Rechtsprechung
BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Hirnsubstanzdefekt mit apallischem Syndrom und dauernder Pflegebedürftigkeit als Folge eines Reitunfalles - Reiten als betriebsnotwendige Tätigkeit für ein landwirtschaftliches Unternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer …
Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
Die bisher vom LSG festgestellten Tatsachen lassen jedoch keine Entscheidung darüber zu, ob die unfallbringende Handlung entsprechend den allgemeinen, auch für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO geltenden Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung in einem inneren Zusammenhang mit dem in Betracht kommenden landwirtschaftlichen Unternehmen gestanden hat (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - in HV-Info 1993, 305 = BAGUV RdSchr 12/93).Ein solcher anspruchsbegründender innerer Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen liegt schon dann nicht mehr vor, wenn eine Person wesentlich allein im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses oder wie eine Unternehmerin tätig wird (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 aaO mwN).
Verfolgt nämlich eine Person mit solchem Verhalten in Wirklichkeit wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie eine nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätige unter Versicherungsschutz (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 aaO mwN).
- BSG, 12.03.1981 - 11 RLw 2/80
Landwirtschaftlicher Unternehmer - Liebhaberei ohne Gewinnabsicht - …
Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
Auch wenn die besonderen Risiken des Reitsports nicht zu verkennen seien, erscheine es mit dem 11. Senat des Bundessozialgerichts (SozR 5850 § 1 Nr. 4) nicht sachgerecht, in der landwirtschaftlichen UV den Versicherungsschutz nur auf die Haltung von Nutztieren mit und ohne Bodenbewirtschaftung zu beschränken und davon Pferde oder sonstige Haustiere auszugliedern.Eine derartige Haltung von Reitpferden jeglicher Größe ist dem landwirtschaftlichen Unternehmen zuzuordnen, ohne daß es auf die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall ankommt (BSG SozR 5850 § 1 Nr. 4).
- BSG, 23.02.1990 - 2 BU 138/89
Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
Selbst wenn der Krankenkasse wegen des streitigen Unfalls ein Erstattungsanspruch gegen die Beklagte zustünde, wäre sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats an dem Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten, das Gegenstand dieses Rechtsstreits ist, nicht derart beteiligt, daß die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann; ein solcher Erstattungsanspruch betrifft einen anderen Streitgegenstand (s die Beschlüsse des Senats vom 2. November 1988 - 2 BU 110/88 - mwN in HV-Info 1989, 105 und vom 25. Februar 1990 - 2 BU 138/89 -).
- BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90
Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild …
Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
Das gilt nicht nur für die unmittelbar zum Unfall führende Verrichtung, sondern es ist vielmehr auf das Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens abzustellen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8). - BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen …
Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
Bei dem konkreten, in seiner Gesamtheit zu würdigenden Reitvorhaben auf dem betreffenden Pferd hat es sich, gleichgültig ob die Klägerin es zum "Trockenreiten" oder überwiegend aus privatem Reitvergnügen bestiegen und geritten hatte, jedenfalls nicht um eine Leistung gehandelt hat, die unter Verschwägerten und Verwandten diesen Grades üblich und typisch ist und dementsprechend - auch nicht unter dem von der Revision angeführten Gesichtspunkt der Gegenleistung für den Ferienaufenthalt - ohne weiteres erwartet werden darf (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6; BSG Urteil vom 20. April 1993 - 2 RU 38/92 -). - BSG, 02.11.1988 - 2 BU 110/88
Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
Selbst wenn der Krankenkasse wegen des streitigen Unfalls ein Erstattungsanspruch gegen die Beklagte zustünde, wäre sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats an dem Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten, das Gegenstand dieses Rechtsstreits ist, nicht derart beteiligt, daß die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann; ein solcher Erstattungsanspruch betrifft einen anderen Streitgegenstand (s die Beschlüsse des Senats vom 2. November 1988 - 2 BU 110/88 - mwN in HV-Info 1989, 105 und vom 25. Februar 1990 - 2 BU 138/89 -). - BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92
Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige - …
Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
Bei dem konkreten, in seiner Gesamtheit zu würdigenden Reitvorhaben auf dem betreffenden Pferd hat es sich, gleichgültig ob die Klägerin es zum "Trockenreiten" oder überwiegend aus privatem Reitvergnügen bestiegen und geritten hatte, jedenfalls nicht um eine Leistung gehandelt hat, die unter Verschwägerten und Verwandten diesen Grades üblich und typisch ist und dementsprechend - auch nicht unter dem von der Revision angeführten Gesichtspunkt der Gegenleistung für den Ferienaufenthalt - ohne weiteres erwartet werden darf (…BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6; BSG Urteil vom 20. April 1993 - 2 RU 38/92 -). - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen
Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Tun verbundenen Handlungstendenz ausschlaggebende Bedeutung zu (s BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R
Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher …
Die Tätigkeit muss mit einer fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung und nicht zur Verfolgung eigener Angelegenheiten, sog eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten (vgl BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 -), erfolgen.Wie bei allen anderen Zurechnungsentscheidungen sind für die Beurteilung des Unfallversicherungsschutzes alle Umstände des Einzelfalls und das sich daraus ergebende Gesamtbild in Betracht zu ziehen (…BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 9 und Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 -).
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1601/14
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 - …
Der Entschädigungsanspruch eines Verletzten gegen einen Träger der Unfallversicherung einerseits und der gegen letzteren gerichtete Erstattungsanspruch der Krankenkasse des Verletzten andererseits stellen im Rahmen von § 75 Abs. 2 SGG zwei grundverschiedene Streitgegenstände dar (Bundessozialgericht 30.06.1993, 2 RU 40/92, juris; BSG 16.03.2010, B 2 U 4/09 R, juris). - BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine …
Auch Kinder können in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder wie ein Beschäftigter tätig werden (BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 - HV-Info 1993, 2215).Darüber hinaus ist für den Fall, dass der Verletzte - wie hier - mit dem Unternehmer verwandt ist, danach abzugrenzen, ob die Tätigkeit eher einer innerfamiliären Gefälligkeit entsprach, also familienhaft geprägt war (vgl Urteil des BSG vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 - aaO mwN).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99
Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines …
Wesentlich für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO ist vielmehr die auf die Belange des Unternehmens gerichtete Handlungstendenz, die in dem von der Rechtsprechung verwendeten und bereits dargelegten Begriff der dem Unternehmen "dienenden" Tätigkeit zum Ausdruck kommt (…s. BSG a.a.O.; BSG Urteile vom 25.11.1992 - 2 RU 48/91 und 30.06.1993 - 2 RU 40/92 - m.w.N.). - LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 U 5087/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg/Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang …
Die Tätigkeit muss mit einer fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung und nicht zur Verfolgung eigener Angelegenheiten, sogenannten eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten (vgl. BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 -), erfolgen.Wie bei allen anderen Zurechnungsentscheidungen sind für die Beurteilung des Unfallversicherungsschutzes alle Umstände des Einzelfalls und das sich daraus ergebende Gesamtbild in Betracht zu ziehen (…BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 9 und Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 -).
- LSG Bayern, 17.04.2012 - L 3 U 543/10
Wegeunfall und Alkohol - Einstandspflicht der Gesetzlichen Unfallversicherung
Das BSG hat sich dieser Rechtsprechung des BGH (vgl. bereits BGH, Urteil vom 22.04.1969, 1 StR 90/69, NJW 1969, 1578ff.; BGH, Beschluss vom 28.06.1990, 4 StR 297/90, NJW 1990, 2393ff., 2394 mwN) im Interesse der Rechtseinheit und der Rechtssicherheit angeschlossen (BSG, Urteil vom 25.11.1992, 2 RU 40/92; BSG, Urteil vom 23.09.1997, 2 RU 40/96; BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R; bei krankheitsbedingten Alkoholkonsum: vgl. BSG, Urteil vom 19.09.1974, RU 236/73, BSGE 38, 127; BSG…, Urteil vom 27.11.1985, 2 RU 75/84, SozR 2200 § 548 Nr. 77 = BSGE 59, 193). - SG Darmstadt, 29.01.2016 - S 3 U 182/13
Tätlichkeit eines Polizisten gegenüber Arbeitnehmer kein Arbeitsunfall
Die Tätigkeit muss mit einer fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung und nicht zur Verfolgung eigener Angelegenheiten, sogenannten eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten (vgl. BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 -), erfolgen.Wie bei allen anderen Zurechnungsentscheidungen sind für die Beurteilung des Unfallversicherungsschutzes alle Umstände des Einzelfalls und das sich daraus ergebende Gesamtbild in Betracht zu ziehen (…BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 9 und Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 -).
- SG Fulda, 20.03.2014 - S 8 U 80/12 Die Tätigkeit muss mit einer fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung und nicht zur Verfolgung eigener Angelegenheiten, sogenannten eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten (vgl. BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 -), erfolgen.
Wie bei allen anderen Zurechnungsentscheidungen sind für die Beurteilung des Unfallversicherungsschutzes alle Umstände des Einzelfalls und das sich daraus ergebende Gesamtbild in Betracht zu ziehen (…BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 9 und Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
Qualifizierung eines Arbeitsunfalles; Abhängiges Beschäftigungsverhältnis; …
Das BSG hat in seinem Urteil vom 30.06.1993 - 2 RU 40/92 - darauf abgestellt, ob die unfallbringende Handlung entsprechend den allgemeinen, auch für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO geltenden Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung in einem inneren Zusammenhang mit dem in Betracht kommenden Unternehmen gestanden hat.Erst dann, wenn nach einer solchen Gesamtbetrachtung die erforderliche Handlungstendenz durch die festgestellten Umstände derart bestätigt wird, daß diese Handlungstendenz entweder außer jedem Zweifel steht oder zumindest nach einer gesonderten Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens erwiesen ist, gewinnt der Satz, daß es auf die sonstigen Beweggründe für das Handeln nicht ankommt, zutreffende Aussagekraft (BSG, Urteil vom 30.06.1993 a.a.O.).
- SG Düsseldorf, 17.03.2015 - S 1 U 163/13
Tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall
Diese Handlungstendenz kommt ausschlaggebende Bedeutung zu (vergl. BSG vom 30.06.1993, 2 RU 40/92 = HV Info 1993, 2215 bis 2222). - LSG Bayern, 30.11.2005 - L 2 U 146/05
Feststellung eines Arbeitsunfalls; Feststellungsmöglichkeit des Klägers …
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 10 U 2095/20
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2001 - L 10 U 2815/99
Unfallversicherungsschutz eines Kindes bei Tätigkeit im landwirtschaftlichen …
- SG Osnabrück, 17.02.2006 - S 19 U 213/01
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
Erstattung - Arbeitsunfall - Sicherungsaufsichtskraft - Leistungsabfall
- SG Frankfurt/Main, 09.05.2006 - S 8 U 3800/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 15 U 262/14
Arbeitsunfall
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 1 U 2757/05
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - …
- LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 KR 1279/17
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
Kein Arbeitsunfall als Wie-Beschäftigter bei familiärer Unterstützung beim …
- LSG Hamburg, 27.06.2006 - L 3 U 3/05
Streit um Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2006 - L 2 U 57/04
Abgrenzung zwischen eigen- und fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung beim …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - L 17 U 186/01
Voraussetzungen des Anspruchs auf Feststellung des Vorliegens eines …
- SG Hildesheim, 27.06.2012 - S 11 U 30/11
Wertung der Verletzung einer Schülerin bei Ausübung einer Hilfstätigkeit in einem …
- LSG Bayern, 18.12.2007 - L 17 U 54/07
Voraussetzungen für die Gewährung von Versicherungsschutz aus der gesetzlichen …
- BSG - B 2 U 207/05 B (anhängig)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 3 U 241/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 14 U 233/11
- BSG, 09.12.1993 - 2 RU 8/93
- BSG, 26.07.1993 - 2 BU 177/92
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Grundsätzliche Bedeutung …
- SG Lüneburg, 04.06.2012 - S 3 U 22/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2012 - L 14 U 191/11