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   BSG, 27.03.1990 - 2 RU 43/89   

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https://dejure.org/1990,9549
BSG, 27.03.1990 - 2 RU 43/89 (https://dejure.org/1990,9549)
BSG, Entscheidung vom 27.03.1990 - 2 RU 43/89 (https://dejure.org/1990,9549)
BSG, Entscheidung vom 27. März 1990 - 2 RU 43/89 (https://dejure.org/1990,9549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung und Auszahlung einer Verletztenrente - Berücksichtigung beamtenrechtlicher Unfallfürsorge, auf die kein Rechtsanspruch besteht - Bedeutung der Gewährung voller beamtenrechtlicher Dienstbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 47/77
    Auszug aus BSG, 27.03.1990 - 2 RU 43/89
    Ebensowenig sei es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 47/77 -) gerechtfertigt, der Verletztenrente der Klägerin einen analog zu § 576 Abs. 1 Satz 1 RVO berechneten Jahresarbeitsverdienst zugrunde zu legen.

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 18. Dezember 1979 (- 2 RU 47/77 - in: HVGB RdSchr VB 148/80) entschieden, daß die beamtenrechtliche Unfallfürsorge nur "gewährleistet ist", wenn hierauf ein Rechtsanspruch besteht.

    Deshalb hat der Senat im Urteil vom 18. Dezember 1979 (aaO) aus der Vorschrift des § 576 Abs. 1 Satz 2 RVO unter Berücksichtigung des Grundgedankens der Norm nur das über Satz 1 aaO hinausreichende Verbot einer Doppelversorgung im Sinne einer Kumulation von Leistungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung entnommen.

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62

    Außerdienstlicher Arbeitsunfall nach § 537 Nr. 10 RVO aF - Ungleichbehandlung von

    Auszug aus BSG, 27.03.1990 - 2 RU 43/89
    Personen, die in den Anwendungsbereich des § 576 RVO fallen, sind insoweit also schlechter gestellt als andere Versicherte (zur Verfassungsmäßigkeit s BSGE 22, 54, 58f; 47, 137, 141; BSG, Urteil vom 27. August 1981 - 2 RU 41/79 -).
  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 41/79
    Auszug aus BSG, 27.03.1990 - 2 RU 43/89
    Personen, die in den Anwendungsbereich des § 576 RVO fallen, sind insoweit also schlechter gestellt als andere Versicherte (zur Verfassungsmäßigkeit s BSGE 22, 54, 58f; 47, 137, 141; BSG, Urteil vom 27. August 1981 - 2 RU 41/79 -).
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76

    Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung

    Auszug aus BSG, 27.03.1990 - 2 RU 43/89
    Personen, die in den Anwendungsbereich des § 576 RVO fallen, sind insoweit also schlechter gestellt als andere Versicherte (zur Verfassungsmäßigkeit s BSGE 22, 54, 58f; 47, 137, 141; BSG, Urteil vom 27. August 1981 - 2 RU 41/79 -).
  • LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11

    Unfallverletzte in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten im Gegensatz zu

    Der Begriff des Beamten in § 61 Abs. 1 ist im Sinne des § 82 Abs. 4 SGB VII weit zu verstehen (vgl. Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII § 61 Rdnr.4; vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1990, 2 RU 43/89; BSG, Urteil vom 18.12.1979, 2 RU 47/77).

    § 61 Abs. 1 SGB VII führt insoweit zu einer Schlechterstellung der Beamten gegenüber anderen Verletzten (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1990 Az.: 2 RU 43/89; BSG, Urteil vom 13.10.1993, Az.: 2 RU 36/92).

    Verhindert werden soll eine Doppelversorgung im Sinne einer Kumulation von Leistungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1964, 2 RU 114/62 = BSGE 22, 56 BSG; BSG, Urteil vom 27.03.1990, 2 RU 43/89).

  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92

    Arbeitsunfall - Ausbildung - Beamter

    Diese Vorschrift gilt ihrem Wortlaut nach nur für aktive Beamte und ihnen gleichgestellte Personen (BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 43/89 - HV-Info 1990, 1215; BSG Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 47/77 - HVGBG RdSchr 148/80; Gitter in SGB/RVO Gesamtkomm, § 576 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 2 Buchst c; Lauterbach/Watermann; Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 576 Anm 2).

    Bei der analogen Anwendung einer Sonder- bzw Ausnahmevorschrift wie die des § 576 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) ist in besonderem Maße auf die Berücksichtigung des Gesetzeszwecks und die Einhaltung allgemeiner Grundsätze zu achten (BSG Urteil vom 27. März 1990 aaO mwN).

    § 576 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) führt insoweit zu einer Schlechterstellung der Beamten gegenüber anderen Verletzten (BSG Urteil vom 27. März 1990 aaO mwN; Gitter aaO § 576 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 2 Buchst b, 11, 13).

  • LSG Hessen, 05.02.2010 - L 3 U 198/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - Beamtenstatus

    Entscheidendes Kriterium ist hierbei, ob der Beamte einen Rechtsanspruch auf Beamtenrechtliche Unfallfürsorge hat, was z.B. dann nicht der Fall ist, wenn der Beamte in den Ruhestand versetzt wurde (BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979, 2 RU 47/77; Urteil vom 27. März 199, 2 RU 43/89 - juris).

    Auf die Zahlung der Dienstbezüge kommt es hingegen nicht an (BSG, Urteil vom 27. März 1990, 2 RU 43/89 - juris).

  • BSG, 22.02.2012 - B 11 AL 4/11 R

    Berechnung der Insolvenzgeld-Umlage - Berücksichtigung der Entgelte der als

    Soweit die Revisionsbegründung einwendet, Versicherungsfreiheit nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII müsse auch für die "in ihrem Status unberührt bleibenden Beamten im Rahmen ihrer Tätigkeit im Unternehmen der Klägerin" gegeben sein, wenn schon für die nach privatem Recht beschäftigten Personen ein arbeits- oder tarifvertraglicher Anspruch auf Leistungen entsprechend den beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorschriften genüge (vgl Ricke in Kasseler Kommentar, § 4 SGB VII, RdNr 3, Stand April 2008) , rechtfertigt dies keine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Denn entscheidend ist, dass die beurlaubten Beamtinnen und Beamten als Mitarbeiter im Unternehmen der Klägerin gerade keinen Rechtsanspruch auf Unfallfürsorge haben, sondern - wie bereits das LSG ausgeführt hat - für sie nur eine im Ermessen des Dienstherrn stehende Leistung nach § 31 Abs. 5 BeamtVG verbleibt, die den Anforderungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht genügt (vgl BSG, Urteil vom 27.3.1990 - 2 RU 43/89 - Juris RdNr 15; ebenso Ricke aaO; Wiester in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, § 4 RdNr 30 bis 32, Stand Januar 2003; Ensberg in JurisPK-SGB VII, § 4 RdNr 57; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl 2003, § 4 RdNr 5; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche UV, § 4 SGB VII, Anm 4.2, Stand März 2011; Riebel in Hauck/Noftz, SGB VII, § 4 RdNr 16 f, Stand April 2009; Schwerdtfeger in Lauterbach, SGB VII, 4. Aufl 2011, § 4 RdNr 11, Stand März 2010, Stolz, Der beurlaubte Beamte im Angestelltenverhältnis, 2010, zugleich Diss Bonn 2009, S 148 ff) .
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 2/19 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Nach Zustellung am 25.4.2019 hat er am 21.5.2019 um "PKH für Nichtzulassungsbeschwerde" nachgesucht, auf die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Verfahren "B 1 KR 7/19" verwiesen und sich ua auf das Senatsurteil vom 27.3.1990 ( 2 RU 43/89 - juris) berufen.

    Soweit sich der Kläger auf das Senatsurteil vom 27.3.1990 ( 2 RU 43/89 - juris) beruft, ist eine Divergenz schon deshalb nicht erkennbar, weil eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung nur bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt vorliegen kann, auf den dieselben Rechtsnormen anzuwenden sind.

  • SG Augsburg, 18.08.2015 - S 4 U 5034/14

    Gekürzte Verletztenrente bei einem Arbeitsunfall im Freistellungsjahr

    Die Rechtsgedanken, die die Ungleichbehandlung von Beschäftigten und Beamten durch die §§ 82 Abs. 4 und 61 Abs. 1 SGB VII nach Art. 3 Grundgesetz (GG) rechtfertigen, sind nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung folgende (vgl. u. a. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 36/92 -, SozR 3-2200 § 576 Nr. 1, BSGE 73, 165 - 170; BSG, Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 43/89 -, juris; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 47/77 -, juris; Bayerisches Landessozialgericht - BayLSG -, Urteil vom 20. März 2012 - L 3 U 92/11 -, juris): - Ein Beamter, der außerdienstlich einen Unfall erleidet, soll nicht besser gestellt werden als ein Beamter, der einen Dienstunfall erleidet.

    Das Gericht sieht keine Vergleichbarkeit des streitgegenständlichen Sachverhaltes mit dem vom BSG entschiedenen Fall der beurlaubten Sonderschullehrerin (BSG, Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 43/89 -, juris).

  • VGH Bayern, 10.04.2007 - 3 B 02.3062

    Beamtenrecht, Zuordnung staatlicher Lehrkräfte an private Schulträger -

    b) Der Hinweis des Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 27.3.1990 Az. 2 RU 43/89, zitiert nach Juris), aus der sich die von ihm vertretene Rechtsposition nach der zwingenden Gesetzeslage des Sozialversicherungsrechts ergeben soll, ist bei Beachtung der Abfolge von Voraussetzung und Rechtsfolge unergiebig.
  • VGH Bayern, 05.01.2011 - 3 ZB 08.1006

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die

    Anders als in dem Verfahren des zitierten VGH-Beschlusses ist vorliegend der Klägerin die Verletztenrente aus der Unfallversicherung durch rechtskräftiges Urteil des Bundessozialgericht vom 27. März 1990 (Az. 2 RU 43/89) zuerkannt worden.
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