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   BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88   

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BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88 (https://dejure.org/1988,22613)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1988 - 2 RU 2/88 (https://dejure.org/1988,22613)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 (https://dejure.org/1988,22613)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81

    Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile -

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88
    Dies folgt aus dem für die Bildung von Gefahrklassen festgelegten Grundsatz, daß es nicht auf die Unfallgefahr an bestimmten Arbeitsplätzen eines Unternehmens ankommt, sondern auf die gewerbespezifische Unfallgefahr des Gesamtbetriebes (vgl BSGE 55, 26, 28 = SozR 2200 § 734 Nr. 3), der es den Berufsgenossenschaften gestattet, auch solche Personen oder Personengruppen, die gegenüber der typischen Gewerbegefahr objektiv geringer gefährliche Arbeiten verrichten, dem für den Gewerbezweig allgemein geltenden Gefahrtarif zuzuordnen (vgl BSG aaO; BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1 Schulz, Gefahrtarif und Risikoausgleich gewerblicher Berufsgenossenschaften, 1981 S 79 ff).

    Sozialgerichtsgesetzes -SGG-), hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden (vgl BSGE 27, 237, 240 = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; BSGE 43, 289, 292 = SozR 2200 § 731 Nr. 1; BSGE 55, 26, 27; s auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 542 e).

    Dem steht nicht entgegen, daß der Gefahrtarif autonomes Recht der Berufsgenossenschaft und vom Bundesversicherungsamt genehmigt ist (vgl BSGE 55, 26, 27 mwN).

    Dabei sind in erster Linie die tatsächlichen Gefahren maßgebend, dh die Unfallgefahr resultiert aus Häufigkeit, Art und Umfang der verursachten Gesundheitsschäden (vgl § 731 Abs. 1 RVO; BSGE 43, 289, 290; 55, 26, 28 Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Unfallversicherung, 4. Aufl, § 730 Anm 1).

    Hat die Berufsgenossenschaft diese Risiken unrichtig eingeschätzt oder macht ein Mitgliedsunternehmen begründet geltend, die Zuteilung einer bestimmten Art von Unternehmen zu einer im Gefahrtarif festgesetzten Gefahrklasse entspreche nicht dem Grad der durch sie zum Ausdruck gebrachten Unfallgefährdung, so muß die Berufsgenossenschaft im Gefahrtarif für diese Unternehmensart die Gefahrklasse anders, nämlich nach dem individuell gegebenen Grad der Unfallgefahr bestimmen (vgl BSGE 27, 237, 241; 55, 26, 28; Brackmann aaO).

  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88
    Sozialgerichtsgesetzes -SGG-), hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden (vgl BSGE 27, 237, 240 = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; BSGE 43, 289, 292 = SozR 2200 § 731 Nr. 1; BSGE 55, 26, 27; s auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 542 e).

    Hat die Berufsgenossenschaft diese Risiken unrichtig eingeschätzt oder macht ein Mitgliedsunternehmen begründet geltend, die Zuteilung einer bestimmten Art von Unternehmen zu einer im Gefahrtarif festgesetzten Gefahrklasse entspreche nicht dem Grad der durch sie zum Ausdruck gebrachten Unfallgefährdung, so muß die Berufsgenossenschaft im Gefahrtarif für diese Unternehmensart die Gefahrklasse anders, nämlich nach dem individuell gegebenen Grad der Unfallgefahr bestimmen (vgl BSGE 27, 237, 241; 55, 26, 28; Brackmann aaO).

  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 74/76

    Voraussetzungen der notwendigen Beiladung - Höhe der Beiträge zu den

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88
    Sozialgerichtsgesetzes -SGG-), hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden (vgl BSGE 27, 237, 240 = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; BSGE 43, 289, 292 = SozR 2200 § 731 Nr. 1; BSGE 55, 26, 27; s auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 542 e).

    Dabei sind in erster Linie die tatsächlichen Gefahren maßgebend, dh die Unfallgefahr resultiert aus Häufigkeit, Art und Umfang der verursachten Gesundheitsschäden (vgl § 731 Abs. 1 RVO; BSGE 43, 289, 290; 55, 26, 28 Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Unfallversicherung, 4. Aufl, § 730 Anm 1).

  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 34/80

    Unfallversicherungsträger - Gefahrtarifstelle - Unternehmensgröße

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88
    Dies folgt aus dem für die Bildung von Gefahrklassen festgelegten Grundsatz, daß es nicht auf die Unfallgefahr an bestimmten Arbeitsplätzen eines Unternehmens ankommt, sondern auf die gewerbespezifische Unfallgefahr des Gesamtbetriebes (vgl BSGE 55, 26, 28 = SozR 2200 § 734 Nr. 3), der es den Berufsgenossenschaften gestattet, auch solche Personen oder Personengruppen, die gegenüber der typischen Gewerbegefahr objektiv geringer gefährliche Arbeiten verrichten, dem für den Gewerbezweig allgemein geltenden Gefahrtarif zuzuordnen (vgl BSG aaO; BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1 Schulz, Gefahrtarif und Risikoausgleich gewerblicher Berufsgenossenschaften, 1981 S 79 ff).
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 -

    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweigs erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu bereits BSG vom 14.12.1967 - 2 RU 60/65 - BSGE 27, 237, 241 ff = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; ferner: BSG vom 22.9.1988 - 2 RU 2/88 - HV-INFO 1988, 2215; vgl hierzu auch Spellbrink, SR 2012, 17, 25 mwN).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Bei unrichtiger Einschätzung der Unfallrisiken für eine bestimmte Unternehmensart müsse die BG die Gefahrklasse für diese Unternehmensart anders bestimmen (Hinweis auf BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88).

    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu nochmals BSGE 27, 237, 241 ff = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; ferner: Urteil des Senats vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 - HV-INFO 1988, 2215).

  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 4/12 R

    Von Bäckereien und Konditoreien dürfen in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweigs erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu bereits BSG vom 14.12.1967 - 2 RU 60/65 - BSGE 27, 237, 241 ff = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; ferner: BSG vom 22.9.1988 - 2 RU 2/88 - HV-INFO 1988, 2215; vgl hierzu auch Spellbrink, SR 2012, 17, 25 mwN).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu nochmals BSGE 27, 237, 241 ff = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; ferner: Urteil des Senats vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 - HV-INFO 1988, 2215; zuletzt Urteil des Senats vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R -).
  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagungsbescheid -

    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu nochmals BSGE 27, 237, 241 ff = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; ferner: Urteil des Senats vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 = HV-INFO 1988, 2215).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse -

    Entgegen der Auffassung der Revision folgt auch aus der Entscheidung des Senats vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 - nichts anderes, weil in jenem Verfahren neben der Herabsetzung der Gefahrklasse die Veranlagung zu einer bestimmten Gefahrtarifstelle von Anfang an ebenfalls umstritten war.
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R

    Umlage der Altlasten-Ost in der gesetzlichen Unfallversicherung verfassungsmäßig

    Für die Festlegung der Gefahrklasse sind nämlich in erster Linie die tatsächlichen Gefahren maßgebend, dh die Unfallgefahr resultiert aus Häufigkeit, Art und Umfang der verursachten Gesundheitsschäden (vgl § 731 Abs. 1 RVO; BSGE 43, 289, 290 = SozR 2200 § 731 Nr. 1; BSGE 55, 26, 28 = SozR 2200 § 734 Nr. 3; BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 - HV-Info 1988, 2215 mwN).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Bei der Erfüllung dieser Verpflichtung verbleibt der Vertreterversammlung ein größerer Regelungsspielraum, der durch die in den §§ 725 Abs. 1, 730 RVO zum Ausdruck gekommenen Zielvorstellungen des Gesetzgebers begrenzt ist (BSGE 55, 26, 27; BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 -) und nicht in Widerspruch zu den tragenden Grundsätzen des Unfallversicherungsrechts stehen darf (BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 53/88

    Beitragsbemessung in der Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 - (HV-Info 1988, 2215) entschieden, daß die Zuordnung bestimmter Tätigkeiten zu einer geringeren Gefahrklasse einen eigenen Unternehmensteil voraussetzt.

    Dies folgt aus dem Grundsatz, daß es nicht auf die Unfallgefahr an bestimmten Arbeitsplätzen eines Unternehmens ankommt, sondern auf die gewerbespezifische Unfallgefahr des Gesamtbetriebes, der es den Berufsgenossenschaften gestattet, auch solche Personen oder Personengruppen, die gegenüber der typischen Gewerbegefahr objektiv geringer gefährliche Arbeiten verrichten, dem für den Gewerbezweig allgemein geltenden Gefahrtarif zuzuordnen (Urteil des Senats vom 22. September 1988, aaO mwN).

  • LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 147/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 -

    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu BSGE 27, 237, 241 ff., BSGE 95, 47 sowie BSG - Urteil vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 213/98

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - Wahl der

  • LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 283/93

    Veranlagung eines Unternehmens zur richtigen Gefahrklasse; Rechtzeitige

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 17/02 R

    Herabsetzung der Gefahrklasse in der gesetzliche Unfallversicherung

  • LSG Sachsen, 07.03.2001 - L 2 U 151/99

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu den Gefahrtarifstellen 48 und 49; Unternehmen

  • LSG Berlin, 25.11.1999 - L 3 U 1/97

    Streit über die Höhe von zu entrichtenden Unfallversicherungsbeiträgen; Bildung

  • LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 2 U 80/14

    Unfallversicherung - Zur Veranlagung von Unternehmen nach Gefahrklassen im

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99

    Zur Rechtmäßigkeit eines Gefahrtarifes

  • BSG, 16.11.1998 - B 2 U 208/98 B

    Konkrete abstrakte Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren als Voraussetzung

  • LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10

    Veranlagung zum Gefahrtarif für Masseure

  • LSG Brandenburg, 17.12.2001 - L 7 U 79/00

    Zur Rechtmäßigkeit der Veranlagung zum Gefahrtarif einer "Veranstaltungsagentur

  • LSG Sachsen, 07.03.2001 - L 2 U 96/98

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Veranlagungsbescheides, der die Zuordnung

  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2011 - L 1 U 1782/11
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - L 1 U 2197/09
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