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   BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96   

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BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96 (https://dejure.org/1997,6208)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1997 - 2 RU 33/96 (https://dejure.org/1997,6208)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 (https://dejure.org/1997,6208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Ursachenzusammenhang zwischen einer Tätigkeit mit Asbestberührung und einer tödlich verlaufenden Krebserkrankung - Wie eine Berufskrankheit zu entschädigende Krankheit - Zugehörigkeit zu einer ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Krebserkrankungen durch Asbest - Frage der Anerkennung eines Magenkarzinoms als Berufskrankheit nach § 551 Abs. 2 RVO (§ 9 Abs. 2 SGB VII)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96
    Sinn des § 551 Abs. 2 RVO ist es stattdessen, solche durch die Arbeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297; BSG Urteile vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164 und vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Voraussetzung einer höheren Gefährdung bezieht sich auf das allgemeine Auftreten der Krankheit, nicht dagegen auf ihre Verursachung durch die gefährdende Tätigkeit (BSGE 59, 295, 298).

    Aufgrund dieser Forschungsergebnisse haben sich die Erkenntnisse zu dieser Frage zumindest noch nicht zur "BK-Reife" verdichtet (s BSGE 59, 295, 297).

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 67/82

    Einordnung einer Lungenfibrose bei Elektroschweißern als Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96
    Zu diesen Voraussetzungen gehören nicht nur der ursächliche Zusammenhang der Krankheit mit der Tätigkeit, für die nach den §§ 539, 540 und 543 und 545 RVO Versicherungsschutz besteht (§ 551 Abs. 1 Satz 2 RVO), sondern darüber hinaus die Zugehörigkeit des Versicherten zu einer bestimmten Personengruppe, die durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist, die Krankheiten solcher Art verursachen, und das Vorliegen neuer Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung der bestimmten Personengruppe (§ 551 Abs. 1 Satz 3 RVO; S. BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - HVBG RdSchr VB 53/84).

    Es muß in der Regel die generelle Geeignetheit der Einwirkung der betreffenden Stoffe auf die Verursachung der Krankheit in der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannt, d.h. durch die herrschende Auffassung der Fachwissenschaftler hinreichend gefestigt sein; vereinzelte Meinungen auch Sachverständiger reichen grundsätzlich nicht aus (BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - HVBG RdSchr VB 53/84).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 21/89

    Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96
    Sinn des § 551 Abs. 2 RVO ist es stattdessen, solche durch die Arbeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297; BSG Urteile vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164 und vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit erheblich häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE a.a.O., 298 mwN; bestätigt durch Urteile vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - USK 90140 und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164).

  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 43/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer Berufskrankheit - Notwendigkeit der

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96
    Die für eine Entschädigung nach § 551 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 RVO erforderliche Voraussetzung, daß der Versicherte zu einer bestimmten Personengruppe gehört, die durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung Einwirkungen ausgesetzt sind, welche nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft geeiget sind, Krankheiten solcher Art, wie sie bei ihm bestanden, zu verursachen (s dazu auch Beschluß des Senats vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 -), sind nach den Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) hier nicht gegeben.
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96
    Sinn des § 551 Abs. 2 RVO ist es stattdessen, solche durch die Arbeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297; BSG Urteile vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164 und vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90

    Verfassungskonforme Auslegung des § 551 Abs. 2 RVO

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96
    Die Vorschrift des § 551 Abs. 2 RVO will nicht erreichen, daß zusätzlich zu den in die BKVO aufgenommenen BKen auch im übrigen jede Krankheit wie eine BK entschädigt werden soll, deren ursächlicher Zusammenhang mit der Berufstätigkeit im Einzelfall nachgewiesen oder wahrscheinlich ist (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 18; BVerfG SozR 3-2200 § 551 Nr. 5).
  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89

    Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96
    Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit erheblich häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE a.a.O., 298 mwN; bestätigt durch Urteile vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - USK 90140 und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164).
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Ob eine bestimmte berufliche Exposition generell geeignet ist, bestimmte Erkrankungen zu verursachen, muß nach der Rechtsprechung des Senats in der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannt, dh durch die herrschende Auffassung der Fachwissenschaftler hinreichend gefestigt sein; vereinzelte Meinungen - auch von Sachverständigen - reichen grundsätzlich nicht aus (BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - in HVBG RdSchr VB 53/84; BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - in HVBG-Info 1997, 1105; BSG Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - in HVBG-Info 1997, 2107).

    Der Senat hat diese Frage im Rahmen der Auslegung des § 551 Abs. 2 RVO bisher ausdrücklich offengelassen (Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - in HVBG-Info 1997, 2107).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Zu diesen Voraussetzungen gehören sowohl der ursächliche Zusammenhang der Krankheit mit der nach den §§ 539, 540 und 543 bis 545 RVO versicherten Tätigkeit als auch die Zugehörigkeit des Versicherten zu einer bestimmten Personengruppe, die durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist, die nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft Krankheiten der betreffenden Art verursachen (s § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO; BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - HVBG RdSchr VB 53/84; BSG Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - HVBG-Info 1997, 2107).

    Eine Überdehnung des Wortlautes des § 551 Abs. 2 RVO ist in der Auslegung des LSG gerade im Hinblick auf den eingeschränkten Anwendungsbereich der Norm (BSGE 79, 250, 251 = SozR 3 aaO; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - HVBG-Info 1997, 2107) nicht zu erkennen.

    Denn im Regelfall kann die Annahme einer gruppentypischen Risikoerhöhung nur durch die Dokumentation einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer langfristigen Überwachung derartiger Krankheitsbilder begründet werden (BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11; BSGE 59, 295, 298 = SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSGE 79, 250, 253 = SozR 3 aaO; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - aaO).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Allerdings erweisen sich dann solche bereits überprüften Erkenntnisse wiederum als neu, wenn sie sich nach diesem Zeitpunkt zusammen mit weiteren, später hinzukommenden Erkenntnissen zur BK-Reife verdichtet haben (BSGE 59, 295, 301 = SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSGE 72, 303, 305 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 3; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 = HVBG-Info 1997, 2107).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1999 - L 17 U 268/98

    Berufskrankheiten infolge der Inhalation von Holzstaub; Kehlkopfkrebs als

    Dies setzt u.a. voraus, daß der Versicherte zu einer bestimmten Personengruppe gehört, die durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist, die Krankheiten solcher Art verursachen, sowie das Vorliegen neuer Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung der bestimmten Personengruppe (vgl. Urteile des BSG vom 31.01.1984 - 2 RU 67/82 - u. 27.05.1997 - 2 RU 33/96 -).

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit erheblich häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um auf einen Ursachenzusammenhang zwischen der Krankheit und dem schädigenden Arbeitsleben schließen zu können (BSGE 59, 295, 298; BSG Urt. v. 27.05.1997 - 2 RU 33/96 -).

    Auch wenn nicht zu fordern ist, daß die erheblich höhere Gefährdung i.S.d. § 551 Abs. 2 RVO eine Risikoverdoppelung der Erkrankung für die bestimmte Berufsgruppe voraussetzt (vgl. BSG Urt. v. 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R - offen gelassen in BSG Urt. v. 27.05.1997 - 2 RU 33/96 -), so läßt sich doch keine statistisch signifikant gesicherte Risikoerhöhung bezüglich der Erkrankung an Kehlkopftumoren bei Arbeitern in der Holzindustrie feststellen.

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R

    Bandscheibenbedingte Lendenwirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit

    Ob eine bestimmte berufliche Exposition generell geeignet ist, bestimmte Erkrankungen zu verursachen, muß nach der Rechtsprechung des Senats in der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannt, dh durch die herrschende Auffassung der Fachwissenschaftler hinreichend gefestigt sein; vereinzelte Meinungen - auch von Sachverständigen - reichen grundsätzlich nicht aus (BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - in HVBG RdSchr VB 53/84; BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - in HVBG-Info 1997, 1105; BSG Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - in HVBG-Info 1997, 2107).

    Der Senat hat diese Frage im Rahmen der Auslegung des § 551 Abs. 2 RVO bisher ausdrücklich offengelassen (Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - in HVBG-Info 1997, 2107).

  • LSG Niedersachsen, 21.01.1999 - L 6 U 266/98

    Rechtswirksamkeit der Aufnahme der BK-Nr. 2108 (Erkrankungen der

    31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - in HVBG RdSchr VB 53/84; BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - in HVBG-Info 1997, 1105; BSG Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - in HVBG-Info 1997, 2107).

    27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - in HVBG-Info 1997, 2107).

  • LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97

    Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfordernis einer

    Der Senat hält diesen von der arbeitsmedizinischen Wissenschaft befürworteten Beurteilungsmaßstab (vgl. Woitowitz, Die BG 1994, 156, 159 f.; Bolm-Audorff, MedSach 1993, 57, 58; Triebig, MedSach 1996, 97, 99) für überzeugend (Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - L 6 U 230/91 = HVBG RdSchr. VB 3/97; offen gelassen in dem diese Entscheidung im Ergebnis bestätigenden Urteil des BSG vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 = HVBG RdSchr. VB 70/97).

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten, beruflich exponierten Personengruppe erheblich häufiger als in der übrigen Bevölkerung auftritt - Gruppentypik -, erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um mit Sicherheit daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (vgl. z.B. BSGE 59, 295, 298; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - a.a.O.; ebenso BVerfG, SozR 2200 § 551 Nr. 11).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.1998 - L 2 U 4279/97

    Keine Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung als Berufskrankheit

    § 551 Abs. 2 RVO ist seinem Charakter nach eine Ausnahmevorschrift (vgl. Ricke, Kasseler Kommentar, § 551 RVO, RdNr. 13); sie zielt nicht auf die Lückenlosigkeit des Schutzes für alle Versicherten, die an einer (möglicherweise) durch die Berufstätigkeit verursachten Krankheit leiden (vgl. BVerfGE 58, 369, 375; Krasney, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. II Unfallversicherungsrecht, § 8 RdNr. 100 sowie Koch, ebenda, § 37 RdNr. 2; BSG vom 27.05.1997 - 2 RU 33/96 - und LSG Niedersachsen vom 14.04.1998 - L 6 U 354/97 -).

    Sinn und Zweck des § 551 Abs. 2 RVO ist vielmehr, solche durch die Arbeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die BKV aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Berufsgruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der BKV noch nicht vorhanden waren oder nicht hinreichend berücksichtigt wurden (vgl. BSG vom 27.05.1997 - 2 RU 33/96 - BSGE 79, 250, 251 und 59, 295, 297).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2002 - 1 A 6168/96

    Anspruch auf Erstattung von Heilungskosten; Umfang der Beihilfeberechtigung;

    BayVGH, Urteil vom 17.5.1995 - 3 B 94.3181 -, a.a.O.; OVG Saarl., Urteil vom 29.5.1989 - 1 R 2/89 -, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.2.1996 - 2 A 11573/85.OVG -, a.a.O.; vgl. auch BSG, Urteile vom 27.5.1997 - 2 RU 33/96 -, EzS 80/166, und vom 30.1.1986 - 2 RU 80/84 -, BSGE 59, 295.
  • VG Bayreuth, 13.12.2016 - B 5 K 15.116

    Tragen einer Körperschutzausstattung (KSA) bei der Bundespolizei als Dienstunfall

    Die Feststellung der erhöhten Wahrscheinlichkeit setzt im Grundsatz den epidemiologischen Nachweis einer Vielzahl von Referenzfällen entsprechender Erkrankungen bei der jeweiligen beruflichen Tätigkeit voraus (vgl. BSG, U.v. 30.1.1986 - 2 RU 80/84 - BSGE 59, 295; U.v. 27.5.1997 - 2 RU 33/96 - HVBG-INFO 1997, 2107).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 17 U 27/02

    Entschädigung eines Trachealkarzinoms wie bei einer Berufskrankheit; Aufnahme in

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - L 17 U 269/00

    Entschädigung einer Bronchialkrebserkrankung wie eine Berufskrankheit; Nachweis

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02

    Anerkennung einer Lungenkrebserkrankung eines ehemaligen Dachdeckers und Rauchers

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 19/13

    Anerkennung einer beidseitigen Innenohrschwerhörigkeit sowie eines beidseitigen

  • LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 222/98

    Entschädigung einer beruflich verursachten Gesundheitsstörung gemäß einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2012 - L 6 U 150/07
  • SG Gelsenkirchen, 05.02.2002 - S 13 U 31/00

    Anerkennung einer Lungenkrebserkrankung durch Passivrauchen als eine

  • SG Reutlingen, 16.11.2000 - S 8 U 1644/99

    Kniegelenksschäden und Wirbelsäulenerkrankung eines Kfz-Mechaniker-Meisters sind

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