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   BSG, 28.10.1966 - 2 RU 30/65   

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https://dejure.org/1966,1117
BSG, 28.10.1966 - 2 RU 30/65 (https://dejure.org/1966,1117)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1966 - 2 RU 30/65 (https://dejure.org/1966,1117)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 30/65 (https://dejure.org/1966,1117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1247
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    In den Entscheidungen des Senats vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 30/65 (SozR Nr. 4 zu § 548 RVO) und vom 31. Januar 1984 - 2 RU 15/83 - (USK 8469) ging es nicht um das Wiederaufleben des Versicherungsschutzes aus einer vorausgegangenen Geschäftsreise, sondern um Sachverhalte, in denen die späteren Unfallopfer nach einem privaten Urlaub vom Urlaubsort aus zu einem (neuen) Dienstgeschäft aufgebrochen und auf dem Weg dorthin verunglückt waren.
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

    Beispielhaft zu verweisen sei auf die Entscheidung des BSG vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 30/65 -.
  • LSG Hessen, 26.05.1971 - L 3 U 82/70
    Die zu § 543 RVO a.F. ergangene Rechtsprechung des BSG, daß auch ein nicht von der Wohnung aus angetretener Weg zur Arbeitsstätte unter Versicherungsschutz stehen kann (vgl. Urteil vom 27. April, 2 RU 192/58), ist zwar grundsätzlich auch auf Betriebswege anwendbar, jedoch nur, wenn mit einer völligen Lösung vom Betrieb durch einen langen Zeitraum eine deutliche Zäsur in der Geschäftsreise eingetreten ist und die in Betracht zu ziehenden Wegstrecken in einem angemessenen, das Unfallrisiko nicht erhöhenden Verhältnis stehen (vgl. Urteil des BSG vom 28. Oktober 1966, 2 RU 30/65).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2009 - L 9 U 277/04
    Demgegenüber ist es in der Rechtsprechung des BSG bereits geklärt, dass selbst im Falle einer mehrtägigen, eigenwirtschaftlchen Zwecken dienenden Unterbrechung einer Dienstreise durch einen privaten Urlaub mit dem Antreten der (Rück-) Fahrt vom Urlaubsort an den Ort weiterer betriebsbezogener Verrichtungen der erforderliche, wesentliche Zusammenhang zu der versicherten Tätigkeit wieder aufgenommen wird, so dass die Fahrt als solche - unabhängig von einem möglicherweise ausschließlich privatwirtschaftlichen Zweck des Aufenthalts am Urlaubsort - unter Versicherungsschutz steht (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 28. Oktober 1966, Az.: 2 RU 30/65, SozR Nr. 4 zu § 548 RVO bei Unterbrechung einer Dienstreise durch einen privaten Urlaub, zustimmend zitiert in der Entscheidung vom 29. April 1980, a.a.O.).
  • BSG, 06.07.1967 - 5 RKn 115/64

    Unfallversicherungsschutz - Dienstreise - Vorzeitige Anreise

    stelle (@ 545 RVO aF) der Fall sein kann (BVA in Breith" 1936 s" 345; BSG-Urt"vom 500100196? - 2 RU 25/60 : Breith" 1964 s" 578; BSG-Urt;vom 28"1o"1966 2 RU 30/65), weil die Dienstreise9 also der Weg zum und vom Ort des auswärtigen Dienstgeschiifts9 selbst eine Betriebstätigkeit darstellt" Aber auch hier entfällt der Versicherungsschutz dann? wenn die Unterbrechung oder die Lösungso stark ist" daß die Unfallfahrt bei natürlicher Betrachtungsweise und nach der Verkehrsanschauung nicht mehr als Fortsetzung der Dienstreise angesehen werden kann" Was aber für Fortsetzung und Beendigung einer Dienstreise gilt" muß - gewissermaßen spiegelbildlich gesehen - ebenso für deren Beginn geltena Hier geht es dann allerdings nicht um die Frage? ob eine Fahrt den Charakter als Dienstreiee wegen besonderer Umstände verloren hat9 sondern darum" ob sie den Umständen nach überhaupt schon einen solchen Charakter thatte;.das begründet aber der Sache nach keinen wesentlichen Unterschied.
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