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   BSG, 30.10.1974 - 2 RU 42/73   

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https://dejure.org/1974,2493
BSG, 30.10.1974 - 2 RU 42/73 (https://dejure.org/1974,2493)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1974 - 2 RU 42/73 (https://dejure.org/1974,2493)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1974 - 2 RU 42/73 (https://dejure.org/1974,2493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Unrichtigkeit von Anfang an - Unrichtigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 187
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 36/58

    Aufnahme eines Milchfuhrbetriebs in die gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 30.10.1974 - 2 RU 42/73
    von jeglichem Verwaltungshandeln - einem objek- 3tiven Betrachter als rechtliche Folgerung, andererseits fdagegen als der durch Verwaltungsakt konkretisierte Sache verhalt darstellt° Aufgabe der Versicherungsträger ist es, bei der Vorbereitung und dem Erlaß ihrer Aufnahmebescheide diese beiden Aspekte möglichst vollkommen zur Deckung zu bringen (vgl" BSG 15, 282, 288; Salzwedel, Die Grenzen der Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags, Heft 14 der Neuen Kölner Rechtswissensohaftlichen Abhand« Jlungen, SO 146, 147)" Diese kann nun - angesichts Aufgabe.
  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 61/78

    Angestellte ohne akademische Ausbildung - Einordnung in eine Leistungsgruppe -

    Auszug aus BSG, 30.10.1974 - 2 RU 42/73
    'Die gesetzliche Unfallversicherung, 5 664 Anm° 6; Boller, "Die Sozialversichérung 1974, 59, 44)" Diese Rechtsprechung Jdes erkennenden Senats entspricht auch der Vorschrift über die Änderung von Verwaltungsakten im Bereich des Leistungs« Ärechts (5° 55 627, 4300 RVG)° Bei den zahlreichen deklaraw Vtörischen Verwaltungsakten im Bereich des Leistungsrechtsg EURder gesetzlichen Unfallversicherung ist auch zugunsten des 3Berechtigten eine neue Entscheidung ebenfalls nicht bei gjeder noch so unbedeutenden Änderung der Verhältnisse oder bei jedem Zweifel an der Richtigkeit des bindenden Bescheides, "sondern nach 5 627 RVO nur zulässig, wenn sich der Ver- Sicherungsträger von der Unrichtigkeit des Verwaltungsakts überzeugt° Als "überzeugt" von der Unrechtmäßigkeit der früheren Entscheidung ist der Versicherungsträger anzusehen, -jwenn die Unrechtmäßigkeit so offensichtlich ist" daß er édies bei erneuter Prüfung hätte erkennen müssen (BSG 49, 58)" ?Die Klägerin wiederholt.
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