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BSG, 26.09.1961 - 2 RU 38/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76
Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb
Wenn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Anwendung der §§ 636, 637 RVO eine "Eingliederung" auch des verunglückten Versicherten in den für ihn fremden Unfallbetrieb fordert, so ist das freilich nicht in dem Sinn zu verstehen, in dem das Arbeitsrecht Folgerungen aus bloß faktischen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber knüpft: Dieser Begriff soll - nicht anders als das vom Bundessozialgericht verwendete Merkmal des "unmittelbaren Zusammenhangs" der Tätigkeit mit dem Unfallunternehmen (vgl BSGE 5, 168, 174; 18, 143, 146; Urteile vom 26. September 1961 - 2 RU 38/60 = SozR RVO § 537 aF Nr. 23;… vom 30. November 1962 - 2 RU 174/60 = SozR RVO § 537 aF Nr. 33; weitere Nachw bei Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung Bd II S 476f II) - lediglich verdeutlichen, dass für den Versicherungsschutz und damit für die Haftungsablösung durch §§ 636, 637 RVO nicht ausreicht, dass sich der Verunglückte in die Arbeitsvorgänge des Unfallbetriebs auf irgend eine Weise eingeschaltet hatte oder gar nur mit ihm in Berührung gekommen war, sondern dass seine Tätigkeit mit dem Unfallbetrieb ähnlich wie die von dessen Arbeitnehmern verbunden gewesen ist.