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   BSG, 13.12.1984 - 2 RU 35/84   

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https://dejure.org/1984,16595
BSG, 13.12.1984 - 2 RU 35/84 (https://dejure.org/1984,16595)
BSG, Entscheidung vom 13.12.1984 - 2 RU 35/84 (https://dejure.org/1984,16595)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 2 RU 35/84 (https://dejure.org/1984,16595)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 82/82
    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 2 RU 35/84
    Dies folgt, wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 82/82 - und 30. August 198" - 2 EU 37/83 - näher ausgeführt hat, aus dem Wesen des Gesamtschüldverhältnisses ebenso wie aus den Beziehungen unter deren Mitgliedern.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2018 - L 6 U 52/17

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Für den Fall der Gesamtschuldnerschaft wirkt der Bescheid auch gegenüber den anderen Gesellschaftern und der Gesellschaft (vgl. BSG, 13.12.1984, 2 RU 35/84, HV-INFO 1985, Nr. 4, 36, 37 f; BSG, 20.10.1983, 2 RU 82/82, EzS 50/93; vgl. auch BFH, 29.10.1987, X R 33-34/81, X R 33/81, X R 34/81, BFHE 151, 237; Ulmer in Hennig, SGG § 75 Rn. 99a).
  • BSG, 25.09.1998 - B 1 SF 4/98 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGG

    Über diese Frage ist jedoch vorliegend nicht zu entscheiden, so daß auf die möglicherweise abweichende Rechtsauffassung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (vgl zuletzt: Urteil vom 13. Dezember 1984 - 2 RU 35/84 in EzS 50/107 = HV-INFO 1985 Nr. 4 S 36 mwN) nicht eingegangen zu werden braucht.
  • BSG, 12.11.1986 - 9b RU 8/84

    Inanspruchnahme als Mitunternehmer wegen rückständiger Betragsforderungen einer

    Zwar hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts in mehreren nicht veröffentlichten Urteilen (20. Oktober 1983 - 2 RU 82/82 -, 30. August 1984 - 2 RU 37/83 - und 13. Dezember 1984 - 2 RU 35/84 -) eine notwendige Beiladung iS des § 75 Abs. 2 SGG für geboten gehalten, wenn ein Mitunternehmer als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wurde, die Leistungspflicht des anderen Gesamtschuldners aber noch nicht feststand.
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