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   BSG, 15.12.1981 - 2 RU 40/81   

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https://dejure.org/1981,19112
BSG, 15.12.1981 - 2 RU 40/81 (https://dejure.org/1981,19112)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1981 - 2 RU 40/81 (https://dejure.org/1981,19112)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 40/81 (https://dejure.org/1981,19112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinterbliebene - Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.12.1979 - GS 1/79

    Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen -

    Auszug aus BSG, 15.12.1981 - 2 RU 40/81
    Es hat im Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79 - (BSGE 49, 175) die Auffassung vertreten, die Klägerin habe infolge ihrer Anerkennung als Vertriebene einen eigenen Anspruch nach 5 1 Buchst a FRG; es sei daher unerheblich, daß ihr verstorbener Ehemann nicht unter den Personenkreis des $ 1 FRG falle.

    Diese Auffassung widerspricht der Rechtslage, wie sie bereits durch das Änderungsgesetz zum Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz vom 7. August 1953 (FAG) vom 4. September 1956 (BGBl 1, 767) geschaffen werden ist (vgl BSGE 49, 175, 182 - Großer Senat).

  • BSG, 16.12.1958 - 2 RU 73/56
    Auszug aus BSG, 15.12.1981 - 2 RU 40/81
    Dem hat der Senat für das Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung zugestimmt (BSGE 9, 24, 26).
  • BSG, 15.01.1958 - 1 RA 136/57
    Auszug aus BSG, 15.12.1981 - 2 RU 40/81
    Das BSG hat für die gesetzliche Rentenversicherung von Anfang an entschieden, daß es mit dem Gesetzeszweck unvereinbar ist, ein Organisationsrecht zu verlangen, welches dem Sozialversicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland ent3pricht (BSGE 6, 263, 265).
  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 144/02 B

    Berechtigter Personenkreis nach § 17a FRG

    Insoweit verkennt der Kläger, dass es im FRG eigene Ansprüche nur für selbst berechtigte Personen - das sind diejenigen, die die Voraussetzungen der jeweiligen Anwendungsvorschrift erfüllen - und abgeleitete Ansprüche nur für Hinterbliebene von berechtigten Personen gibt (vgl Bundessozialgericht Beschluss des Großen Senats vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79 - BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13 und BSG Urteil vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 40/81 - SozR 5050 § 1 Nr. 9 - zur Einbeziehung von Hinterbliebenen in den Kreis der Berechtigten nach § 1 Buchst a bzw § 5 FRG) und das FRG keine Gleichstellung mit anderen Personen als den Berechtigten vornimmt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 168/05
    Warum die selbst dem Personenkreis des FRG unmittelbar unterfallende Klägerin nicht ihre im Sinne des FRG versicherten Ansprüche auch wegen Todes sollte geltend machen können, ist auch sonst nicht ersichtlich; vielmehr folgt das Gegenteil aus dem Eingliederungsgrundsatz (BSG, Urt. v. 6.12.1979 - GS 1/79 - BSGE 49, 175, 181 ff.; Urt. v. 15.12.1981 - 2 RU 40/81 - BSGE 53, 19).
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