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   BSG, 26.04.1963 - 2 RU 56/62   

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BSG, 26.04.1963 - 2 RU 56/62 (https://dejure.org/1963,1598)
BSG, Entscheidung vom 26.04.1963 - 2 RU 56/62 (https://dejure.org/1963,1598)
BSG, Entscheidung vom 26. April 1963 - 2 RU 56/62 (https://dejure.org/1963,1598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 120
  • NJW 1963, 2047
  • MDR 1963, 960
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 03.07.1919 - IV 88/19

    Zulässigkeit der Berufung.

    Auszug aus BSG, 26.04.1963 - 2 RU 56/62
    Die gleiche Auslegungsfrage stellte sich schon in der Rechtsprechung der Zivilgerichte bei der Anwendung des dem § 156 Abs. 2 SGG entsprechenden § 515 Abs. 3 ZPO, als dieser vor seiner Änderung durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl I 455) so lautete wie jetzt § 156 Abs. 2 SGG, als er also das Wort "eingelegte" noch nicht enthielt (vgl. Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 14. Aufl., 1929, 2. Bd. Anm. III zu § 515 und die dort in der Fußnote angeführten Zitate, ferner RGZ 9, 420; 96, 186; 147, 313; 158, 53 und 161, 350 sowie RAG 16, 314; 18, 285).
  • RG, 17.01.1883 - I 489/82

    Zulässigkeit der Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil vor

    Auszug aus BSG, 26.04.1963 - 2 RU 56/62
    Die gleiche Auslegungsfrage stellte sich schon in der Rechtsprechung der Zivilgerichte bei der Anwendung des dem § 156 Abs. 2 SGG entsprechenden § 515 Abs. 3 ZPO, als dieser vor seiner Änderung durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl I 455) so lautete wie jetzt § 156 Abs. 2 SGG, als er also das Wort "eingelegte" noch nicht enthielt (vgl. Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 14. Aufl., 1929, 2. Bd. Anm. III zu § 515 und die dort in der Fußnote angeführten Zitate, ferner RGZ 9, 420; 96, 186; 147, 313; 158, 53 und 161, 350 sowie RAG 16, 314; 18, 285).
  • RG, 30.06.1938 - IV B 26/37

    Ist die Wiederholung einer Berufung innerhalb der Berufungsfrist auch dann

    Auszug aus BSG, 26.04.1963 - 2 RU 56/62
    Die gleiche Auslegungsfrage stellte sich schon in der Rechtsprechung der Zivilgerichte bei der Anwendung des dem § 156 Abs. 2 SGG entsprechenden § 515 Abs. 3 ZPO, als dieser vor seiner Änderung durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl I 455) so lautete wie jetzt § 156 Abs. 2 SGG, als er also das Wort "eingelegte" noch nicht enthielt (vgl. Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 14. Aufl., 1929, 2. Bd. Anm. III zu § 515 und die dort in der Fußnote angeführten Zitate, ferner RGZ 9, 420; 96, 186; 147, 313; 158, 53 und 161, 350 sowie RAG 16, 314; 18, 285).
  • RG, 30.04.1935 - III 191/34

    Kann nach dem Gesetz zur Änderung des Verfahrens in bürgerlichen

    Auszug aus BSG, 26.04.1963 - 2 RU 56/62
    Die gleiche Auslegungsfrage stellte sich schon in der Rechtsprechung der Zivilgerichte bei der Anwendung des dem § 156 Abs. 2 SGG entsprechenden § 515 Abs. 3 ZPO, als dieser vor seiner Änderung durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl I 455) so lautete wie jetzt § 156 Abs. 2 SGG, als er also das Wort "eingelegte" noch nicht enthielt (vgl. Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 14. Aufl., 1929, 2. Bd. Anm. III zu § 515 und die dort in der Fußnote angeführten Zitate, ferner RGZ 9, 420; 96, 186; 147, 313; 158, 53 und 161, 350 sowie RAG 16, 314; 18, 285).
  • RG, 12.10.1939 - V 34/39

    1. Zur Wirkung des Rechtsmittelverzichts auf die Stellung von Streitgenossen. 2.

    Auszug aus BSG, 26.04.1963 - 2 RU 56/62
    Die gleiche Auslegungsfrage stellte sich schon in der Rechtsprechung der Zivilgerichte bei der Anwendung des dem § 156 Abs. 2 SGG entsprechenden § 515 Abs. 3 ZPO, als dieser vor seiner Änderung durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl I 455) so lautete wie jetzt § 156 Abs. 2 SGG, als er also das Wort "eingelegte" noch nicht enthielt (vgl. Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 14. Aufl., 1929, 2. Bd. Anm. III zu § 515 und die dort in der Fußnote angeführten Zitate, ferner RGZ 9, 420; 96, 186; 147, 313; 158, 53 und 161, 350 sowie RAG 16, 314; 18, 285).
  • LSG Bayern, 20.11.2014 - L 15 VS 22/12

    Absoluter Rechtsmittelverlust durch Rücknahme

    Mit Schreiben vom 17.09.2014 hat der Berichterstatter des Senats unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, erläutert, dass es nicht möglich sei, eine bereits zurückgenommene Berufung erneut einzulegen.

    Das BSG hat sich zur Frage, ob nach Rücknahme der (ersten) Berufung die Einlegung einer erneuten Berufung innerhalb der noch offenen Berufungsfrist möglich sei, mit Urteil vom 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, wie folgt geäußert:.

    Wenn die Bevollmächtigte des Klägers dem Urteil des BSG vom 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, und der herrschenden Meinung in der Literatur unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 13.04.2011, Az.: B 14 AS 101/10 R, entgegen tritt, kann dies den Senat nicht überzeugen.

    Denn der im Urteil vom 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, entwickelte und ausgesprochen umfassend und überzeugend begründete und wiederholt bestätigte Grundsatz, dass mit der Zurücknahme des Rechtsmittels im sozialgerichtlichen Verfahren dieses vollständig verbraucht sei, wird in der Entscheidung vom 13.04.2011 nicht einmal ansatzweise unter Berücksichtigung der im Urteil vom 26.04.1963 dargestellten Argumentation thematisiert.

    Insbesondere hat das Bundessozialgericht (BSG) dieses für eine Feststellungsklage bei unveränderter Sachlage entschieden (BSG SozR Nr. 9 zu § 102 SGG m. w. N.; im Übrigen h. M.: Bley, Gesamtkommentar, § 102 SGG Anm. 3a; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, § 102 Anm. 1 und 4a; Rohwer-Kahlmann, Sozialgerichtsbarkeit, § 102 Anm. 18; vgl. ferner zur erneuten Berufung BSGE 19, 120; a. A. Meyer-Ladewig, Komm zum SGG 2. Aufl. 1981, § 102 RdNr. 11).

    In dieser Entscheidung hat das BSG die bereits im Urteil vom 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, umfassend begründete Ansicht bestätigt, dass mit der Rücknahme des Rechtsmittels dieses vollständig verbraucht ist.

    Bei Berücksichtigung der aufgezeigten Rechtsprechung liegt es auf der Hand, dass der Kläger mit seiner Argumentation, der hier zu beurteilende Fall sei anders zu behandeln als der im Urteil des BSG 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, entschiedene Sachverhalt, da er die erste Berufung vor Zustellung des Urteils und damit vor Beginn der Berufungsfrist erhoben habe, beim Urteil des BSG vom 26.04.1963 hingegen beide Berufungseinlegungen innerhalb der Berufungsfrist erfolgt seien, nicht durchdringen kann.

  • LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VS 22/12

    Absoluter Rechtsmittelverlust durch Rücknahme

    Mit Schreiben vom 17.09.2014 hat der Berichterstatter des Senats unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, erläutert, dass es nicht möglich sei, eine bereits zurückgenommene Berufung erneut einzulegen.

    Das BSG hat sich zur Frage, ob nach Rücknahme der (ersten) Berufung die Einlegung einer erneuten Berufung innerhalb der noch offenen Berufungsfrist möglich sei, mit Urteil vom 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, wie folgt geäußert:.

    Wenn die Bevollmächtigte des Klägers dem Urteil des BSG vom 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, und der herrschenden Meinung in der Literatur unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 13.04.2011, Az.: B 14 AS 101/10 R, entgegen tritt, kann dies den Senat nicht überzeugen.

    Denn der im Urteil vom 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, entwickelte und ausgesprochen umfassend und überzeugend begründete und wiederholt bestätigte Grundsatz, dass mit der Zurücknahme des Rechtsmittels im sozialgerichtlichen Verfahren dieses vollständig verbraucht sei, wird in der Entscheidung vom 13.04.2011 nicht einmal ansatzweise unter Berücksichtigung der im Urteil vom 26.04.1963 dargestellten Argumentation thematisiert.

    Insbesondere hat das Bundessozialgericht (BSG) dieses für eine Feststellungsklage bei unveränderter Sachlage entschieden (BSG SozR Nr. 9 zu § 102 SGG mwN; im übrigen hM: Bley, Gesamtkommentar, § 102 SGG Anm 3a; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, § 102 Anm 1 und 4a; Rohwer-?Kahlmann, Sozialgerichtsbarkeit, § 102 Anm 18; vgl ferner zur erneuten Berufung BSGE 19, 120; aA Meyer-?Ladewig, Komm zum SGG 2. Aufl 1981, § 102 RdNr 11).

    In dieser Entscheidung hat das BSG die bereits im Urteil vom 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, umfassend begründete Ansicht bestätigt, dass mit der Rücknahme des Rechtsmittels dieses vollständig verbraucht ist.

    Bei Berücksichtigung der aufgezeigten Rechtsprechung liegt es auf der Hand, dass der Kläger mit seiner Argumentation, der hier zu beurteilende Fall sei anders zu behandeln als der im Urteil des BSG 26.04.1963, Az.: 2 RU 56/62, entschiedene Sachverhalt, da er die erste Berufung vor Zustellung des Urteils und damit vor Beginn der Berufungsfrist erhoben habe, beim Urteil des BSG vom 26.04.1963 hingegen beide Berufungseinlegungen innerhalb der Berufungsfrist erfolgt seien, nicht durchdringen kann.

  • LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12

    SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für

    Daher ist § 156 Abs. 3 Satz 1 SGG auf die unselbstständige Anschlussberufung nicht anzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 26.04.1963 - 2 RU 56/62, RdNrn. 13 ff. und Beschluss vom 12.03.1976 - 4 BJ 141/75, RdNr. 2, beide juris).
  • BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 32/21 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Mindestbemessungsentgelt -

    Ein Beteiligter, der eine Berufung zurücknimmt, kann diese dann nicht erneut einlegen, auch wenn die Berufungsfrist noch nicht verstrichen ist (BSG vom 26.4.1963 - 2 RU 56/62 - BSGE 19, 120 [120 ff] = SozR Nr. 4 zu § 156 SGG = juris RdNr 13 ff; BSG vom 17.4.1970 - 10 RV 411/67 - juris RdNr 26) .
  • VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 1625/89

    BERUFUNG; KOSTENTRAGUNG; RÜCKNAHME; UNTERBRINGUNG; ZULASSUNG; ZURÜCKNAHME

    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bewirkt die Rücknahme der Berufung nicht den Verlust dieses Rechtsmittels schlechthin, sondern nur die Beseitigung der Rechtsfolgen der eingelegten Berufung (Anschluß an BSGE 19, 120).

    Wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26. April 1963 - 2 RU 56/62 - (BSGE 19, 120 = NJW 1963, 2047) in Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte des § 126 Abs. 2 VwGO überzeugend dargelegt hat, ist im Unterschied zu dem Verfahren bei den Landessozialgerichten (vgl. § 156 Abs. 2 SGG) mit der Zurücknahme der Berufung kein genereller Verlust des Rechtsmittels verbunden, es entfallen lediglich rückwirkend die mit der Einlegung der ersten Berufung verbundenen Rechtswirkungen (vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl., Rdnr. 6 zu § 126 m. w. N.).

  • LSG Bayern, 24.04.2008 - L 14 R 155/08

    Widerruf einer in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Erklärung

    Diese Zurücknahme bewirkt gemäß § 156 Abs. 2 Satz 1 SGG den endgültigen Verlust des Rechtsmittels mit der Folge, dass keine Sachentscheidung mehr ergehen kann (vgl. BSGE 14, 138; 19, 120).
  • LSG Bayern, 28.04.2005 - L 11 AL 27/05

    Zurückforderung von Arbeitslosengeld bei Angabe einer falschen Lohnsteuerklasse

    Durch die Rücknahme der Berufung ist das Urteil des SG rechtskräftig geworden (BSGE 19, 120).
  • BSG, 27.11.1991 - 9a RV 29/90

    Prozeßzinsen wegen Ausgleichs nach Paragraph 85 SVG aufgrund eines

    In jedem der beiden Fälle wird die Rechtshängigkeit nur mit Wirkung für die Zukunft beendet (BSGE 48, 164, 167 = SozR 5310 § 6 Nr. 1; vgl auch zur Wirkung: BSG SozR 1500 § 102 Nr. 5), während die Rücknahme der Berufung den Verlust des Rechtsmittels bewirkt (§ 156 Abs. 2 Satz 1 SGG ; BSGE 19, 120, 122 = SozR Nr. 4 zu § 156 SGG ).
  • LSG Bayern, 14.08.2002 - L 4 KR 98/02

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für privatzahnärztliche Behandlung; Beendigung

    Diese Berufungsrücknahme ist in der mündlichen Verhandlung am 25.04.2002 auch wirksam erklärt worden, so dass eine Entscheidung über die begehrte Zahlung dem Senat nicht mehr möglich ist, weil durch die Rücknahmeerklärung der Rechtsstreit nach § 156 Abs. 2 SGG den endgültigen Verlust des Rechtsmittels zur Folge hat, also über den möglichen Erstattungsanspruch keine Sachentscheidung mehr ergehen kann (BSGE 14, 138; 19, 120).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2014 - L 12 AL 62/12

    Verlust des Rechtsmittels - Ausspruch

    Diese gesetzliche Wirkung tritt ein mit dem Zugang dieser Prozesserklärung bei Gericht ohne dass es, jedenfalls für die hier vorliegende Fallkonstellation, eines ausdrücklichen - auch nicht deklaratorischen - richterlichen Ausspruchs bedarf (vgl. BSGE 19, 120).
  • LSG Bayern, 21.11.2006 - L 6 R 338/06

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsminderung;

  • LSG Bayern, 19.11.2002 - L 6 RJ 352/02

    Wirksame Zurücknahme einer Berufung; Endgültiger Verlust eines Rechtsmittels mit

  • LSG Bayern, 22.06.2005 - L 16 R 682/04

    Beendigung eines Rechtsstreits durch Rücknahme der Berufung; Wirksame Vertretung

  • LSG Bayern, 12.09.2001 - L 15 V 25/01

    Anerkennung einer chronisch obstruktiven Atemwegserkrankung als weitere

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2021 - L 3 BA 25/21

    Anforderungen an eine rechtswirksam von einer Gesellschaft einem Rechtsanwalt

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2014 - L 12 R 136/14
  • LSG Bayern, 20.05.2003 - L 15 SB 25/03

    Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme; Anfechtbarkeit und Widerrufbarkeit einer

  • LSG Bayern, 10.04.2003 - L 15 VG 1/03

    Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme; Rücknahme der Berufung durch den

  • LSG Bayern, 08.08.2001 - L 1 RA 34/01

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme ; Unwiderrufbarkeit und

  • LSG Bayern, 22.11.2000 - L 2 U 322/99

    Folgen der wirksamen Klagerücknahme; Voraussetzungen der Wiederaufnahme des

  • BSG, 17.04.1970 - 10 RV 411/67
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