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   BSG, 15.12.1966 - 2 RU 215/63   

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https://dejure.org/1966,9534
BSG, 15.12.1966 - 2 RU 215/63 (https://dejure.org/1966,9534)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1966 - 2 RU 215/63 (https://dejure.org/1966,9534)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 215/63 (https://dejure.org/1966,9534)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87

    Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKVO grundsätzlich gegeben, wenn nachgewiesen ist, daß der Versicherte bei der Berufstätigkeit - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (BSGE 6, 186, 188; SozR Nr. 1 zu 6. BKVO Anl 37; Urteil vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 215/63 - Urteil vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72 - USK 72148; Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 58/71 - ZfS 1974, 118; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 491n).

    Die Folgen dieser objektiven Beweislosigkeit hat die Klägerin zu tragen, da sie den geltend gemachten Entschädigungsanspruch aus der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs herleitet (BSG SozR Nr. 1 zu 6. BKVO Anl 37; BSG Urteil vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 215/63 -).

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 15/97

    HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach der Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKVO grundsätzlich gegeben, wenn nachgewiesen ist, daß die Versicherte bei der Berufstätigkeit - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (BSGE 6, 186, 188; BSG SozR Nr. 1 zu 6. BKVO Anlage 37; BSG Urteile vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 215/63 - und vom 30. Mai 198ß - 2 RU 33/87 -).
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