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BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91 |
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- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses - Anforderungen an den Unfallversicherungsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91
Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine Person im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses oder wie eine Unternehmerin tätig wird (BSG, 27. November 1986 - 2 RU 13/86 - mwN, HV-Info 1987, 347 = BAGUV RdSchr 15/87). - BSG, 26.01.1988 - 2 RU 23/87
Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91
Dementsprechend hat der Senat auch die Betreuung einer blinden alten Frau, die im Haushalt ihrer Schwester aufgenommen war, den Verrichtungen zugeordnet, die diesem Haushalt dienen, und zwar nicht nur die Betreuungsmaßnahmen während des Aufenthaltes in den Wohnräumen, in denen der Haushalt eingerichtet war, sondern auch diejenigen während einer vorübergehenden Abwesenheit der Blinden aus Anlaß eines Kuraufenthaltes (Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 23/87 - HV-Info 1988, 712 = BAGUV RdSchr 25/88 = USK 8814 = WzS 1988, 92). - BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen …
Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91
Der Senat hat bereits entschieden, daß derjenige, der eine hilfsbedürftige Person betreut, mit seiner Tätigkeit dem Haushalt als Unternehmen dient, dem diese Person angehört, seien es minderjährige Kinder oder hilfsbedürftige Erwachsene (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 mwN zur Auslegung des Begriffs "Haushaltung"). - BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84
Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Verletzung eines …
Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91
Verfolgt nämlich eine Person mit solchem Verhalten in Wirklichkeit wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung (BGH VersR 1985, 1082, 1083) und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119). - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen
Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91
Verfolgt nämlich eine Person mit solchem Verhalten in Wirklichkeit wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung (BGH VersR 1985, 1082, 1083) und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
- BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - …
Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (vgl zu § 539 Abs. 2 RVO: BSG Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - USK 92181 sowie zu § 2 Abs. 2 SGB VII: BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - HVBG-Info 2002, 1175;… Wiester, aaO, § 2 RdNr 832). - BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92
Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige - …
Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iS des § 539 Abs. 2 RVO liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG vor, wenn eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden kann, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (s BSGE 57, 91;… BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8, 15, 16;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43, 49, 55, 66, 108, 134, jeweils mwN; sowie die Urteile des Senates vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234, 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -, 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -, 27. März 1990 - 2 RU 32/89 -, 25. Oktober 1989 - 2 RU 14/89 - HV-Info 1990, 372, 1. März 1989 - 2 RU 40/88 - HV-Info 1989, 1025, 30. Mai 1988 - 2 RU 81/87 - HV-Info 1988, 1629;… sowie Brackmann aaO S 475m ff;… Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 RVO Anm 99;… Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennz 302 S 1; KassKomm/Ricke, § 539 RVO RdNr 108 ff) Ein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO ist bereits ausgeschlossen, wenn eine Person im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses als oder wie ein Unternehmer tätig wird (zuletzt Urteile des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - HV-Info 1993, S 301 und 2 RU 49/91;… SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 RVO jeweils mwN). - LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 21 U 85/16
Unfallversicherung - LSG nimmt Wie-Beschäftigung der mitarbeitenden Ehefrau an
Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 SGB VII Tätiger unter Versicherungsschutz (…BSG a.a.O.; vgl. zu § 539 Abs. 2 RVO: BSG Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - USK 92181 sowie zu § 2 Abs. 2 SGB VII: BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99
Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines …
Wesentlich für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO ist vielmehr die auf die Belange des Unternehmens gerichtete Handlungstendenz, die in dem von der Rechtsprechung verwendeten und bereits dargelegten Begriff der dem Unternehmen "dienenden" Tätigkeit zum Ausdruck kommt (…s. BSG a.a.O.; BSG Urteile vom 25.11.1992 - 2 RU 48/91 und 30.06.1993 - 2 RU 40/92 - m.w.N.). - LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 144/16
Witwe eines Jagdhelfers ist zu entschädigen
Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (vgl. noch zu § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung - RVO -: BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - sowie zu § 2 Abs. 2 SGB VII: BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - zu allem BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R - m. w. N.). - BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92
Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …
Die bisher vom LSG festgestellten Tatsachen lassen jedoch keine Entscheidung darüber zu, ob die unfallbringende Handlung entsprechend den allgemeinen, auch für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO geltenden Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung in einem inneren Zusammenhang mit dem in Betracht kommenden landwirtschaftlichen Unternehmen gestanden hat (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - in HV-Info 1993, 305 = BAGUV RdSchr 12/93).Ein solcher anspruchsbegründender innerer Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen liegt schon dann nicht mehr vor, wenn eine Person wesentlich allein im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses oder wie eine Unternehmerin tätig wird (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 aaO mwN).
Verfolgt nämlich eine Person mit solchem Verhalten in Wirklichkeit wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie eine nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätige unter Versicherungsschutz (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 aaO mwN).
- BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R
Unfallversicherungsrecht - Beitragspflicht - Abgrenzung - arbeitnehmerähnliche …
Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (vgl zu § 539 Abs. 2 RVO BSG Urteil vom 25. November 1992 -2 RU 48/91 - = HV-Info 1993, 301 = USK 92181; Brackmann/Wiester, SGB VII, § 2 RdNr 832). - BGH, 19.10.1993 - VI ZR 158/93
Haftung des Tierhalters für Verletzung eines Kindes durch ein Pferd
Die Berufung hiergegen ist durch Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 8. April 1993 - L 3 U 82/91 - zurückgewiesen worden, weil die Klägerin des vorliegenden Rechtsstreits bei ihrem nur objektiv arbeitnehmerähnlichen Tun in Wirklichkeit wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten verfolgt habe, infolgedessen nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig geworden sei und daher nicht nach § 539 Abs. 2 RVO unter Versicherungsschutz stehe (…BSG Urteil vom 18. Februar 1987 - 2 RU 19/86 - und SozR 2200 § 539 RVO Nr. 119; vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 -). - LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06
Anspruch auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Umfang des …
Die Tätigkeit ähnelt einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses, da der Kläger seine Arbeitskraft seinem Nachbar für die entsprechenden Baumfällarbeiten im Rahmen seines Haushalts, der als Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzusehen ist (BSG, Urteil vom 25.11.1992, 2 RU 48/91), zur Verfügung stellte. - LSG Baden-Württemberg, 25.10.2001 - L 10 U 2815/99
Unfallversicherungsschutz eines Kindes bei Tätigkeit im landwirtschaftlichen …
Der Senat stützt sich hierfür auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…vgl. etwa Urt. v. 02. Februar 1999, - B 2 U 7/98 R -, HVBG-Info 1999, 1057;… Urt. v. 01. Juli 1997, aaO, Beschl. v. 26. Juli 1993, - 2 BU 177/92 -, HV-Info 1993, 2301;… Urt. v. 30. Juni 1993, - 2 RU 40/92 -, HV- Info 1993, 2215; Urt. v. 25. November 1992, - 2 RU 48/91 -, HV-Info 1993, 305;… Urt. v. 20. Januar 1987, - 2 RU 15/86, SozR 2200 § 539 Nr. 119). - BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit - Versicherungstechnische …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1999 - L 15 U 170/99
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Geltendmachung von …
- LSG Hamburg, 03.09.2018 - L 2 U 11/18
Wegeunfall während eines Probearbeitstages
- LSG Schleswig-Holstein, 13.12.2007 - L 1 U 56/06
gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche …
- LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2004 - L 5 U 42/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - öffentlich …
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 1 U 2757/05
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - …
- LSG Thüringen, 26.01.2012 - L 1 U 389/08
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - …
- LSG Bayern, 30.11.2005 - L 2 U 146/05
Feststellung eines Arbeitsunfalls; Feststellungsmöglichkeit des Klägers …
- SG Detmold, 16.10.2017 - S 14 U 164/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - L 17 U 186/01
Voraussetzungen des Anspruchs auf Feststellung des Vorliegens eines …
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2005 - L 1 U 1619/05
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei einem Tätigwerden wie …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
Qualifizierung eines Arbeitsunfalles; Abhängiges Beschäftigungsverhältnis; …
- SG Hamburg, 11.02.2011 - S 40 U 191/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2002 - L 15 U 224/00
Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls; Vertrag über eine einmalige Beförderung in …
- SG Hamburg, 19.12.2007 - S 40 U 86/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche …
- SG Hamburg, 23.02.2018 - S 40 U 10/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2007 - L 9 U 263/04
- BSG, 26.07.1993 - 2 BU 177/92
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Grundsätzliche Bedeutung …
- SG Hamburg, 02.09.2011 - S 40 U 57/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung: …