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   BSG, 30.08.1984 - 2 RU 42/83   

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https://dejure.org/1984,7700
BSG, 30.08.1984 - 2 RU 42/83 (https://dejure.org/1984,7700)
BSG, Entscheidung vom 30.08.1984 - 2 RU 42/83 (https://dejure.org/1984,7700)
BSG, Entscheidung vom 30. August 1984 - 2 RU 42/83 (https://dejure.org/1984,7700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 134
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 30/73

    Ausschluß des Versicherungsschutz - Haftungsausschluß - Rettung eines anderen aus

    Auszug aus BSG, 30.08.1984 - 2 RU 42/83
    Die subjektive Meinung des Versicherten ist nur dann erheblich, wenn sie in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 283; 37, 38, 38; BSG SozR Nrn 23 und 30 zu 5 5M8 EVO; SozR 2200 5 555 Nr. 5; BSG Urteile vom 26. April 1973 - 2 RU 77/70 - und vom 19. Oktober 1982.
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus BSG, 30.08.1984 - 2 RU 42/83
    Die subjektive Meinung des Versicherten ist nur dann erheblich, wenn sie in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 283; 37, 38, 38; BSG SozR Nrn 23 und 30 zu 5 5M8 EVO; SozR 2200 5 555 Nr. 5; BSG Urteile vom 26. April 1973 - 2 RU 77/70 - und vom 19. Oktober 1982.
  • BSG, 26.04.1973 - 2 RU 77/70
    Auszug aus BSG, 30.08.1984 - 2 RU 42/83
    Die subjektive Meinung des Versicherten ist nur dann erheblich, wenn sie in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 283; 37, 38, 38; BSG SozR Nrn 23 und 30 zu 5 5M8 EVO; SozR 2200 5 555 Nr. 5; BSG Urteile vom 26. April 1973 - 2 RU 77/70 - und vom 19. Oktober 1982.
  • BSG, 12.10.1973 - 2/8/2 RU 173/72
    Auszug aus BSG, 30.08.1984 - 2 RU 42/83
    Nach dem Sinn und Zweck des 5 539 Abs. 1 Nr. 9 Buchst a RVG ist Versicherungsschutz nur zu gewähren, solange ein Unglücksfall mit seinen unmittelbaren Schadensfolgen noch nicht abgeschlossen ist; es muß in diesem Sinne noch ein weiterer Schaden drohen (BSGE 35, 1H0, 1H1; H", 22, 23; BSG Urteile vom 25. Januar 1973 - 2 RU 159/72 - vom 2/8/2 RU 173/72 Oktober 1974.
  • BSG, 25.01.1973 - 2 RU 159/72
    Auszug aus BSG, 30.08.1984 - 2 RU 42/83
    Nach dem Sinn und Zweck des 5 539 Abs. 1 Nr. 9 Buchst a RVG ist Versicherungsschutz nur zu gewähren, solange ein Unglücksfall mit seinen unmittelbaren Schadensfolgen noch nicht abgeschlossen ist; es muß in diesem Sinne noch ein weiterer Schaden drohen (BSGE 35, 1H0, 1H1; H", 22, 23; BSG Urteile vom 25. Januar 1973 - 2 RU 159/72 - vom 2/8/2 RU 173/72 Oktober 1974.
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Versicherungsschutz nach diesen Vorschriften dauert nur so lange, wie zB der Unglücksfall mit seinen unmittelbaren Schadensfolgen nicht abgeschlossen ist und ein weiterer Schaden droht (so schon BSGE 35, 140, 144 = SozR Nr. 39 zu § 539 RVO; BSGE 57, 134, 135 = SozR 2200 § 539 Nr. 103).
  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für die Gesundheit des Mädchens hat nach den Feststellungen des LSG nicht bestanden (vgl BSG vom 30.08.1984 - 2 RU 42/83 - BSGE 57, 134 = SozR 2200 § 539 Nr. 103) .
  • LSG Hessen, 02.12.2014 - L 3 U 10/13

    Landwirtschaftlicher Arbeitsunfall

    Verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Hilfebedürftigem und Helfer stehen dem Versicherungsschutz als Unglückshelfer ebenso wenig entgegen wie der Umstand, dass eine Hilfeleistung mittelbar einem Unternehmen zugute kommt (BGH, a.a.O., Rd.-Ziffer 9; BSGE 5, 262, 265; 37, 38; 57, 134; Urteil des BSG vom 12. Dezember 2006, B 2 U 39/05 R - juris; Hauck u.a., a.a.O., Anm. 180a zu § 2).
  • LSG Hessen, 27.11.2014 - L 3 U 107/13
    Eine Hilfeleistung im vorgenannten Sinne kann zwar auch dann bejaht werden, wenn der Handelnde irrtümlich an eine Situation glaubt, die die Merkmale eines Unglücksfalles erfüllen würde, obwohl dieser objektiv nicht vorliegt (so genannte Putativhilfeleistungen), wobei an die Erkenntnis des Handelnden, dass eine eine Hilfeleistung gebietende Situation vorliegt, keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BSGE 57, 134, 156, Richter, a.a.O., Anm. 137 zu § 2), zumal ein derartiger Entschluss zur Hilfeleistung mitunter sekundenschnell gefasst werden muss und auch eine solche spontan geleistete Hilfe unter Unfallversicherungsschutz steht (BSGE 44, 22, 24; Schwerdtfeger, a.a.O., Anm. 433 zu § 2).

    Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt des Handelns (ex-ante-Betrachtung), d.h. der Helfer muss zu diesem Zeitpunkt - objektiv nachvollziehbar - einen Unglücksfall bejaht, Hilfe für notwendig erachtet und seine Maßnahmen für geeignet gehalten haben (BSGE 57, 134; Schwerdtfeger, a.a.O., Anm. 441 zu § 2).

  • LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 U 4/16

    Zündeln mit einem Feuerzeug im Großraumwagen eines Zuges - Belästigung von

    Denn ausreichend ist die subjektive Ansicht des Versicherten, wenn sie in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSG, Urteil vom 30. August 1984 - 2 RU 42/83, BSGE 57, 134).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2016 - L 8 U 1327/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    Nach dem Urteil des BSG vom 30.08.1984 (Az: 2 RU 42/83) sei Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass der Unglücksfall mit seinen unmittelbaren Schadensfolgen noch nicht abgeschlossen sei; es müsse in diesem Sinne noch ein weiterer Schaden drohen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08

    Unfallversicherungsschutz bei der nichterforderlichen Mithilfe bei der Behandlung

    Insbesondere kann die Mithilfe der Beigeladenen bei der tierärztlichen Behandlung der Klägerin zu 2. nicht (mehr) als "Hilfeleistung bei einem Unglücksfall" iS der Vorschrift angesehen werden, weil im Zeitpunkt der Behandlung die Schädigung bzw Verletzung des Tieres und damit der Unglücksfall bereits abgeschlossen gewesen ist (vgl zu dem strukturell gleichgelagerten Fall der Hilfestellung in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis bei der ärztlichen Behandlung eines unruhigen verletzten Kindes BSG, Urteil vom 30. August 1984 - 2 RU 42/83 = BSGE 57, 134 = SozR 2200 § 539 Nr. 103) .
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2015 - L 3 U 2932/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    Ein Abschluss kann jedoch in Situationen, in denen ein weiterer Schaden droht, nicht angenommen werden (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.1984 - 2 RU 42/83 -, und vom 30.10.1974 - 2/8 RU 100/73 - jew. veröffentlicht in juris).
  • SG Mannheim, 28.03.2014 - S 14 U 1691/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    "Der Versicherungsschutz nach diesen Vorschriften dauert nur so lange, wie zB der Unglücksfall mit seinen unmittelbaren Schadensfolgen nicht abgeschlossen ist und ein weiterer Schaden droht (so schon BSGE 35, 140, 144 = SozR Nr. 39 zu § 539 RVO; BSGE 57, 134, 135 = SozR 2200 § 539 Nr. 103) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 3 U 252/08
    In diesem Zusammenhang ist die subjektive Meinung des Versicherten wiederum nur dann erheblich, wenn in den objektiven, von ihm erkennbaren Umständen eine ausreichende Stütze hierfür zu finden ist (vgl hierzu BSG, Urteil vom 30. August 1984 - 2 RU 42/83 = BSGE 57, 134 = SozR 2200 § 539 Nr. 103).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 3 U 118/08
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