Rechtsprechung
   BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5047
BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92 (https://dejure.org/1993,5047)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1993 - 2 RU 35/92 (https://dejure.org/1993,5047)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1993 - 2 RU 35/92 (https://dejure.org/1993,5047)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5047) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zivildienstbeschädigung - Vom Zivildienstgesetz anerkanntes privatrechtliches Unternehmen - Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Dienstunfall - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Dagegen sei nach den Grundsätzen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 1984 (BSGE 56, 279) bei dem Kläger auch das Vorliegen eines Arbeitsunfalles anzuerkennen.

    Dem steht - wie das LSG ebenfalls zutreffend entschieden hat - das Urteil des 9b-Senats des BSG vom 16. Mai 1984 (- 2 RU 64/82 - BSGE 56, 279) nicht entgegen.

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Durch die in § 4 ZDG geregelte Anerkennung, die im Verhältnis zu privatrechtlichen Bewerbern als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (BGHZ 75, 253, 255; BGH NVwZ 1990, 1103, 1104; Harrer/Haberland, Zivildienstgesetz, 2. Aufl 1975, § 3 ZDG Anm 3), wird den Beschäftigungsstellen iS des § 4 ZDG ungeachtet ihrer rechtlichen Organisationsform die Rechtsmacht verliehen, in ihrem Bereich den Zivildienst im eigenen Namen durchzuführen (Bundesverwaltungsgericht NVwZ 1988, 1027, 1028).

    Diese durch den staatlichen Akt der Anerkennung gemäß § 4 ZDG begründete Rechtsstellung der Jugendherberge, die zur Ausübung einzelner hoheitlicher Befugnisse im eigenen Namen gegenüber dem Zivildienstleistenden berechtigt, ist rechtlich als Beleihung zu bewerten (BVerwG aaO; BGHZ aaO S 256; BGH NVwZ 1990, 1103; Harrer/Haberland, aaO).

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 64/82
    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Dem steht - wie das LSG ebenfalls zutreffend entschieden hat - das Urteil des 9b-Senats des BSG vom 16. Mai 1984 (- 2 RU 64/82 - BSGE 56, 279) nicht entgegen.
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RK 40/86

    Nachholung der Beiladung - Zurückverweisung - Leistungspflicht

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Voraussetzung ist, daß der betroffenen Person für den Arbeitsunfall Versorgung nach dem BVG oder solchen Gesetzen gewährt wird, die das BVG für anwendbar erklären (s hierzu BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 2 = SGb 1991, 153 ff mit Anm von Jung und Urteil des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - in SGb 1990, 465, 466 f).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 40/86

    Anspruch auf Entschädigung gesundheitlicher Schädigungen durch einen während der

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Voraussetzung ist, daß der betroffenen Person für den Arbeitsunfall Versorgung nach dem BVG oder solchen Gesetzen gewährt wird, die das BVG für anwendbar erklären (s hierzu BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 2 = SGb 1991, 153 ff mit Anm von Jung und Urteil des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - in SGb 1990, 465, 466 f).
  • BSG, 27.03.1980 - 10 RV 3/79

    Versorgungsrechtlich und versicherungsrechtlich geschützte Hilfeleistung

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Hierfür ist vorgeschrieben, daß der Versorgungsschutz vorgeht, also kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht (BSGE 50, 80, 82; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 478i; Bereiter-Hahn/Schiecke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl, § 541 Anm 5; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 541 Anm 8 bis 10; KassKomm-Ricke, § 541 RVO RdNr 5).
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 63/89

    Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 541 Abs. 1

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Voraussetzung ist, daß der betroffenen Person für den Arbeitsunfall Versorgung nach dem BVG oder solchen Gesetzen gewährt wird, die das BVG für anwendbar erklären (s hierzu BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 2 = SGb 1991, 153 ff mit Anm von Jung und Urteil des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - in SGb 1990, 465, 466 f).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 84.86

    Zivildienst - Beschäftigungsstelle - Anerkennungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Durch die in § 4 ZDG geregelte Anerkennung, die im Verhältnis zu privatrechtlichen Bewerbern als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (BGHZ 75, 253, 255; BGH NVwZ 1990, 1103, 1104; Harrer/Haberland, Zivildienstgesetz, 2. Aufl 1975, § 3 ZDG Anm 3), wird den Beschäftigungsstellen iS des § 4 ZDG ungeachtet ihrer rechtlichen Organisationsform die Rechtsmacht verliehen, in ihrem Bereich den Zivildienst im eigenen Namen durchzuführen (Bundesverwaltungsgericht NVwZ 1988, 1027, 1028).
  • BGH, 16.05.1983 - III ZR 78/82

    Amtspflichten Zivildienstleistender

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Der Senat folgt hierbei dem Bundesgerichtshof (BGH), der anläßlich der Amtshaftungsklage einer Zivildienststelle gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Schäden, die ein Zivildienstleistender dieser Beschäftigungsstelle zugefügt hatte, ausgeführt hat, daß eine juristische Person des Privatrechts, die als Beschäftigungsstelle gemäß § 4 ZDG anerkannt ist, in eine so enge Beziehung zu der Bundesrepublik trete, daß beide nach außen hin als Teile einer einheitlichen Organisation erscheinen (BGHZ 87, 253, 255, insbesondere auch 257).
  • BFH, 23.07.2009 - V R 93/07

    Zivildienst - Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit

    Diese nach § 4 ZDG durch die Anerkennung begründete Rechtsstellung, die zur Ausübung einzelner hoheitlicher Befugnisse im eigenen Namen gegenüber dem Zivildienstleistenden berechtigt, ist als Beleihung zu werten (BGH-Urteil vom 16. Mai 1983 III ZR 78/82, BGHZ 87, 253, unter I.1.b; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 20. April 1993 2 RU 35/92, Neue Juristische Wochenschrift 1994, 77; ebenso BGH-Urteil vom 15. Mai 1997 III ZR 250/95, BGHZ 135, 341, unter II.2.).
  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 250/95

    Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht über einen

    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 20. April 1993 (NJW 1994, 77) entschieden, daß der Unfall des Zivildienstleistenden nicht zugleich als Arbeitsunfall im Sinn der §§ 548 Abs. 1, 636 RVO anzusehen ist.
  • LSG Sachsen, 23.11.2001 - L 2 U 74/01

    Entscheidung durch den Berichterstatter als Einzelrichter; Anwnedbarkeit der

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 20.4.1993 (BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 3) zwar ausgeführt, dass der als Zivildienstbeschädigung anerkannte Unfall eines Zivildienstleistenden in einem als Beschäftigungsstelle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten privatrechtlichen Unternehmen nicht zugleich die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung erfülle.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht