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   BSG, 14.11.1996 - 2 RU 5/96   

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https://dejure.org/1996,2315
BSG, 14.11.1996 - 2 RU 5/96 (https://dejure.org/1996,2315)
BSG, Entscheidung vom 14.11.1996 - 2 RU 5/96 (https://dejure.org/1996,2315)
BSG, Entscheidung vom 14. November 1996 - 2 RU 5/96 (https://dejure.org/1996,2315)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 238
  • NZA-RR 1997, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 5/96
    Die Vorschrift des § 183 Abs. 6 RVO aF hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft (BVerfGE 79, 87).

    Das BVerfG (BVerfGE 79, 87, 89 = SozR 2200 § 183 Nr. 54) hat § 183 Abs. 6 RVO aF mit Art. 3 Abs. 1 GG nur insoweit für unvereinbar erklärt, als der Bezug von Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch insoweit zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld führt, als dieses höher wäre (Krankengeld-Spitzbetrag).

    Dies kommt deutlich in den Ausführungen des BVerfG zum Ausdruck, daß es einmal von Verfassungs wegen nicht geboten ist, das Problem des Doppelbezugs sozialversicherungsrechtlicher Leistungen in dem Sinne zu lösen, daß die jeweils höchste Leistung uneingeschränkt gewährt wird; zum anderen hätte die vom BVerfG seinerseits beanstandete Ungleichbehandlung auch durch eine Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften - "wie die Entlastung der Krankenkassen vom Risiko des Arbeitsunfalls" - beseitigt werden können (BVerfGE 79, 87, 105).

    Hieran ändert auch nichts der Umstand, daß es sich bei der Unternehmerunfallversicherung um eine Selbsthilfeeinrichtung der Unternehmer gleicher Berufssparten handelt, die - anders als bei der Versicherung der abhängig Beschäftigten - nicht auf dem Prinzip der Haftungsersetzung beruht, sondern der Eigenvorsorge dient und deshalb auch einen anderen Leistungscharakter hat (BVerfGE 79, 87, 103).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 5/96
    Mit einem Doppelbezug würde er vielmehr ungerechtfertigt begünstigt und deshalb ungleich behandelt (s BVerfGE 31, 185, 189 ff; 53, 313, 331 ff; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 50 mwN).

    Bei Geldleistungen kann die Kumulierung zu einer Gesamthöhe führen, die sozialpolitisch nicht erwünscht ist (s BVerfGE 31, 185, 189).

    Es unterliegt dabei der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, wie er die im einzelnen unerwünschte Doppelbelastung verhindert (s BVerfGE 31, 185, 192 ff; 53, 313, 331 f).

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 5/96
    Bereits in anderem Zusammenhang hat das BVerfG entschieden, daß Regelungen, die eine Doppelversorgung von Leistungen mit gleicher Zweckbestimmung verhindern sollen, unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BVerfGE 53, 313, 331).

    Mit einem Doppelbezug würde er vielmehr ungerechtfertigt begünstigt und deshalb ungleich behandelt (s BVerfGE 31, 185, 189 ff; 53, 313, 331 ff; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 50 mwN).

    Es unterliegt dabei der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, wie er die im einzelnen unerwünschte Doppelbelastung verhindert (s BVerfGE 31, 185, 192 ff; 53, 313, 331 f).

  • LSG Bayern, 30.03.1995 - L 7 U 354/94

    Kein Doppelbezug von Kranken- und Verletztengeld für einen Unternehmer

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 5/96
    das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts unter Az: L 7 U 354/94 vom 30. März 1995 wird aufgehoben,.
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 5/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 21, 6, 9; 71, 39, 53).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 5/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 21, 6, 9; 71, 39, 53).
  • BVerfG, 14.12.1966 - 1 BvR 496/65

    Verfassungsmäßigkeit der Gesellschafterhaftung für Gewerbe- und Umsatzsteuer

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 5/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 21, 6, 9; 71, 39, 53).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 13/94

    Anwendung von § 11 Abs. 4 SGB V bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines

    Auszug aus BSG, 14.11.1996 - 2 RU 5/96
    Dem Beschluß des BVerfG (BVerfGE aaO) folgend hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 13/94 - (BSGE 77, 98) entschieden, daß § 11 Abs. 4 SGB V in verfassungskonformer Auslegung bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls den Anspruch auf den das Verletztengeld übersteigenden Krankengeld-Spitzbetrag nicht ausschließt.
  • BSG, 15.01.2007 - B 1 KR 149/06 B
    Zudem geht die Beschwerde nicht auf die Rechtsprechung ein, wonach der Ausschluss von Doppelleistungen, der der Ruhensregelung in § 49 SGB V zugrunde liegt, und an den § 48 Abs. 3 Satz 1 SGB V anknüpft, aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nur sachlich gerechtfertigt, sondern geradezu als geboten angesehen werden kann (vgl BSG SozR 3-2500 § 49 Nr. 3 S 8 mwN).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R

    Abgeordnetenentschädigung kein Hinzuverdienst bei Altersrenten

    Als sozialpolitisch unerwünscht hat der Gesetzgeber ausdrücklich nur den Bezug von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen neben dem Bezug von Rente genannt, während es dem Sinn und Zweck des Abs. 2 des § 34 SGB VI durchaus entsprechen würde, auch andere existenzsichernde Leistungen aus öffentlichen Kassen - beispielsweise Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld etc - dem Arbeitsentgelt gleichzustellen (vgl Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung - SGB VI - Stand: Februar 1996, RdNr 18 zu § 34; zum sachgerechten Ausschluß von Doppelversorgungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vgl auch BSG Urteile vom 28. August 1984 - 11 RA 4/84 - SozR 2200 § 1262 Nr. 29 und - 11 RA 49/83 - SozSich 1985, 156; BVerfG Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 296; für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vgl BSG Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 5/96 - SozR 3-2500 § 49 Nr. 3).
  • BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95

    Krankenversicherung- Beitragspflicht - Unfallversicherungsträger - Erstattung -

    Die Regelung des § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V steht dieser Auslegung nicht entgegen; auch sie schließt vielmehr zugunsten und zur finanziellen Entlastung der Krankenversicherung einen Doppelbezug von Leistungen (Krankengeld und Verletztengeld) aus (vgl. BSG, Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 5/96).
  • SG Duisburg, 30.08.2000 - S 9 KR 55/99

    Keine Auszahlung einer Krankengeldspitze nach einem Arbeitsunfall eines

    (vgl. hierzu: Urteil des BSG vom 14.11.1996, Az.: 2 RU 5/96) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchen Gewicht bestehen, dass sie die Abweichung rechtfertigen können.

    Die Entscheidung des BSG im Urteil vom 14.11.1996, Az.: 2 RU 5/96, verhält sich lediglich über die Frage, ob gfls.

  • LSG Bayern, 29.11.2001 - L 15 VG 11/00

    Hinterbliebenenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz und aus der gesetzlichen

    Grundsätzlich handelt es sich bei der freiwilligen Unternehmerversicherung der gesetzlichen Unfallversicherung um eine Selbsthilfeeinrichtung der Unternehmer, die - anders als bei abhängig Beschäftigten - nicht auf dem Prinzip der Haftungsersetzung beruht, sondern der Eigenvorsorge dient und deshalb auch einen anderen Leistungscharakter hat (vgl. Entscheidung des BVerfG vom 09.11.1988 a.a.O.; BSG, Urteil vom 14.11.1996, 2 RU 5/96 - SozR 3-2500 § 49 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 16 KR 93/01

    Krankenversicherung

    Der Doppelbezug von zweckidentischen Leistungen ist sozialpolitisch unerwünscht und wird sogar als nicht gerechtfertigte Begünstigung angesehen (vgl. BVerfGE 31, 185, 189 ff. = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG; BSG SozR 3-2500 § 49 Nr. 3 S. 8 m.w.N.).
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