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   BSG, 08.12.1994 - 2 RU 37/93   

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BSG, 08.12.1994 - 2 RU 37/93 (https://dejure.org/1994,2014)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1994 - 2 RU 37/93 (https://dejure.org/1994,2014)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 2 RU 37/93 (https://dejure.org/1994,2014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 75, 232
  • NZS 1995, 281
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 37/93
    Wie der 4. Senat des BSG bereits mehrfach entschieden hat, ist bei einer Entsendung stets zu berücksichtigen, ob nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Wieder- oder Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber gewährleistet ist (vgl BSG SozR 7833 § 1 Nr. 6 und BSGE 71, 227, 234 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4).

    Danach ist es für alle Fälle der fortdauernden Integration ins inländische Arbeitsleben und damit zur Ausstrahlung des inländischen Sozialversicherungsrechts erforderlich, daß das Arbeitsverhältnis zum inländischen Arbeitgeber fortbestehen muß und daß dieses Arbeitsverhältnis bei Beendigung des von vornherein durch Vertrag zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalts mit seinen Hauptpflichten wiederauflebt (so zum "Rumpfarbeitsverhältnis" BSGE 71, 227, 234 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4; s auch Beschluß Nr. 128 der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaft für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 17. Oktober 1985 - ABl Nr C 141 vom 7. Juni 1986, S 6).

  • BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Notwendigkeit der Erfüllung einer

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 37/93
    Denn unabhängig davon, ob die "Entsendung" - dh die örtliche Verlagerung des Beschäftigungsortes - im vorliegenden Fall überhaupt von vornherein befristet war (s BSG Urteil vom 4. Mai 1994 - 11 RAr 55/93), fehlte es an einer Vereinbarung über eine beabsichtigte Wiederaufnahme der Beschäftigung beim inländischen Arbeitgeber nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung.

    Ebensowenig war nach den tatsächlichen Feststellungen des Landessozialgericht (LSG) vorgesehen, daß M. nach Beendigung seiner Tätigkeit für die SL seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nehmen würde (s BSG Urteil vom 4. Mai 1994, aaO).

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Die Anwendbarkeit dieser Sonderregelung setzt das Fortbestehen eines Beschäftigungsverhältnisses zu einem Unternehmen im Entsendestaat, den Tatbestand der Entsendung selbst sowie deren vorherige zeitliche Befristung voraus (BSG Urteil vom 8.12.1994 - 2 RU 37/93 - BSGE 75, 232, 234 = SozR 3-6050 Art. 14 Nr. 4 S 11) .
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 1/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im Ausland - Entsendung -

    Die zeitliche Befristung des Auslandseinsatzes setzt voraus, dass nach dem Ende der Entsendung weiterhin Hauptpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Inland zu erfüllen sind (BSG vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - SozR 4-2700 § 140 Nr. 1 RdNr 17; s bereits BSG vom 14.1.1987 - 10 RKg 20/85 - BSGE 61, 123, 125 = SozR 5870 § 1 Nr. 11 S 24; BSG vom 22.6.1989 - 4 REg 4/88 - SozR 7833 § 1 Nr. 6 S 15; BSG vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227, 234 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 19; BSG vom 8.12.1994 - 2 RU 37/93 - BSGE 75, 232, 234 = SozR 3-6050 Art. 14 Nr. 4 S 11; BSG vom 10.8.1999 - B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 8) .
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland -

    Dazu muss das Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Entsendung im Inland weitergeführt werden (BSG vom 14.1.1987 - 10 RKg 20/85 - BSGE 61, 123, 125 = SozR 5870 § 1 Nr. 11 S 24; BSG vom 22.6.1989 - 4 REg 4/88 - SozR 7833 § 1 Nr. 6 S 15; BSG vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227, 234 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 19; BSG vom 8.12.1994 - 2 RU 37/93 - BSGE 75, 232, 234 = SozR 3-6050 Art. 14 Nr. 4 S 11; BSG vom 10.8.1999 - B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 8).

    Die Weiterführung eines Arbeitsverhältnisses nach einem Auslandseinsatz im Inland liegt vor, wenn nach der Entsendung weiterhin Hauptpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Inland zu erfüllen sind (BSG vom 8.12.1994, aaO).

  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 160/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

    Jedenfalls in den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis - ausnahmsweise - erst mit der Entsendung begonnen hat, ist daher erforderlich, dass infolge der Eigenart der Beschäftigung feststeht oder von vornherein vereinbart ist, dass die Beschäftigung beim entsendenden Unternehmen weitergeführt wird (BSG ">4%20SGB%20IV%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2400 § 4 SGB IV Nr. 5; vgl. auch BSGE 75, 232).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

    Schließlich hat der Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1994 (BSGE 75, 232 = SozR 3-6050 Art. 14 Nr. 4) zu Art. 14 der EWG-Verordnung Nr. 1408/71, in dem er eine dem § 4 SGB IV vergleichbare typische Entsendungsregelung gesehen hat, entschieden, daß bei einem für eine deutsche Firma im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer kein Versicherungsschutz bestand, weil es an einer Vereinbarung über eine beabsichtigte Wiederaufnahme der Beschäftigung nach Beendigung des Auslandseinsatzes fehlte.
  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 189/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

    Jedenfalls in den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis - ausnahmsweise - erst mit der Entsendung begonnen hat, ist daher erforderlich, dass infolge der Eigenart der Beschäftigung feststeht oder von vornherein vereinbart ist, dass die Beschäftigung beim entsendenden Unternehmen weitergeführt wird (BSG ">4%20SGB%20IV%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2400 § 4 SGB IV Nr. 5; vgl. auch BSGE 75, 232).
  • LSG Hessen, 30.08.2022 - L 3 U 211/19

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Der für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Arbeitnehmer muss sich darüber hinaus vor Aufnahme des Auslandseinsatzes auch im Inland befinden und nach Beendigung der Entsendung ist in diesem Fall erforderlich, dass infolge der Eigenart der Beschäftigung feststeht oder von vornherein vereinbart ist, dass die Beschäftigung bei dem entsendenden Arbeitgeber mit Hauptpflichten im Inland weitergeführt wird (BSG Urteile vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 1/14 R -, Rn. 16; vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 14/12 R; vom 10. August 1999 - B 2 U 30/98 R; vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 37/93; 17. November 1992 - 4 RA 15/91; vom 22. Juni 1989 - 4 REg 4/88 und vom 14. Januar 1987 - 10 RKg 20/85; Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Dezember 2011 - L 3 U 174/10 -, juris).

    In diesen Fällen fehlt es jedoch in der Regel von vornherein an dem typischen Merkmal der Entsendung, nämlich an der fortbestehenden Inlandsintegration bei vorübergehender Auslandsbeschäftigung (BSGE 75, 232; KassKomm/Zieglmeier, 118. EL März 2022, SGB IV § 4 Rn. 13).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entsendung - Sozialversicherungspflicht

    In dieser Entscheidung werden schließlich vorangegangene Entscheidungen anderer Senate des BSG zitiert, in denen das Erfordernis einer rechtlich und tatsächlich möglichen Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber im Entsendeland nach der Rückkehr bereits aufgestellt wurde (BSG, Urteil vom 22.6.1989 4 Reg 4/88 = SozR 7833 § 1 Nr. 6 und vom 17.11.1992 4 RA 15/91 = SozR 3 2600 § 56 Nr. 4 = BSGE 71, 227; Urteil vom 8.12.1994 2 RU 37/93 = BSGE 75, 232 = SozR 6050 Art. 14 Nr. 4).
  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 14/95

    Versicherungsschutz während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

    entsandt (s BSG Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 RU 35/93 - SozSich 1995, 270, 271 sowie BSGE 75, 232, jeweils mwN).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 136/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - zwischenstaatliches Recht - deutsch-polnisches

    In dieser Entscheidung werden schließlich vorangegangene Entscheidungen anderer Senate des BSG zitiert, in denen das Erfordernis einer rechtlich und tatsächlich möglichen Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber im Entsendeland nach der Rückkehr bereits aufgestellt wurde (BSG, Urteil vom 22.6.1989 4 Reg 4/88 = SozR 7833 § 1 Nr. 6 und vom 17.11.1992 4 RA 15/91 = SozR 3 2600 § 56 Nr. 4 = BSGE 71, 227; Urteil vom 8.12.1994 2 RU 37/93 = BSGE 75, 232 = SozR 6050 Art. 14 Nr. 4).
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95

    Vorliegen einer Entsendung für den Anspruch auf Kindergeld

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 4 KR 258/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 5 B 5/98

    Unfallversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1998 - L 15 U 55/96

    Versicherungspflicht von Beschäftigten bei Ausstrahlung und Einstrahlung

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