Rechtsprechung
   BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,30817
BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94 (https://dejure.org/1995,30817)
BSG, Entscheidung vom 19.01.1995 - 2 RU 20/94 (https://dejure.org/1995,30817)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 2 RU 20/94 (https://dejure.org/1995,30817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,30817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94
    Durch Art. 3 Abs. 1 GG ist es dem Gesetzgeber indessen grundsätzlich nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Sachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfGE 87, 1, 43).

    Die Wahl des Zeitpunkts muß sich allerdings am gegebenen Sachverhalt orientieren (BVerfGE 75, 108, 157 [BVerfG 08.04.1987 - 2 BvR 909/82]; 87, 1, 43).

  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 16/92

    Berufskrankheiten-Liste - Anspruch auf Entschädigung

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94
    Im allgemeinen bleibt es dem Gesetzgeber überlassen, inwieweit er neu eingeführte Leistungsverbesserungen auch auf abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Sachverhalte ausdehnt; sogar der völlige Ausschluß einer Rückwirkung muß nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstoßen (BSGE 21, 296, 297 [BSG 29.09.1964 - 2 RU 30/64]; 22, 63, 65; 72, 303, 304 vgl auch BVerfGE 75, 108, 157).

    Das gilt insbesondere für die Frage, ob der Verordnungsgeber die Anspruchsberechtigung im Interesse einer Gleichbehandlung der Versicherten auf ausreichend weit in der Vergangenheit liegende Versicherungsfälle erstreckt hat (BSGE 72, 303, 306 [BSG 30.06.1993 - 2 RU 16/92]).

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 42/93

    Entschädigung - Rückwirkung

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94
    Das trifft im vorliegenden Falle nicht zu, weil der Versicherte bereits vor dem 31. März 1988 an dem Lungenkrebs litt (s hierzu auch BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35, BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 42/93 - zur Veröffentlichung bestimmt und den Beteiligten vorab zur Kenntnis gegeben; Eilebrecht BG 1993, 187 ff, 193).

    Auch das ist der Zweck dieser begrenzten Rückwirkungsbestimmung (Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 42/93 -mwN aaO).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94
    Im allgemeinen bleibt es dem Gesetzgeber überlassen, inwieweit er neu eingeführte Leistungsverbesserungen auch auf abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Sachverhalte ausdehnt; sogar der völlige Ausschluß einer Rückwirkung muß nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstoßen (BSGE 21, 296, 297 [BSG 29.09.1964 - 2 RU 30/64]; 22, 63, 65; 72, 303, 304 vgl auch BVerfGE 75, 108, 157).

    Die Wahl des Zeitpunkts muß sich allerdings am gegebenen Sachverhalt orientieren (BVerfGE 75, 108, 157 [BVerfG 08.04.1987 - 2 BvR 909/82]; 87, 1, 43).

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 212/63
    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94
    Im allgemeinen bleibt es dem Gesetzgeber überlassen, inwieweit er neu eingeführte Leistungsverbesserungen auch auf abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Sachverhalte ausdehnt; sogar der völlige Ausschluß einer Rückwirkung muß nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstoßen (BSGE 21, 296, 297 [BSG 29.09.1964 - 2 RU 30/64]; 22, 63, 65; 72, 303, 304 vgl auch BVerfGE 75, 108, 157).
  • BSG, 29.09.1964 - 2 RU 30/64

    Entschädigungsanspruch auf Grund der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung -

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94
    Im allgemeinen bleibt es dem Gesetzgeber überlassen, inwieweit er neu eingeführte Leistungsverbesserungen auch auf abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Sachverhalte ausdehnt; sogar der völlige Ausschluß einer Rückwirkung muß nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstoßen (BSGE 21, 296, 297 [BSG 29.09.1964 - 2 RU 30/64]; 22, 63, 65; 72, 303, 304 vgl auch BVerfGE 75, 108, 157).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94
    Das trifft im vorliegenden Falle nicht zu, weil der Versicherte bereits vor dem 31. März 1988 an dem Lungenkrebs litt (s hierzu auch BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35, BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 42/93 - zur Veröffentlichung bestimmt und den Beteiligten vorab zur Kenntnis gegeben; Eilebrecht BG 1993, 187 ff, 193).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Diese Rechtsstreitigkeiten waren in tatsächlicher Hinsicht sämtlich dadurch gekennzeichnet, daß die neuen medizinischen Erkenntnisse zu den BKen Nrn 2108 und 2109 (BSG Urteile vom 25. August 1994 - 2 RU 42/93 - BSGE 75, 51ff. sowie Urteil vom 19. Januar 1995 - 2 RU 14/94 - HV-INFO 1995, 1331) und zur BK Nr. 4104 (BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - HV-INFO 1995, 972 sowie 2 RU 20/94 - HV-INFO 1995, 1141) erst nach Inkrafttreten der 1. ÄndVO vom 22. März 1988 (BGBl. I 400) zum 1. April 1988 gesichert vorlagen, während die Versicherten bereits vorher erkrankt und - soweit die Entschädigung von Wirbelsäulenerkrankungen umstritten waren - aus dem Berufsleben ausgeschieden waren.

    Zum anderen ist die Verwaltung nicht berechtigt, im Rahmen des § 551 Abs. 2 Rückwirkungszeitpunkte festzulegen und damit Befugnisse auszuüben, die bei Aufnahme einer BK in die Liste zur BKVO allein der Rechtsetzungsautonomie des Verordnungsgebers unterliegen und die nach der Rechtsprechung des Senats ab diesem Zeitpunkt auch die - noch nicht bindend festgestellten - Fälle des Versicherungsschutzes nach § 551 Abs. 2 RVO erfassen (s insbesondere BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - a.a.O. und 2 RU 20/94 - a.a.O. sowie BSG Beschluß vom 11. Mai 1995 - 2 BU 63/95 - HV-INFO 1996, 1102; vgl. auch BVerfG NJW 1996, 3146).

    Entgegen der Auffassung der Revision liegt auch kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darin, daß einem an asbestbedingten Lungenkrebs leidenden Versicherten, dessen Erkrankung vor dem 1. April 1988 eingetreten ist, aufgrund der - vom Senat grundsätzlich für zulässig erachteten, aber durch Verfassungsbeschwerden in der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts gestellten - Rückwirkungsklausel des Art. 2 Abs. 2 der 2. ÄndVO zur BKVO kein Entschädigungsanspruch - auch nicht nach § 551 Abs. 2 RVO (s BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - a.a.O. und 2 RU 20/94 - a.a.O.) zusteht, während für den im Jahre 1986 an einem asbestbedingten Kehlkopfkrebs erkrankten Kläger infolge Nichtanwendbarkeit einer Rückwirkungsklausel ein Entschädigungsanspruch nach § 551 Abs. 2 RVO besteht.

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Diese Rechtsprechung hat der 2. Senat bestätigt in den Entscheidungen vom 25. August 1994 (BSGE 75, 51 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6), vom 19. Januar 1995 (2 RU 13/94, USK 95107), vom 19. Januar 1995 (2 RU 14/94, HVBG-INFO 1995, 1331 - insoweit ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig), vom 19. Januar 1995 (2 RU 20/94, HVBG-INFO 1995, 1141), vom 11. Mai 1995 (2 BU 63/95, HVBG-INFO 1996, 1102 - auch hiergegen ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig) sowie vom 11. Mai 1995 (2 RU 22/94, HVBG-INFO 1995, 2149).

    Behandelt wurde hierbei sowohl die Fallkonstellation, daß die BG noch vor Geltung der Neufassung der BKVO, also unter dem "Regime des alten Rechts" (ablehnend) entschieden hatte (BSG vom 25. August 1994 sowie die beiden erstgenannten Urteile vom 19. Januar 1995 und die beiden Entscheidungen vom 11. Mai 1995) als auch jene, daß die BG erst nach Inkrafttreten der einschlägigen Änderungsverordnung den ablehnenden Bescheid erlassen hatte (BSG vom 19. Januar 1995 - 2 RU 20/94).

  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 33/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Eintritt des

    Diese Rechtsstreitigkeiten waren in tatsächlicher Hinsicht sämtlich dadurch gekennzeichnet, dass die neuen medizinischen Erkenntnisse zu den BKen Nrn 2108 und 2109 (BSG Urteile vom 25. August 1994 - 2 RU 42/93 - BSGE 75, 51 ff sowie Urteil vom 19. Januar 1995 - 2 RU 14/94 - HV-Info 1995, 1331) und zur BK Nr. 4104 (BSG Urteile vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 - HV-INFO 1995, 972 sowie 2 RU 20/94 - HV-Info 1995, 1141) erst nach Inkrafttreten der 1. ÄndVO vom 22. März 1988 (BGBl I 400) zum 1. April 1988 gesichert vorlagen, während die Versicherten bereits vorher erkrankt und - soweit die Entschädigung von Wirbelsäulenerkrankungen umstritten waren - aus dem Berufsleben ausgeschieden waren.".
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Diese Rechtsprechung hat der 2. Senat bestätigt in den Entscheidungen vom 25. August 1994 (BSGE 75, 51 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6), vom 19. Januar 1995 (2 RU 13/94, USK 95107), vom 19. Januar 1995 (2 RU 14/94, HVBG-INFO 1995, 1331 - insoweit ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig), vom 19. Januar 1995 (2 RU 20/94, HVBG-INFO 1995, 1141), vom 11. Mai 1995 (2 BU 63/95, HVBG-INFO 1996, 1102 - auch hiergegen ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig) sowie vom 11. Mai 1995 (2 RU 22/94, HVBG-INFO 1995, 2149).

    Behandelt wurde hierbei sowohl die Fallkonstellation, daß die Berufsgenossenschaft (BG) noch vor Geltung der Neufassung der BKVO, also unter dem "Regime des alten Rechts" (ablehnend) entschieden hatte (BSG vom 25. August 1994 sowie die beiden erstgenannten Urteile vom 19. Januar 1995 und die beiden Entscheidungen vom 11. Mai 1995) als auch jene, daß die BG erst nach Inkrafttreten der einschlägigen Änderungsverordnung den ablehnenden Bescheid erlassen hatte (BSG vom 19. Januar 1995 - 2 RU 20/94).

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 4/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Diese Rechtsprechung hat der 2. Senat bestätigt in den Entscheidungen vom 25. August 1994 (BSGE 75, 51 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6), vom 19. Januar 1995 (2 RU 13/94, USK 95107), vom 19. Januar 1995 (2 RU 14/94, HVBG-INFO 1995, 1331 - insoweit ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig), vom 19. Januar 1995 (2 RU 20/94, HVBG-INFO 1995, 1141), vom 11. Mai 1995 (2 BU 63/95, HVBG-INFO 1996, 1102 - auch hiergegen ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig) sowie vom 11. Mai 1995 (2 RU 22/94, HVBG-INFO 1995, 2149).

    Behandelt wurde hierbei sowohl die Fallkonstellation, daß die BG noch vor Geltung der Neufassung der BKVO, also unter dem "Regime des alten Rechts" (ablehnend) entschieden hatte (BSG vom 25. August 1994 sowie die beiden erstgenannten Urteile vom 19. Januar 1995 und die beiden Entscheidungen vom 11. Mai 1995) als auch jene, daß die BG erst nach Inkrafttreten der einschlägigen Änderungsverordnung den ablehnenden Bescheid erlassen hatte (BSG vom 19. Januar 1995 - 2 RU 20/94).

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R

    Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit

    Der Senat hat hierzu mehrfach entschieden, daß es im allgemeinen dem Gesetzgeber oder - wie hier - dem Verordnungsgeber überlassen bleibt, inwieweit er neu eingeführte Leistungsverbesserungen auch auf abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Sachverhalte (Versicherungsfälle) ausdehnt (BSGE 21, 296, 297 = SozR Nr. 1 zu § 551 RVO; BSGE 22, 63, 65 = SozR Nr. 2 zu 6. BKVO § 4; BSGE 72, 303, 304 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 3; BSG Urteil vom 19. Januar 1994, aaO, und - 2 RU 20/94 - HVBG-Info 1995, 1141; vgl auch BVerfGE 75, 108, 157).
  • LSG Hessen, 13.12.1995 - L 3 U 824/94

    Quasi-Berufskrankheit - Kehlkopfkrebs - neue Erkenntnisse - maßgeblicher

    Denn die einschlägigen Rechtsstreite waren sämtlich dadurch geprägt, daß die neuen medizinischen Erkenntnisse zur BK-Ziffer 4104 (Urteile vom 25. August 1994, Az.: 2 RU 42/93 sowie vom 19. Januar 1995, Az.: 2 RU 14/94) bzw. zu den BK-Ziffern 2108-2109 (Urteile vom 19. Januar 1995, Az.: 2 RU 13/94 sowie Az.: 2 RU 20/94) in der Anlage 1 zur BKVO erst nach Inkrafttreten der 1. Änderungsverordnung zum 1. April 1988 gesichert vorlagen, während die Versicherten bereits vorher erkrankt oder verstorben und - soweit Wirbelsäulenerkrankungen im Streit waren - aus dem Berufsleben ausgeschieden waren, so daß der Versicherungsfall bei Anwendung der vorgenannten Definition des Versicherungsfalles zu verneinen gewesen wäre.
  • BSG, 11.05.1995 - 2 BU 63/95

    Anspruch auf Entschädigung nach § 551 Abs. 2 RVO bei einer neu in die

    Nach den Urteilen des erkennenden Senats vom 19. Januar 1995 - 2 RU 13/94 (auf dieses Urteil nimmt die Beschwerdebegründung auch ausdrücklich Bezug) und 2 RU 20/94 - hat der Senat insbesondere entschieden, daß die durch den Verordnungsgeber nur begrenzte Einbeziehung früherer Versicherungsfälle in den Versicherungsschutz von der Ermächtigungsnorm des § 551 Abs. 1 RVO gedeckt ist und daß dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93

    Quasi-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse - medizinische Wissenschaft -

    Denn die einschlägigen Rechtsstreite waren sämtlich dadurch geprägt, daß die neuen medizinischen Erkenntnisse zur BK-Ziffer 4104 (Urteile vom 25. August 1994, Az.: 2 RU 42/93 sowie vom 19. Januar 1995, Az.: 2 RU 14/94) bzw. zu den BK-Ziffern 2108 - 2109 (Urteile vom 19. Januar 1995, Az.: 2 RU 13/94 sowie Az.: 2 RU 20/94) in der Anlage 1 zur BKVO erst nach Inkrafttreten der 1. Änderungsverordnung zum 1. April 1988 gesichert vorlagen, während die Versicherten bereits vorher erkrankt oder verstorben und - soweit Wirbelsäulenerkrankungen im Streit waren - aus dem Berufsleben ausgeschieden waren, so daß der Versicherungsfall bei Anwendung der vorgenannten Definition des Versicherungsfalles zu verneinen gewesen wäre.
  • LSG Niedersachsen, 11.05.2001 - L 9 U 303/00

    Übergangsrecht - neues Unfallversicherungsrecht - Rückwirkung - Neufestsetzung

    Es ist im allgemeinen dem Gesetzgeber überlassen, inwieweit er neu eingeführte Leistungsverbesserungen auch auf abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Sachverhalte (Versicherungsfälle) ausdehnt; sogar der völlige Ausschluß einer Rückwirkung muß nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstoßen (vgl BSG Urteil vom 19. Januar 1995 -- 2 RU 20/94 --; BSG Urteil vom 24. Februar 2000 -- B 2 U 43/98 R -- jeweils mwN; s.a. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. und 24. Oktober 2000, Az. 1 BvR 791/95 und 1 BvR 1319/95).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 22/94

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht