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   BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92   

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BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92 (https://dejure.org/1993,3696)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1993 - 2 RU 40/92 (https://dejure.org/1993,3696)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 (https://dejure.org/1993,3696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Hirnsubstanzdefekt mit apallischem Syndrom und dauernder Pflegebedürftigkeit als Folge eines Reitunfalles - Reiten als betriebsnotwendige Tätigkeit für ein landwirtschaftliches Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer

    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
    Die bisher vom LSG festgestellten Tatsachen lassen jedoch keine Entscheidung darüber zu, ob die unfallbringende Handlung entsprechend den allgemeinen, auch für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO geltenden Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung in einem inneren Zusammenhang mit dem in Betracht kommenden landwirtschaftlichen Unternehmen gestanden hat (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - in HV-Info 1993, 305 = BAGUV RdSchr 12/93).

    Ein solcher anspruchsbegründender innerer Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen liegt schon dann nicht mehr vor, wenn eine Person wesentlich allein im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses oder wie eine Unternehmerin tätig wird (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 aaO mwN).

    Verfolgt nämlich eine Person mit solchem Verhalten in Wirklichkeit wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie eine nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätige unter Versicherungsschutz (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 aaO mwN).

  • BSG, 12.03.1981 - 11 RLw 2/80

    Landwirtschaftlicher Unternehmer - Liebhaberei ohne Gewinnabsicht -

    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
    Auch wenn die besonderen Risiken des Reitsports nicht zu verkennen seien, erscheine es mit dem 11. Senat des Bundessozialgerichts (SozR 5850 § 1 Nr. 4) nicht sachgerecht, in der landwirtschaftlichen UV den Versicherungsschutz nur auf die Haltung von Nutztieren mit und ohne Bodenbewirtschaftung zu beschränken und davon Pferde oder sonstige Haustiere auszugliedern.

    Eine derartige Haltung von Reitpferden jeglicher Größe ist dem landwirtschaftlichen Unternehmen zuzuordnen, ohne daß es auf die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall ankommt (BSG SozR 5850 § 1 Nr. 4).

  • BSG, 23.02.1990 - 2 BU 138/89
    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
    Selbst wenn der Krankenkasse wegen des streitigen Unfalls ein Erstattungsanspruch gegen die Beklagte zustünde, wäre sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats an dem Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten, das Gegenstand dieses Rechtsstreits ist, nicht derart beteiligt, daß die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann; ein solcher Erstattungsanspruch betrifft einen anderen Streitgegenstand (s die Beschlüsse des Senats vom 2. November 1988 - 2 BU 110/88 - mwN in HV-Info 1989, 105 und vom 25. Februar 1990 - 2 BU 138/89 -).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild

    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
    Das gilt nicht nur für die unmittelbar zum Unfall führende Verrichtung, sondern es ist vielmehr auf das Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens abzustellen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8).
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
    Bei dem konkreten, in seiner Gesamtheit zu würdigenden Reitvorhaben auf dem betreffenden Pferd hat es sich, gleichgültig ob die Klägerin es zum "Trockenreiten" oder überwiegend aus privatem Reitvergnügen bestiegen und geritten hatte, jedenfalls nicht um eine Leistung gehandelt hat, die unter Verschwägerten und Verwandten diesen Grades üblich und typisch ist und dementsprechend - auch nicht unter dem von der Revision angeführten Gesichtspunkt der Gegenleistung für den Ferienaufenthalt - ohne weiteres erwartet werden darf (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6; BSG Urteil vom 20. April 1993 - 2 RU 38/92 -).
  • BSG, 02.11.1988 - 2 BU 110/88
    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
    Selbst wenn der Krankenkasse wegen des streitigen Unfalls ein Erstattungsanspruch gegen die Beklagte zustünde, wäre sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats an dem Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten, das Gegenstand dieses Rechtsstreits ist, nicht derart beteiligt, daß die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann; ein solcher Erstattungsanspruch betrifft einen anderen Streitgegenstand (s die Beschlüsse des Senats vom 2. November 1988 - 2 BU 110/88 - mwN in HV-Info 1989, 105 und vom 25. Februar 1990 - 2 BU 138/89 -).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
    Bei dem konkreten, in seiner Gesamtheit zu würdigenden Reitvorhaben auf dem betreffenden Pferd hat es sich, gleichgültig ob die Klägerin es zum "Trockenreiten" oder überwiegend aus privatem Reitvergnügen bestiegen und geritten hatte, jedenfalls nicht um eine Leistung gehandelt hat, die unter Verschwägerten und Verwandten diesen Grades üblich und typisch ist und dementsprechend - auch nicht unter dem von der Revision angeführten Gesichtspunkt der Gegenleistung für den Ferienaufenthalt - ohne weiteres erwartet werden darf (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6; BSG Urteil vom 20. April 1993 - 2 RU 38/92 -).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Tun verbundenen Handlungstendenz ausschlaggebende Bedeutung zu (s BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Die Tätigkeit muss mit einer fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung und nicht zur Verfolgung eigener Angelegenheiten, sog eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten (vgl BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 -), erfolgen.

    Wie bei allen anderen Zurechnungsentscheidungen sind für die Beurteilung des Unfallversicherungsschutzes alle Umstände des Einzelfalls und das sich daraus ergebende Gesamtbild in Betracht zu ziehen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 9 und Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1601/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Der Entschädigungsanspruch eines Verletzten gegen einen Träger der Unfallversicherung einerseits und der gegen letzteren gerichtete Erstattungsanspruch der Krankenkasse des Verletzten andererseits stellen im Rahmen von § 75 Abs. 2 SGG zwei grundverschiedene Streitgegenstände dar (Bundessozialgericht 30.06.1993, 2 RU 40/92, juris; BSG 16.03.2010, B 2 U 4/09 R, juris).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine

    Auch Kinder können in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder wie ein Beschäftigter tätig werden (BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 - HV-Info 1993, 2215).

    Darüber hinaus ist für den Fall, dass der Verletzte - wie hier - mit dem Unternehmer verwandt ist, danach abzugrenzen, ob die Tätigkeit eher einer innerfamiliären Gefälligkeit entsprach, also familienhaft geprägt war (vgl Urteil des BSG vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 - aaO mwN).

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