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   BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91   

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BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91 (https://dejure.org/1992,1325)
BSG, Entscheidung vom 25.11.1992 - 2 RU 40/91 (https://dejure.org/1992,1325)
BSG, Entscheidung vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91 (https://dejure.org/1992,1325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 267
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
    Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 28. Juni 1990 (BGHSt 37, 89) nunmehr unter Heranziehung neuester medizinisch-naturwissenschaftlicher Erkenntnisse die absolute Fahruntüchtigkeit bei einem BAK-Wert von 1, 1 Promille festgesetzt.

    Dabei findet insbesondere Berücksichtigung, daß bei der Entscheidung vom 9. Dezember 1966 (BGHSt 21, 157) über die unbedingte Fahruntüchtigkeit eines jeden Kraftfahrers bei einer BAK von 1, 3 Promille sich dieser Wert aus einem Grundwert von 1, 1 Promille und einem Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille zusammensetzt (BGHSt 37, 89, 93).

    Weitere Fahrversuche seit dem Jahre 1966 und die wesentlich gestiegenen Leistungsanforderungen an den einzelnen Kraftfahrer, insbesondere wegen der zunehmenden Verkehrsdichte und der gesteigerten durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeiten, lassen den Grundwert nunmehr bei 1, 0 Promille ansetzen (BGHSt 37, 89, 94).

    Obwohl der Versicherte bereits im April 1987 den Unfall erlitten hat, ist die Bewertung der absoluten Fahruntüchtigkeit mit 1, 1 Promille in Übereinstimmung mit dem BGH-Urteil vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 264/90 - (NJW 1992, 119) unter den dort angeführten Voraussetzungen (a.a.O. S. 120; BGHSt 37, 89, 98) gerechtfertigt, weil es sich um die Bewertung einer zurückliegenden Tatsache nach jetzt vorliegenden Erkenntnissen handelt.

    Der in den Entscheidungen des BGH während einer Übergangszeit angeführte Wert von 1, 15 Promille für jene Laboratorien, die an den Ringversuchen noch nicht teilgenommen haben (s BGHSt 37, 89, 98; BGH NJW a.a.O. S. 120), ist nur bei Grenzwerten zwischen 1, 1 und 1, 15 Promille rechtlich bedeutsam.

  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 98/78

    Kraftfahrer - Absolute Verkehrsuntüchtigkeit

    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
    Indessen scheidet ein Arbeitsunfall i.S. des § 548 Abs. 1 RVO aus, wenn eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Versicherten die rechtlich allein wesentliche Ursache des oder der auf diesem Weg erlittenen Unfälle gewesen wäre (BSGE 12, 242, 245; 48, 228, 229).

    Ein Kraftfahrer war nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der sich das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung zur Wahrung der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit angeschlossen hat, bei einer BAK von 1, 3 Promille und mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer BAK von 1, 3 Promille oder mehr führte, absolut, d.h. ohne Rücksicht auf sonstige Beweisanzeichen, fahruntüchtig (BGHSt 21, 157; BSGE 34, 261; 48, 228; BSG Urteil vom 27. Juni 1984, 9b RU 86/83, HV-Info 16/1984, 62).

    Er ist dann nicht einer Betriebsgefahr erlegen, sondern nur "bei Gelegenheit" einer versicherten Tätigkeit verunglückt (BSGE 48, 228, 229; BSG Urteil vom 25. Januar 1983 - 2 RU 35/82 -, HVGBG RdSchr. VB 41/83).

  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
    Ein Kraftfahrer war nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der sich das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung zur Wahrung der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit angeschlossen hat, bei einer BAK von 1, 3 Promille und mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer BAK von 1, 3 Promille oder mehr führte, absolut, d.h. ohne Rücksicht auf sonstige Beweisanzeichen, fahruntüchtig (BGHSt 21, 157; BSGE 34, 261; 48, 228; BSG Urteil vom 27. Juni 1984, 9b RU 86/83, HV-Info 16/1984, 62).

    Dabei findet insbesondere Berücksichtigung, daß bei der Entscheidung vom 9. Dezember 1966 (BGHSt 21, 157) über die unbedingte Fahruntüchtigkeit eines jeden Kraftfahrers bei einer BAK von 1, 3 Promille sich dieser Wert aus einem Grundwert von 1, 1 Promille und einem Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille zusammensetzt (BGHSt 37, 89, 93).

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 35/82
    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
    Er ist dann nicht einer Betriebsgefahr erlegen, sondern nur "bei Gelegenheit" einer versicherten Tätigkeit verunglückt (BSGE 48, 228, 229; BSG Urteil vom 25. Januar 1983 - 2 RU 35/82 -, HVGBG RdSchr. VB 41/83).

    Damit könnte die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - je nachdem, wie drohend die Gefahrensituation nach dem ersten Verkehrsunfall und wie schwierig vermeidbar der zweite zu bewerten ist - auch für den zweiten Unfall die rechtlich allein wesentliche Ursache sein (BSG 2 RU 35/82, a.a.O.; so auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10. Oktober 1989 - L 5 U 57/89, HV-Info 1/1990, 75; Brackmann a.a.O. S. 488e).

  • BSG, 27.06.1984 - 9b RU 86/83

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - Ausschluß des Versicherungsschutzes -

    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
    Ein Kraftfahrer war nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der sich das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung zur Wahrung der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit angeschlossen hat, bei einer BAK von 1, 3 Promille und mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer BAK von 1, 3 Promille oder mehr führte, absolut, d.h. ohne Rücksicht auf sonstige Beweisanzeichen, fahruntüchtig (BGHSt 21, 157; BSGE 34, 261; 48, 228; BSG Urteil vom 27. Juni 1984, 9b RU 86/83, HV-Info 16/1984, 62).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1989 - L 5 U 57/89

    Unfallversicherung; Unfall; Heimweg; Wegeunfall; Wesentlich; Ursache;

    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
    Damit könnte die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - je nachdem, wie drohend die Gefahrensituation nach dem ersten Verkehrsunfall und wie schwierig vermeidbar der zweite zu bewerten ist - auch für den zweiten Unfall die rechtlich allein wesentliche Ursache sein (BSG 2 RU 35/82, a.a.O.; so auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10. Oktober 1989 - L 5 U 57/89, HV-Info 1/1990, 75; Brackmann a.a.O. S. 488e).
  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
    Obwohl der Versicherte bereits im April 1987 den Unfall erlitten hat, ist die Bewertung der absoluten Fahruntüchtigkeit mit 1, 1 Promille in Übereinstimmung mit dem BGH-Urteil vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 264/90 - (NJW 1992, 119) unter den dort angeführten Voraussetzungen (a.a.O. S. 120; BGHSt 37, 89, 98) gerechtfertigt, weil es sich um die Bewertung einer zurückliegenden Tatsache nach jetzt vorliegenden Erkenntnissen handelt.
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
    Zu den unternehmensbezogenen Umständen (Mitursachen) gehören auch die mit der Teilnahme am Verkehr verbundenen Gefahren (BSGE 43, 110, 112).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
    Indessen scheidet ein Arbeitsunfall i.S. des § 548 Abs. 1 RVO aus, wenn eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Versicherten die rechtlich allein wesentliche Ursache des oder der auf diesem Weg erlittenen Unfälle gewesen wäre (BSGE 12, 242, 245; 48, 228, 229).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
    Die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit muß unter Außerachtlassung von nur denkbaren anderen Möglichkeiten nachgewiesen sein, um als rechtlich allein wesentliche Unfallursache gewertet werden zu können (BSGE 45, 285, 286).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 13/79
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 239/73
  • LSG Niedersachsen, 21.08.1991 - L 4 KR 75/90

    Unfallversicherung; Fahruntüchtigkeit; Absolut; Kraftfahrer; Straßenverkehr;

  • BSG, 31.08.1972 - 2 RU 152/70
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    a) Eine absolute Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Verursachung des Unfalls von überragender Bedeutung waren, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH zunächst bei einer BAK von 1, 3 Promille und höher (BSGE 12, 242, 245) und, nachdem der BGH diesen Wert aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und verbesserter Messmethoden auf 1, 1 Promille herabgesetzt hat (BGHSt 37, 89) ab diesem Wert angenommen (BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91 -).
  • LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Eine absolute Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Verursachung des Unfalls von überragender Bedeutung waren, hat das BSG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH zunächst bei einer BAK von 1, 3 %o und höher ( BSGE 12, 242, 245) und, nachdem der BGH diesen Wert aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und verbesserter Messmethoden auf 1, 1 %o herabgesetzt hatte ( BGHSt 37, 89), ab diesem Wert angenommen ( BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91 -).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Insoweit ist ein zurückliegender Sachverhalt nach jetzt vorliegenden Erkenntnissen zu bewerten (s BSG Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91 - HV-INFO 1993, 305).
  • LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10

    Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung - Zum Nachweis einer

    Von absoluter alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Unfallverursachung von überragender Bedeutung waren, ist nach der Rechtsprechung des BSG ab einer BAK von 1, 1 0/00 auszugehen (BSG vom 25.11.1992, Az.: 2 RU 40/91, BSG vom 30.01.2007, Az.: B 2 U 23/05 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 U 180/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der der Senat folgt, ist dies nur dann der Fall, wenn allein die Trunkenheit wesentliche Ursache für den Unfall war (BSG, Urteil vom 25.11.1992 - 2 RU 40/91 -: 1,1 Promille; Hessisches LSG - L 3 U 115/05 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2002 - L 2 U 69/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Das bedeutet, dass er unabhängig von sonstigen Beweiszeichen ( also i.S. einer unwiderleglichen Vermutung) fahruntüchtig war, weil bei ihm eine BAK von mindestens 1, 1 o/oo vorlag (vgl. BSG Urteil vom 25.11.1992, Az 2 RU 40/91 = HV INFO 1993, 305ff in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.06.1990, BGHSt 37, 89, 94; BSG Urteil vom 23.09.1997, Az 2 RU 40/96 = SGb 1998, 600ff = HV INFO 97, 2841ff).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (seit dem Urteil vom 30.06.1960 = BSGE 12, 242, 245 = NJW 1960, 1636: BSGE 18, 101 = SozR Nr. 58 zu § 542 RVO; BSGE 38, 127; 45, 285, 286; 48, 228, 229; Urteile vom 31.03.1981, Az 2 BU 73/79, und 25.01.1983, Az 2 RU 35/82; BSGE 59, 193, 195f; Urteil vom 25.09.1992, Az 2 RU 40/91 = HV INFO 1993, 305ff; Beschluss vom 02.03.1993, Az 2 BU 214/92; Urteil vom 23.09.1997, Az 2 RU 40/96 = SGb 98, 600ff) schließt alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus, wenn sie die betrieblichen Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als rechtlich (also allein) wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (Brackmann/Krasney/ Burchardt/Wiester. Handbuch der Sozialversicherung Bd 3. Gesetzliche Unfallversicherung. 12. Aufl. § 8 RdNr 345 mwN).

    Es kann dahinstehen, ob ein im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit herbeigeführter Unfall nach allgemeinen Beweisregeln (Anscheinsbeweis; tatsächliche Vermutung) schon begrifflich (Fahruntüchtigkeit) immer (auch) auf die Wirkung des Alkohols zurückzuführen ist, weil beim Grenzwert von 1, 1 o/oo bei jedem Kraftfahrer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von fehlender Fahrtüchtigkeit im Sinne der Lenkung und Beherrschung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr auszugehen ist (BSG Urteil vom 25.11.1992, Az 2 RU 40/91, S 5f des amtlichen Umdrucks).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - innerer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG schließt die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (st. Rspr. seit BSGE 12, 242 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO; vgl auch BSGE 38, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 4; BSGE 43, 110, 111 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; Urteil vom 2.5.1979 RU 103/77 ; Urteil vom 25.1.1983 2 RU 35/82 ; Urteil vom 25.11.1992 2 RU 40/91 ; Urteil vom 23.9.1997 2 RU 40/96; Urteil vom 17.2.1998 B 2 U 2/97 R).

    Das BSG hat sich bei der Entscheidung, ab welchem Blutalkoholwert ein Kraftfahrer absolut fahruntauglich ist, im Interesse der Rechtseinheit und Rechtssicherheit der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 37, 89, 94) angeschlossen und geht deshalb nunmehr von einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille aus (BSG, Urteil vom 25.11.1992 2 RU 40/91 ; Urteil vom 23.9.1997 2 RU 40/96), ab dem ein Kraftfahrer unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen absolut fahruntauglich ist.

  • LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 115/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beförderung eines Arbeitsgerätes

    Eine absolute Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Verursachung des Unfalls von überragender Bedeutung waren, nimmt das BSG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH ab einer BAK von 1, 1 %o an (BGHSt 37, 89; BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91 -).
  • LSG Berlin, 08.02.2000 - L 2 U 70/97

    Entschädigung eines Verkehrsunfalles als Arbeitsunfall; Wegeunfall; Ausschluss

    Während sich das BSG im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtseinheit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (BGHSt 37, 89 ff) angeschlossen hat, wonach bei Kraftfahrern bereits bei einer BAK von 1, 1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen ist (vgl. Urteil des BSG vom 25. November 1992 zum Az.: 2 RU 40/91), ist eine Korrektur des Grenzwertes bei Radfahrern noch nicht erfolgt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der auch der erkennende Senat folgt, entfällt der Versicherungsschutz, wenn alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit des Versicherten die rechtlich allein wesentliche Ursache war (vgl. BSGE 38, 127 f; 43, 110 f; 48, 228 f und BSG-Urteil vom 25. November 1992 zum Az.: 2 RU 40/91 in HVBG-Info 1993, 305) Das gilt sowohl bei festgestellter absoluter wie relativer Fahruntüchtigkeit (BSGE 36, 35).

  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 40/96

    Wegeunfall bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

    Es geht deshalb nunmehr von einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille aus (BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91 -, HV-INFO 1993, 305), ab dem ein Kraftfahrer absolut fahruntauglich ist.
  • LSG Hessen, 13.12.1995 - L 3 U 824/94

    Quasi-Berufskrankheit - Kehlkopfkrebs - neue Erkenntnisse - maßgeblicher

  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 2/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit -

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 34/93

    Sturz im Treppenflur eines Gasthofs als Arbeitsunfall - Verursachung des Unfalls

  • SG Osnabrück, 23.06.2005 - S 19 U 13/02
  • LSG Bayern, 22.05.2001 - L 17 U 105/99

    Anerkennung und Entschädigung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit ;

  • SG Marburg, 25.05.2009 - S 3 U 37/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - alkoholbedingte

  • LSG Bayern, 12.10.2004 - L 3 U 37/03

    Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall;

  • LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93

    Quasi-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse - medizinische Wissenschaft -

  • SG Gießen, 16.10.2009 - S 1 U 85/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - Theorie der

  • LSG Bayern, 26.03.2008 - L 2 U 456/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2003 - L 6 U 248/02

    Anspruch der Ehefrau auf Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen

  • LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 48/00
  • LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94

    Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität - absolute Fahruntüchtigkeit - innere

  • LSG Berlin, 01.03.2005 - L 13 VS 31/03

    Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) für die durch einen

  • LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung eines auf unmittelbarem Weg von der

  • LSG Bayern, 19.01.2005 - L 3 U 117/03

    Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall;

  • LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 791/95

    Dienstweg - Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität - absolute

  • LSG Bayern, 28.02.2001 - L 2 U 314/99

    Gewährung von Hinterbliebenenrente; Tod des Versicherten als Folge eines

  • LSG Hessen, 03.06.1998 - L 3 U 940/97

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Abweg - irrtümliches Abweichen - absolute

  • LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99
  • SG Osnabrück, 20.01.2005 - S 19 U 35/00
  • SG Osnabrück, 23.06.2005 - S 19 U 225/00
  • SG Osnabrück, 18.11.2004 - S 19 U 214/00
  • SG Osnabrück, 18.11.2004 - S 19 U 13/00
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