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   BSG, 29.02.1984 - 2 RU 35/83   

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https://dejure.org/1984,6143
BSG, 29.02.1984 - 2 RU 35/83 (https://dejure.org/1984,6143)
BSG, Entscheidung vom 29.02.1984 - 2 RU 35/83 (https://dejure.org/1984,6143)
BSG, Entscheidung vom 29. Februar 1984 - 2 RU 35/83 (https://dejure.org/1984,6143)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 2 RU 35/83
    Bei einer Selbsttötung muß sich die Prüfung, welche Bedingungen als wesentlich anzusehen sind, auch auf die Geschehensabläufe erstrecken, die sich im Bereich des Psychischen und Geistigen zugetragen haben; auch sie können Ursachen im Rechtssinne sein (BSG Breithaupt 1963, 768; BSGE 18, 163, 16h; 18, 173, 175; BSG SGb 1967, 5ü2).

    Das LSG ist daher mit Recht davon ausgegangen, daß eine Selbsttötung jedenfalls dann ein Arbeitsunfall ist, wenn der Versicherte durch betriebsbedingte Umstände ein psychisches Trauma erleidet, dadurch in einen Zustand der wesentlichen Be- einträchtigung der Fähigkeit zur Willensbildung gerät und einen Suicid begeht (vgl BSGE 18, 163, 16h : Brackmann, aaO, S ü89m).

    Diese Notwendigkeit ergibt sich unabhängig von einer Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung bei K. Dabei ist die gesamte Persönlichkeit des Ehemannes und Vaters der Kläger zu berücksichtigen und zu prüfen, welche Auswirkungen das betriebliche Ereignis auf ihn im seelischen und geistigen Bereich gehabt hat (vgl BSGE 18, 163, 166; Brackmann aaO S H89n).

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 2 RU 35/83
    Auch wenn die Selbsttötung ihre Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, kann ein Arbeitsunfall vorliegen (vgl BSG Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 77/77 -" Beschluß vom 5. Februar - 2 BU 31/79 - beide unveröffentlicht; Hessisches LSG Breithaupt, 1979, 862; s auch BVerwGE 35, 133).
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 77/77
    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 2 RU 35/83
    Auch wenn die Selbsttötung ihre Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, kann ein Arbeitsunfall vorliegen (vgl BSG Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 77/77 -" Beschluß vom 5. Februar - 2 BU 31/79 - beide unveröffentlicht; Hessisches LSG Breithaupt, 1979, 862; s auch BVerwGE 35, 133).
  • BSG, 05.02.1980 - 2 BU 31/79
    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 2 RU 35/83
    Auch wenn die Selbsttötung ihre Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, kann ein Arbeitsunfall vorliegen (vgl BSG Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 77/77 -" Beschluß vom 5. Februar - 2 BU 31/79 - beide unveröffentlicht; Hessisches LSG Breithaupt, 1979, 862; s auch BVerwGE 35, 133).
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 2 RU 35/83
    Bei einer Selbsttötung muß sich die Prüfung, welche Bedingungen als wesentlich anzusehen sind, auch auf die Geschehensabläufe erstrecken, die sich im Bereich des Psychischen und Geistigen zugetragen haben; auch sie können Ursachen im Rechtssinne sein (BSG Breithaupt 1963, 768; BSGE 18, 163, 16h; 18, 173, 175; BSG SGb 1967, 5ü2).
  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychisches Trauma -

    Auch wenn die Selbsttötung ihre Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, kann ein Arbeitsunfall vorliegen (BSG Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 77/77 - USK 79208; Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 RU 35/83 - USK 8455; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 71; Krasney, VSSR 1993, 81, 93; Benz, WzS 1987, 161, 169).
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 31/90

    Selbsttötung im Wehrdienst - Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

    Das kann auch dann der Fall sein, wenn ein psychischer Schock, der einem Unfallgeschehen gleichkommt, festgestellt werden kann (vgl. BSG Urteil vom 22. November 1988 - 5 RJ 15/88, SozSich 1989, 317; BSGE 61, 113; vgl. auch BSG Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 RU 35/83, SozSich 1984, 390 »Psychisches Trauma«).
  • LSG Bayern, 06.07.2005 - L 3 U 263/04

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Tod infolge eines Versicherungsfalls;

    Auch sie können Ursache im Rechtssinne sein (BSG, Urteil vom 29.02.1984 2 RU 35/83; BSGE 18, 163, 164).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - L 15 U 149/00

    Anerkennung und Entschädigung eines Selbsttötungsversuchs als Arbeitsunfall;

    Nach ständiger gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, kann auch eine Selbsttötung, die ihre wesentliche Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, einen Arbeitsunfall darstellen (BSG Breithaupt 1963, 768; Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 77/77 -, Beschluss vom 05.02.1980 - 2 BU 31/79 - Urteil vom 29.02.1984 - 2 RU 35/83 - USK 8455; Urteil vom 30.05.1985 - 2 RU 17/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 71; Urteil vom 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R - USK 98172, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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