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   BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96   

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https://dejure.org/1997,1005
BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96 (https://dejure.org/1997,1005)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1997 - 2 RU 22/96 (https://dejure.org/1997,1005)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1997 - 2 RU 22/96 (https://dejure.org/1997,1005)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 111
  • NZS 1997, 528
  • BB 1997, 1642
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96
    Ist - wie hier - eine Trennung nicht möglich, so besteht Versicherungsschutz, wenn die Verrichtung im Einzelfall versicherten Interessen wesentlich gedient hat; sie braucht ihnen aber nicht überwiegend gedient zu haben (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 mwN).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich versicherten Interessen gedient hat, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 mwN).

  • BSG, 31.01.1980 - 8a RU 46/79

    Vorbereitungshandlung - Ausschußsitzung - Ratsherr - Ehrenamtliche Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96
    § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO enthält keine eigene Umschreibung der versicherten Tätigkeit selbst, sondern spricht insoweit nur von für den Bund, ein Land, usw "ehrenamtlich Tätigen", setzt also die Tätigkeit in der Form voraus, in der sie im Einzelfall tatsächlich oder gesetzlich ausgestaltet ist (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 63).

    Der Versicherungsschutz des Klägers umfaßte im Vertretungsfall daher alle mit der Ausübung seiner Aufgaben in einem rechtlich wesentlichen inneren Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 63).

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96
    Die Wesentlichkeit des Interesses beurteilt sich hierbei in erster Linie nach den aufgrund von objektiven Anhaltspunkten nachvollziehbaren subjektiven Vorstellungen des Versicherten (BSGE 20, 215, 218).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der geschützten Tätigkeit bestehen, der innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96
    Nach den für Versicherte, die in einem Beschäftigungsverhältnis iS des § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO stehen, entwickelten Grundsätzen, die auch auf ehrenamtlich tätige Versicherte iS von § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO anwendbar sind, kommt es für den erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen der zum Unfall führenden Verrichtung und der versicherten Tätigkeit darauf an, daß die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignete, dazu bestimmt war, den Zwecken des Unternehmens zu dienen (vgl BSG SozR Nr. 22 zu § 548 RVO; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 14/95

    Versicherungsschutz während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der geschützten Tätigkeit bestehen, der innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 25/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - Vergewaltigung - Angriff -

    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (stRspr BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82, 95, 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38; BSG Urteil vom 18. April 2000 aaO).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der so genannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82, 95, 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38; BSG, Urteil vom 18. April 2000, aaO).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Spaziergang - Arbeitspause - Erholung -

    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sogenannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (stRspr BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82, 95, 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38).
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