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   BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75   

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BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75 (https://dejure.org/1975,410)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1975 - 2 RU 35/75 (https://dejure.org/1975,410)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1975 - 2 RU 35/75 (https://dejure.org/1975,410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung - Feststellung der Dauerrente - Abweichende Bewertung - Allgemeiner Erfahrungssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 99
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70

    Schutz für Unfallrentner

    Auszug aus BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75
    In den Entscheidungsgründen hat es u.a. ausgeführt: Der vom BSG in dem Urteil vom 2. März 1971 (BSG 32, 245) aufgestellte Grundsatz der Unzulässigkeit einer Abweichung bei der MdE-Schätzung um 5 v.H. gelte nicht für die erstmalige Feststellung der Dauerrente, sondern nur für die Frage, was als wesentliche Änderung im Sinne des § 622 RVO anzuführen sei.

    Sie trägt vor: Die Urteile des BSG vom 2. März 1971 (2 RU 39/70, 2 RU 86/68, 2 RU 300/68) hätten das Verbot der Änderung der MdE um nur 5 v.H. ganz allgemein ausgesprochen.

    Diese in der reichsgesetzlichen Unfallversicherung schon seit langem gesicherte Erkenntnis (s. BSG 32, 245, 246) ist entgegen der Auffassung des LSG nicht nur bei der Neufeststellung der MdE nach § 622 Abs. 1 RVO wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse zu beachten (s. BSG Urteil vom 25. Mai 1972 - 2 RU 48/71; LSG Baden-Württemberg Breithaupt 1973, 891; Brackmann aaO S. 570).

    Rechtswidrig ist der Bescheid über die erste Feststellung der Dauerrente grundsätzlich aber nicht schon, wenn bei unstreitigen Unfallfolgen die der Bewertung der MdE zugrunde liegenden ärztlichen Schätzungen sich lediglich um 5 v.H. unterscheiden und damit innerhalb der allen ärztlichen Schätzungen eigenen Schwankungsbreite liegen (s. BSG Urteil vom 2. März 1971 aaO).

  • BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Vorher festgestellter Grad - Verletztenrente -

    Auszug aus BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75
    Dieser Auffassung ist der 8. Senat des BSG beigetreten (BSG 37, 177, 178).

    Auch bei der Prüfung der Rechtsmäßigkeit eines Bescheides über die eine Festsetzung der MdE enthaltende (s. BSG 37, 177, 179) erste Feststellung der Dauerrente ist demnach davon auszugehen, daß die Rechtswidrigkeit der Festsetzung der MdE durch den Versicherungsträger grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, die MdE sei aufgrund einer abweichenden ärztlichen Schätzung um 5 v.H. höher zu bewerten.

    Diese Rechtsprechung geht davon aus, wie der 8. Senat des BSG bereits entschieden hat (BSG 37, 177, 179), daß der Versicherungsträger den Grad der MdE in einem Verfügungssatz seines Bescheides festgesetzt hat.

  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75
    Bei der Bewertung der MdE kann es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts (RVA) und des BSG grundsätzlich nur um eine Schätzung handeln, bei welcher der Grad der unfallbedingten MdE nicht völlig genau, sondern nur annäherungsweise feststellbar ist (BSG 4, 147, 149; 31, 185, 186; 32, 245, 247; BSG SozR Nr. 9 zu § 581 RVO; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 8. Aufl., S. 569; Boller, ZfS 1972, 205; Schimanski, Sozialversicherung 1973, 239).

    Der Senat verkennt nicht, daß auch nach seiner ständigen Rechtsprechung (BSG 4, 147, 149; Brackmann aaO S. 570b ff. mit weiteren Nachweisen) die Bewertung der MdE nicht die eigentliche Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen ist.

  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 300/68
    Auszug aus BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75
    Sie trägt vor: Die Urteile des BSG vom 2. März 1971 (2 RU 39/70, 2 RU 86/68, 2 RU 300/68) hätten das Verbot der Änderung der MdE um nur 5 v.H. ganz allgemein ausgesprochen.

    Das Gericht hat nicht selbst die erste Dauerrente festzustellen, sondern im Rahmen des Klagebegehrens die erste Dauerrentenfeststellung des Versicherungsträgers zu überprüfen und in dem Urteil nur soweit zu ändern, wie der Bescheid rechtswidrig ist (s. BSG Urteil vom 2. März 1971 - 2 RU 300/68; Brackmann aaO S. 570b).

  • BSG, 25.05.1972 - 2 RU 48/71

    Rente - Gewährung - Zuerkannte Rente - Kleinere Rente - Minderung der

    Auszug aus BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75
    Diese in der reichsgesetzlichen Unfallversicherung schon seit langem gesicherte Erkenntnis (s. BSG 32, 245, 246) ist entgegen der Auffassung des LSG nicht nur bei der Neufeststellung der MdE nach § 622 Abs. 1 RVO wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse zu beachten (s. BSG Urteil vom 25. Mai 1972 - 2 RU 48/71; LSG Baden-Württemberg Breithaupt 1973, 891; Brackmann aaO S. 570).
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92

    Verböserungsverbot - Verbot der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren -

    Das Berufungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, daß es richterliche Aufgabe ist, die Überzeugungskraft einzelner Umstände und Beweismittel zu bewerten und den maßgeblichen Gesamt-GdB, der sich aus einer Zusammenschau aller Funktionsbeeinträchtigungen ergibt, nicht nach starren Beweisregeln, sondern aufgrund richterlicher Erfahrung unter Hinzuziehung der Sachverständigengutachten sowie der Anhaltspunkte in freier richterlicher Beweiswürdigung festzulegen (vgl Urteil des Senats vom 9. März 1988 - 9/9a RVs 14/86 - SozSich 1988, 381 = Meso B 20a/229 unter Bezugnahme auf BSGE 41, 99 = SozR 2200 § 581 Nr. 5; SozR 3870 § 3 Nrn 4, 5 und SozR 3 - 3870 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Das ist in der Rechtspr immer wieder bekräftigt worden (vgl BSGE 4, 147, 149; 31, 185, 186; SozR 2200 § 581 Nr. 23; s auch BSGE 41, 99 = SozR 2200 § 581 Nr. 5).
  • BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Verfahrensmangel - Verletzung des

    Es ist richterliche Aufgabe, die Überzeugungskraft einzelner Umstände und Beweismittel zu bewerten und den maßgeblichen GdB, der sich aus einer Zusammenschau der Auswirkungen aller Funktionsbeeinträchtigungen ergibt, nicht nach starren Beweisregeln, sondern auf Grund richterlicher Erfahrung unter Hinzuziehung der Sachverständigengutachten sowie der AHP in freier richterlicher Beweiswürdigung festzulegen (vgl Urteil des Senats vom 9. März 1988 - 9/9a RVs 14/86, JURIS unter Bezugnahme auf BSGE 41, 99 = SozR 2200 § 581 Nr. 5; BSG SozR 3870 § 3 Nr. 4, 5 und SozR 3-3870 § 4 Nr. 1).
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