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   BSG, 02.03.1971 - 2 RU 300/68   

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https://dejure.org/1971,8428
BSG, 02.03.1971 - 2 RU 300/68 (https://dejure.org/1971,8428)
BSG, Entscheidung vom 02.03.1971 - 2 RU 300/68 (https://dejure.org/1971,8428)
BSG, Entscheidung vom 02. März 1971 - 2 RU 300/68 (https://dejure.org/1971,8428)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70

    Schutz für Unfallrentner

    Auszug aus BSG, 02.03.1971 - 2 RU 300/68
    Mangels einer rechtssystematischen Begründung für die bisher zugelassenen Ausnahmen wäre jedoch, wie der erkennende Senat in dem heute gefällten, zur Veröffentlichung bestimmten Urteil in der Sache 2 RU 39/70 näher ausgeführt hat, kein zwingender Grund gegeben, weitere Ausnahmen von dem o.a. Grundsatz zu Gunsten von Verletzten abzulehnen.
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus BSG, 02.03.1971 - 2 RU 300/68
    Durch die Bindungswirkung dieses Bescheides ist die Beklagte indessen nicht gehindert, zugunsten des Verletzten die Rente nach einem MdE-Grad festzustellen, welcher von ihr selbst als gerecht empfunden wird (s. auch BVerwG, DÖV 1970, 821, 822 [BVerwG 04.06.1970 - BVerwG II C 39.68]).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus BSG, 02.03.1971 - 2 RU 300/68
    Diese Auffassung gründet sich darauf, daß es sich bei der Beurteilung der MdE, welche in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Kenntnisse des Verletzten und etwaiger Besonderheiten vorzunehmen ist, lediglich um eine Schätzung handeln kann, weil der Grad der durch einen Unfall verursachten MdE nicht völlig genau feststellbar ist (BSG 4, 147, 149; 31, 185, 186 mit Nachweisen).
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Die Regelung des § 73 Abs. 3 SGB VII sollte gerade die frühere Rechtsprechung des BSG zur Frage der wesentlichen Änderung bei MdE-Erhöhungen (vgl BSG Urteile vom 2.3.1971 - 2 RU 300/68 und 2 RU 39/70 - BSGE 32, 245 = SozR Nr. 11 zu § 622 RVO) übernehmen (so BT-Drucks 13/2204 S 93; vgl auch Meibom in jurisPK-SGB VII, § 73 RdNr 33 f; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII § 73 Anm 5.1; Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand VI/2007, K § 73 RdNr 22).

    Der Senat führte in einem der beiden Urteile vom 2.3.1971 (2 RU 300/68) , in dem - genau wie im vorliegenden Fall - die Erhöhung der MdE von 20 vH auf 25 vH bei einer nachträglich eingetretenen einäugigen Blindheit streitig war, aus:.

  • LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Eine so geringe Dimension liege - so das Bundessozialgericht - noch innerhalb der allen ärztlichen Schätzungen eigenen Schwankungsbreite, der Grad einer unfallbedingten MdE sei mithin nicht völlig genau, sondern nur annäherungsweise feststellbar (BSG, Urteile vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - und - 2 RU 300/68 - jeweils juris).

    Das Bundessozialgericht hat zwar in seiner Entscheidung vom 2. März 1971 (- 2 RU 300/68 - juris) ausgeführt, der Beklagten sei es trotz des Grundsatzes, dass Abweichungen um nicht mehr als 5 v. H. bei der Bewertung der MdE außer Betracht bleiben müssen, nicht verwehrt, in Würdigung eines Einzelfalls aus Gründen der Gerechtigkeit zu Gunsten des Klägers eine andere Entscheidung zu treffen.

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Sie trägt vor: Die Urteile des BSG vom 2. März 1971 (2 RU 39/70, 2 RU 86/68, 2 RU 300/68) hätten das Verbot der Änderung der MdE um nur 5 v.H. ganz allgemein ausgesprochen.

    Das Gericht hat nicht selbst die erste Dauerrente festzustellen, sondern im Rahmen des Klagebegehrens die erste Dauerrentenfeststellung des Versicherungsträgers zu überprüfen und in dem Urteil nur soweit zu ändern, wie der Bescheid rechtswidrig ist (s. BSG Urteil vom 2. März 1971 - 2 RU 300/68; Brackmann aaO S. 570b).

  • SG Kassel, 11.06.2010 - S 2 U 47/08

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Beseitigung einer

    Eine Abweichung der Einschätzung um lediglich 5 % liegt innerhalb des Toleranzbereiches (vgl. BSG, Urteil vom 02.03.1971 - 2 RU 300/68).
  • BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Vorher festgestellter Grad - Verletztenrente -

    Diese Rechtsprechung hat der 2. Senat des BSG inzwischen geändert und in mehreren am 2. März 1971 gefällten Entscheidungen (BSG 32, 245; s. ferner die unveröffentlichten Urteile 2 RU 186/68 und 2 RU 300/68 - dieses teilweise zitiert in Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl. Kenn-Nr. 520, S. 5/6) dahin erkannt, daß eine Besserung oder Verschlimmerung von Unfallfolgen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 622 Abs. 1 RVO - ausnahmslos - nur bedeute, wenn hierdurch der Grad der MdE um mehr als 5 v.H. sinke oder sich erhöhe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2020 - L 14 U 29/20
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BSG bereits zur Vorgängervorschrift des § 73 Abs. 2 SGB VII, wonach kein Anspruch auf Neufeststellung einer Verletztenrente wegen Änderung der Verhältnisse (gemäß § 622 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF vom 30.4.1963) besteht, wenn sich der Grad der MdE nur um 5 v.H. erhöht (Urteil vom 2. März 1971 - Az.: 2 RU 300/68 - Rn. 16, 17 - zitiert nach juris).
  • SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06

    Nachträgliche Kürzung einer Verletztenrente für Fälle einer Änderung des

    Ausgangspunkt der älteren Rechtsprechung des BSG, wie sie - soweit ersichtlich - letztmals mit dem Urteil vom 22.03.1983, Az.: 2 RU 37/82, in veröffentlichter Form zum Ausdruck gekommen ist, ist die Annahme, dass die ärztlichen Schätzungen zur MdE einer Schwankungsbreite unterliegen (vgl. auch BSG, Urteil vom 02.03.1971, Az.: 2 RU 300/68; Urteil vom 17.12.1975, Az.: 2 RU 35/75) und die Übernahme einer ärztlichen Schätzung durch den Unfallversicherungsträger dann nicht rechtswidrig sein kann, wenn sich die ärztliche Schätzung in einer Schwankungsbreite für die MdE in Höhe von 5 v.H. bewegt.
  • LSG Hessen, 28.06.1978 - L 3 U 1165/73

    Wesentliche Änderung der Verhältnisse

    Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG ist es zutreffend, daß eine wesentliche Änderung nach § 622 RVO nur dann vorliegt, wenn die MdE, die für die Feststellung der Leistung maßgebend gewesen ist, sich um mehr als 5 v.H. ändert (vgl. BSG, Urteile vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - in E 32, 245; 2 RU 186/68 und 2 RU 300/68, beide unveröffentlicht).
  • BSG, 23.11.1977 - 9 RV 84/76

    Schätzung der MdE

    Eine Änderung der MdE ist nur dann 'wesentlich' iS von BVG § 62 Abs. 1 S 1, wenn sie mehr als 5 % beträgt; dies gilt auch, wenn die MdE auf 25 % steigt oder daruntersinkt (so auch BSG 1971-03-02 2 RU 39/70 = BSGE 32, 245, BSG 1971-03-02 2 RU 300/68).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2014 - L 1 U 2519/13
    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass selbst wenn man, anders als vorliegend der Senat, zu dem Ergebnis käme, dass tatsächlich eine MdE von 30 v. H. bestanden hätte, einer Änderung des Bescheides vom 10.12.1976 die ständige Rechtsprechung des BSG entgegen stünde, nach der eine Abweichung von bis zu 5 v. H. als innerhalb der zwangsläufig bei der MdE-Bemessung eintretenden Schwankungsbreite liegend eine Rechtswidrigkeit im allgemeinen nicht zu begründen vermag (Urteile vom 02.03.1971 - 2 RU 300/68 - und - 2 RU 39/70 -, BSGE 32, 245, ausdrücklich bestätigt im Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R -, a.a.O., Rn. 23 f.).
  • SG Darmstadt, 17.07.2019 - S 3 U 92/15
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