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   BSG, 26.06.1986 - 2 RU 47/85   

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BSG, 26.06.1986 - 2 RU 47/85 (https://dejure.org/1986,19282)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1986 - 2 RU 47/85 (https://dejure.org/1986,19282)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 2 RU 47/85 (https://dejure.org/1986,19282)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.04.1961 - VI ZR 131/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 2 RU 47/85
    Anders als in dem von der Revision insoweit angeführten Urteil des BGH vom 18. April 1961 (VersR 1961, 701, 702) betrifft die Entscheidung des BSG nicht einen Fall, in welchem möglicherweise ein Verzicht auf die Verjährungseinrede bereits vor dem Ablauf der Verjährungsfrist erklärt worden war (5 ua auch BGH VersR 1976, 565 und 1978, 521).

    Soweit für die Zeit bis August 1974 geltend gemachte Ansprüche der Klägerin im September 1977 noch nicht verjährt gewesen sind (5 BSG SozR Nr. 21 zu % 29 RVG), ist nach dem Urteil des BGH vom 18. April 1961 (aaO) die Einrede der Verjährung zwar unwirksam, und der Beigeladene zu 1) konnte seine Zusage widerrufen.

  • BSG, 18.12.1979 - 2 BU 171/77
    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 2 RU 47/85
    Insoweit habe das LSG den Hinweis des Beigeladenen zu 1) auf die Eecntsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unbeachtet gelassen, nach der in Abgrenzungsfällen ein Versicnerungsschutz nach 5 559 Abs. 1 Nr. 9 Buchst a EVO nur bestehe, wenn die für einen Versicnerungsschutz nach % 539 Abs. 2 EVO in Betracht zu ziehenden Umstände gegenüber denjenigen, welche die Anwendung des % 539 Abs. 1 Nr. 9 Buchst a RVO rechtfertigten, von so untergeordneter Bedeutung seien, daß sie als rechtlich unerheblich unberücksichtigt zu bleiben hätten (Beschluß vom 18. Dezember 1979 - 2 BU 171/77 -).

    Sowohl nach den tatsächlichen Gegebenheiten als auch in der rechtlichen Wertung steht das Urteil des LSG auch nicht im Widerspruch mit dem Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1979 (2 BU 171/77), auf den sich die Revision somit zu Unrecht beruft.

  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 15/74

    Elternteil - Minderjähriges Kind - Unerlaubte Handlung - Elterliche Sorge

    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 2 RU 47/85
    Anders als in dem von der Revision insoweit angeführten Urteil des BGH vom 18. April 1961 (VersR 1961, 701, 702) betrifft die Entscheidung des BSG nicht einen Fall, in welchem möglicherweise ein Verzicht auf die Verjährungseinrede bereits vor dem Ablauf der Verjährungsfrist erklärt worden war (5 ua auch BGH VersR 1976, 565 und 1978, 521).
  • BSG, 24.11.1972 - 9 RV 646/71

    Erstattung der Kosten des Krankenhausaufenthalt eines Versicherten durch das

    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 2 RU 47/85
    Ein solcher Verzicht nach eingetretener Verjährung ist zulässig und wirksam, jedenfalls, wenn - wie hier - der Schuldner Kenntnis davon gehabt hat, daß die Verjährung eingetreten oder vielleicht eingetreten ist (s BSGE 35, 60, 63; Palandt, BGB, H5. Aufl, S 222 Anm 20 mN, % 225 Anm 1).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Einigkeit besteht darüber, dass es sich um eine Gefahr handeln muss, die der Allgemeinheit droht, also beliebige Personen oder Sachen treffen kann, die in den Gefahrenbereich gelangen oder sich in ihm befinden (BSG Urteil vom 29. Mai 1973 - 2 RU 92/70 - USK 73170, Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 RU 47/85 - USK 8673, Urteil vom 29. September 1992 - 2 RU 44/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; BGH Urteil vom 20. März 1979 - VI ZR 14/78 - NJW 1979, 1410).
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Eine gemeine Gefahr ist gegeben, wenn sie die Allgemeinheit bedroht (BSGE 35, 140, 141; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 116; BSG Urteil vom 11. Dezember 1980 - 2/8a RU 102/78 -USK 80300; BSG Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 RU 47/85 - USK 8673).

    Bislang hat der Senat insoweit nur über Fahrzeuge zu befinden gehabt, die direkt auf der Fahrbahn liegengeblieben waren (BSG SozR 2200 § 539 Nrn 108 und 116; BSG Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 RU 47/85 - aaO) und bei denen besondere Witterungsbedingungen wie Schneetreiben, Straßenglätte usw die Gefahr erhöhten.

    Sind die Gründe für eine Hilfeleistung im Rahmen einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit gem § 539 Abs. 2 RVO von so untergeordneter Bedeutung, daß sie gegenüber den Umständen, die den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 9 Buchst a RVO begründen, zurücktreten, so besteht Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 9 Buchst a RVO (BSGE 68, 119, 121; BSG SozR Nr. 4 zu § 539 RVO; BSG Urteile vom 26. Juni 1986 - 2 RU 47/85 - USK 8673 und 26. November 1987 - 2 RU 37/87 - HV-Info 1988, 446).

  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 43/88

    Keine ausschließende Wirkung nach § 111 SGB X bei Erstattungsansprüchen der

    Es ist die vom Beklagten erhobene Einrede der Verjährung, die dem Klageanspruch entgegensteht, dagegen nicht der Wegfall des Erstattungsanspruchs durch einen Ausschluß nach § 111 SGB X. Denn diese Vorschrift des am 1. Juli 1983 in Kraft getretenen Dritten Kapitels des SGB X (Art II § 25 SGB X) erfaßt gemäß § 37 SGB I von vornherein nicht den besonderen Erstattungsanspruch des § 1504 Abs. 1 RVO aF (noch offengelassen im Urteil des Senats vom 26. Juni 1986 - 2 RU 47/85 -, BAGUV RdSchr 49/86; HV-Info 1986, 1285; USK 8673).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2014 - L 6 U 2808/13
    Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn liegen geblieben sind, stellen insbesondere bei Vorliegen besonderer Witterungsbedingungen, die die Gefahr erhöhen, wie Straßenglätte, generell eine gemeine Gefahr dar (BSG, Urteil vom 29.09.1992 - 2 RU 44/91; BSG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 RU 47/85).
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