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   BSG, 30.03.1988 - 2 RU 34/87   

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https://dejure.org/1988,19152
BSG, 30.03.1988 - 2 RU 34/87 (https://dejure.org/1988,19152)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1988 - 2 RU 34/87 (https://dejure.org/1988,19152)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1988 - 2 RU 34/87 (https://dejure.org/1988,19152)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.06.1973 - 7 RU 34/71

    Versicherungsverhältnis - Bestehen - Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Keine

    Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 34/87
    Diese Grundsätze sind auch in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung anzuwenden (BSGE 36, 71, 73; Urteil des Senats vom 26. September 1986 - 2 RU 54/85 -, BAGUV Rdschr 76/86 und HV-Info 1987, 33; so schon RVA AN 1892, 296; 1900, 530; Kaskel aaO S 14).

    Ein zu Unrecht fortgesetzter Beitragseinzug steht der Annahme eines formalrechtlichen Versicherungsverhältnisses nur entgegen, wenn er auf qualifiziertem Verschulden - insbesondere Arglist - des so Versicherten beruht (vgl BSGE 36, 71, 73 mwN).

  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 193/68

    Gemeindeunfallversicherungsverband - Beitragsbescheid - Anderer

    Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 34/87
    Der Senat hat ein derartiges formales Versicherungsverhältnis als Rechtsgrundlage eines wirksamen Unfallversicherungsschutzes angenommen, wenn ein zunächst mit Recht in das Unternehmerverzeichnis eingetragener Betrieb trotz einer sein Ausscheiden rechtfertigenden Betriebsveränderung weiter im Verzeichnis geführt wird und die Beiträge weiter eingezogen werden (BSGE 34, 230, 234).

    Unabhängig hiervon hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes (RVA) und das Schrifttum bereits entschieden, daß eine Formalversicherung auch ohne Katastereintragung allein durch Heranziehung des Unternehmers zur Beitragsleistung entstehen kann (vgl RVA AN 1896, 314, 315; BSGE 34, 230, 232; Lauterbach/Watermann aaO, Anm 7 Buchst a zu § 543).

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 7/87

    Mitgliedschaft - Landwirtschaft - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 34/87
    Für den Verlust des Vertrauensschutzes ist in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 2 Nr. 2 und § 48 Abs. 1 Nrn 2 und 4 SGB X mindestens grob fahrlässiges Verhalten erforderlich (vgl Urteil des Senats vom 26. November 1987 - 2 RU 7/87 -).
  • BSG, 26.09.1986 - 2 RU 54/85
    Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 34/87
    Diese Grundsätze sind auch in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung anzuwenden (BSGE 36, 71, 73; Urteil des Senats vom 26. September 1986 - 2 RU 54/85 -, BAGUV Rdschr 76/86 und HV-Info 1987, 33; so schon RVA AN 1892, 296; 1900, 530; Kaskel aaO S 14).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 34/87
    In der amtlichen Begründung zum Entwurf dieser Vorschrift (BT-Drucks IV/120 S 73, 74 zu § 812) ist lediglich ausgeführt - und insofern geht die Verfahrensrüge der Klägerin fehl -, daß "die Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für die Vereinfachung und Verbilligung der Beitragsberechnung und Beitragseinziehung von so außerordentlichem Wert sei, daß sie alle Einheitswert-Berufsgenossenschaften eingeführt haben; die Zahl der Grundstückseigentümer sei erheblich geringer als die der Pächter, der Wechsel in den Eigentümerverhältnissen nicht so häufig und auch leichter kontrollierbar als der in den Pachtverhältnissen".
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Dieses Rechtsinstitut der Formalversicherung beruht nach der auf die Entscheidungen des RVA zurückgehenden (s BSG SozR 2200 § 776 Nr. 8 mwN) Rechtsprechung des BSG im wesentlichen auf dem Vertrauensschutz desjenigen, der wegen der Aufnahme in das Unternehmerverzeichnis als Mitglied und zugleich als Versicherter unbeanstandet Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichtet hat (s BSG SozR 2200 § 539 Nr. 126 mwN).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst

    Die Rechtsprechung des BSG zur Formalversicherung basiert auf dem Vertrauensschutz desjenigen, der wegen der Aufnahme in das Unternehmerverzeichnis als Mitglied und zugleich als Versicherter unbeanstandet Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichtet hat (s BSG Urteil vom 30.3.1988 - 2 RU 34/87 - SozR 2200 § 539 Nr. 126 mwN; s BSG Urteil vom 26.11.1987 - 2 RU 7/87 - SozR 2200 § 776 Nr. 8 mwN) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Während das hier vorliegende formale Versicherungsverhältnis durch einen rechtswidrigen, aber wirksamen Verwaltungsakt begründet wird (vgl grundlegend BSG Urteil vom 17.5.2011 - B 2 U 18/10 R - BSGE 108, 194 = SozR 4-2700 § 6 Nr. 2) , stellt die Rechtsprechung des BSG zur Formalversicherung im Wesentlichen auf den Vertrauensschutz desjenigen ab, der (wegen der Aufnahme in das Unternehmerverzeichnis als Mitglied und zugleich als Versicherter) unbeanstandet Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichtet hat (s BSG Urteil vom 30.3.1988 - 2 RU 34/87 - SozR 2200 § 539 Nr. 126 mwN; BSG Urteil vom 26.11.1987 - 2 RU 7/87 - SozR 2200 § 776 Nr. 8 mwN; BSG Urteil vom 26.6.1973 - 8/7 RU 34/71 - BSGE 36, 71 = SozR Nr. 40 zu § 539 RVO) .
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R

    Unfallversicherung - Beitragserstattung - Ausschlußklausel - Leistungserbringung

    Denn der Vertrauensschutz des Unternehmers in den Bestand des Versicherungsschutzes erstreckt sich auch auf die Befreiung von der Unternehmerhaftpflicht gegenüber seinen Beschäftigten (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 126).

    Er wird aufgrund seiner Beitragsleistung gegenüber seinen versicherungspflichtig Beschäftigten von der Unternehmerhaftpflicht befreit (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 126).

  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 3 U 305/11

    Zur Frage des zugrundezulegenden Jahresarbeitsverdienstes (hier:

    Das Wesen der Formalversicherung beruht im Wesentlichen auf dem Vertrauensschutz desjenigen, der trotz nicht bestehender Mitgliedschaft unbeanstandet Beiträge entrichtet hat (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 30.03.1988 - 2 RU 34/87 in SozR 2200 § 539 Nr. 126).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 42/96

    Arbeitsunfall bei Benefiz-Fußballspiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

    Denn für den Kläger hätte - worauf das LSG zutreffend abstellt - im Unfallzeitpunkt im Hinblick auf den Bescheid der Beklagten vom 8. Juli 1993 unter dem Gesichtspunkt der sog Formalversicherung (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 126) Versicherungsschutz bestanden.
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 33/93

    Erstattung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Private

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  • BSG, 19.02.2008 - B 2 U 3/08 B
    Im Übrigen macht er geltend, dass das LSG die Rechtsgrundsätze der Entscheidung des BSG (SozR 2200 § 539 Nr. 126) "nicht ordnungsgemäß auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet hat".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 17 U 121/07
    Eine Formalversicherung liegt allenfalls dann vor, wenn der Unfallversicherungsträger für eine nicht versicherte Person unbeanstandet Beiträge entgegennimmt und das Fehlen der Versicherteneigenschaft bei gehöriger Prüfung hätte erkennen können (BSG SozR 2200 § 776 Nr. 8; SozR 2200 § 539 Nr. 126).
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