung des BSG vom 26. Januar 1988 (2 RU 2/87, BSGE 63, 14; KassKomm/Lilienfeld, 108. EL März 2020, SGB VII § 2 Rn. 34) nicht dahingehend zu verstehen, dass letztlich jede Unterrichtsmaßnahme auch dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 143/03

    Sportunfall in "Kaderschmiede" ist unfallversichert

    Unter den Begriff der allgemein bildenden Schule fallen also z.B. Grund- und Hauptschulen, Mittel- oder Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen, Aufbauschulen, Abendschulen und Kollegs (BSG, Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 2/87 - SozR 2200 § 539 Nr. 125 = BSGE 63, 14).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90

    Streit über die Eigenschaft als zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Für die Abgrenzung zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommt es nicht auf die äußere Form oder den Status der Schule oder Bildungseinrichtung an, vielmehr ist das verfolgte Schul- bzw Bildungsziel entscheidend (BSGE 63, 14, 17), und inwieweit die pädagogische Zielsetzung der Intention der gesetzlichen Regelung entspricht (Lauterbach/ Watermann aaO Anm 86 Buchst c zu § 539).

    Dieses Ergebnis steht auch in Einklang mit der von der Revision angeführten Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. Januar 1988 (BSGE 63, 14).

  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12

    Fachschule als berufsbildende Schule gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 c RVO (§ 2 Abs. 1

    Während das Bundessozialgericht zunächst die genaue Einordnung von Fachschulen in die einzelnen Schularten offen gelassen hatte (Urteil vom 26. Januar 1988, 2 RU 2/87, juris, Rn. 12), hat es nun ausdrücklich die Fachschulen als Beispiel für eine berufsbildende Schule anerkannt (Urteil vom 4. Juli 2013, B 2 U 2/12 R, juris, Rn. 19).
  • SG Oldenburg, 12.04.2012 - S 81 R 306/10

    Anforderungen an die Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten; Berücksichtigung eines

    Darüber hinaus ist aber auch jede Ausbildung an einer sonstigen Bildungsstätte Schulausbildung, wenn diese Ausbildung zumindest annähernd derjenigen entspricht, die den Schülern auf allgemeinbildenden Schulen vermittelt wird (BSG 26.1.1988 - 2 RU 2/87).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 U 4847/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR -

    Entscheidend ist nicht allein der erzielbare Schulabschluss, sondern die Vermittlung allgemeiner Bildungsinhalte, die mit den genannten Schulabschlüssen verbunden sind (BSG, Urteile vom 30.10.1991 - 2 RU 73/90 - und vom 26.01.1988 - 2 RU 2/87 - BSGE 63, 14, 16 = SozR 2200 § 539 Nr. 125 S. 361).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2014 - L 14/3 U 178/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung seien die Unfallversicherungsträger im Landesbereich dann zuständig, wenn die Bildungseinrichtung zu einem schulischen allgemein bildenden Abschluss führe, d.h. mit dem Ziel eines Hauptschul-, Realschulabschlusses, erweiterten Haupt- oder Realschulabschlusses, der Fachhochschulreife, fachgebundenen Hochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife verbunden sei (Bundessozialgericht - BSG - , Urteil vom 26. Januar 1988 - Az.: 2 RU 2/87), was bei der Klägerin jedoch nicht der Fall sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2023 - L 10 U 3956/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • SG Halle, 07.11.2003 - S 6 U 243/00

    Anerkennung eines Unfalls in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/87

    Wegeunfall - Förderung in der Werkstufe einer Tagesbildungsstätte für geistig

  • SG Oldenburg, 13.12.2006 - S 61 KR 204/04
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