Rechtsprechung
   BSG, 30.03.1988 - 2 RU 61/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,21602
BSG, 30.03.1988 - 2 RU 61/87 (https://dejure.org/1988,21602)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1988 - 2 RU 61/87 (https://dejure.org/1988,21602)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1988 - 2 RU 61/87 (https://dejure.org/1988,21602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,21602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70

    Verteilung der Entschädigungslast nach Reichsversicherungsordnung (RVO). -

    Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 61/87
    Die Vorschrift verlangt vielmehr eine innere bzw sachliche Verknüpfung mit dem Schulbesuch, welche nur gegeben ist, wenn der Schüler im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule verunglückt, nicht dagegen zB bei der Erledigung von Schulaufgaben im häuslichen Bereich (ständige Rechtsprechung zum Besuch allgemeinbildender Schulen: BSGE 35, 207, 210; 51, 257, 259; zuletzt Urteil vom 18. Februar 1987, SozR 2200 § 539 Nr. 120; für den Besuch berufsbildender Schulen: BSG SozR 2200 § 539 Nr. 102).

    Im vorliegenden Fall unternahm der Kläger die Fahrt nach N. aus Gründen, die nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Berufsschule lagen (s BSGE 35, 207, 209).

  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

    Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 61/87
    Die Vorschrift verlangt vielmehr eine innere bzw sachliche Verknüpfung mit dem Schulbesuch, welche nur gegeben ist, wenn der Schüler im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule verunglückt, nicht dagegen zB bei der Erledigung von Schulaufgaben im häuslichen Bereich (ständige Rechtsprechung zum Besuch allgemeinbildender Schulen: BSGE 35, 207, 210; 51, 257, 259; zuletzt Urteil vom 18. Februar 1987, SozR 2200 § 539 Nr. 120; für den Besuch berufsbildender Schulen: BSG SozR 2200 § 539 Nr. 102).

    Versicherungsschutz besteht danach nur bei einer mit dem Schulbesuch zusammmenhängenden Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten, nicht dagegen bei deren Erstbeschaffung (BSGE 51, 257, 258 mwN).

  • BSG, 18.02.1987 - 2 RU 19/86

    Verantwortungsbereich der Schule - Versicherungsschutz eines Schülers

    Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 61/87
    Die Vorschrift verlangt vielmehr eine innere bzw sachliche Verknüpfung mit dem Schulbesuch, welche nur gegeben ist, wenn der Schüler im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule verunglückt, nicht dagegen zB bei der Erledigung von Schulaufgaben im häuslichen Bereich (ständige Rechtsprechung zum Besuch allgemeinbildender Schulen: BSGE 35, 207, 210; 51, 257, 259; zuletzt Urteil vom 18. Februar 1987, SozR 2200 § 539 Nr. 120; für den Besuch berufsbildender Schulen: BSG SozR 2200 § 539 Nr. 102).

    Der Beschaffung des Doppel-T-Stücks lag weder eine Anregung, geschweige denn eine Weisung des Lehrmeisters zugrunde, noch war die Besorgung erforderlich, um die ergänzende Prüfungsarbeit fertigzustellen (s BSGE 51 aaO, 57 aaO; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 120).

  • BSG, 22.10.1975 - 8 RU 68/75

    Unfallversicherungsschutz - Erneuerung eines Arbeitsgeräts - Vollgeschriebenes

    Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 61/87
    Er hat den organisatorischen Verantwortungsbereich bei Wegen außerhalb der Schule und der Unterrichtszeit für Fälle angenommen, in denen Schüler auf Anordnung eines Lehrers (BSGE 51 aaO; 57 aaO) oder zur Erneuerung bzw Beförderung von Arbeitsgerät (BSGE 57 aaO; BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2 und Nr. 6, § 550 Nr. 32) tätig geworden sind.
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 61/87
    Es reicht vielmehr aus, daß der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, daß seine Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des Unternehmens zu dienen (BSGE 20, 215, 218; Urteil vom 18. Februar 1987 aaO; Brackmann aaO S 480n mwN).
  • BSG, 13.12.1984 - 2 RU 33/83
    Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 61/87
    Auch außerhalb des eigentlichen Schulunterrichts liegende Verrichtungen können allerdings in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule einbezogen sein (BSGE 51 aaO; 57, 260, 261; SozR 2200 § 539 Nr. 102; Urteil vom 18. Februar 1987 aaO).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R

    Unfallversicherungsschutz eines Auszubildenden bei der dualen Berufsausbildung

    Unfallversicherungsschutz hat das BSG dagegen abgelehnt im Fall eines Schülers einer allgemein bildenden Schule auf dem Weg von und zum privaten Nachhilfeunterricht (BSGE 41, 149 = SozR 2200 § 539 Nr. 16), eines Studenten bei der Anfertigung seiner Diplomarbeit im häuslichen Bereich (BSGE 44, 100 = SozR aaO), eines Schülers, der im Rahmen des Unterrichts ein Werkstück herstellen sollte, bei Arbeiten hierfür im häuslichen Bereich (SozR 2200 § 539 Nr. 54), eines Auszubildenden/Berufsschülers auf dem Weg zur Materialbeschaffung für eine weitere freiwillige Abschlußarbeit mit dem Ziel, das bereits hergestellte Gesellenstück auf einen Sockel zu montieren, um es besonders zur Geltung zu bringen (BSG Urteil vom 30. März 1988 -2 RU 61/87- USK 8834), einer Schülerin bei der Anfertigung einer "Hausaufgabe", nämlich dem Fotografieren der Altstadt für eine von der Schule getragene Foto-Arbeitsgemeinschaft (BSG Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 5/88- USK 8857), einer Studentin einer pädagogischen Hochschule mit den Fächern Sport, Englisch und Kunst auf der Heimfahrt von einem privaten Sprachunterricht (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), eines Studenten auf dem Weg nach Südamerika zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt, das im Zusammenhang mit seiner Diplomarbeit stand (BSGE 73, 5 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 26), eines im Inland eingeschriebenen Studenten während des Aufenthalts in einer ausländischen Universität und in Buchläden bei der Nachforschung nach geeigneter Literatur für sein Studium (BSG Urteil vom 30. Juni 1993 -2 RU 13/92- HV-Info 1993, 2207) und schließlich eines Studenten auf dem Rückweg von einer Vorbesprechung über ein in Aussicht genommenes, von der Prüfungsordnung vorgeschriebenes, aber von ihm frei und eigenverantwortlich auszuwählendes Praktikum (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2006 - L 1 U 602/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Unfallversicherungsschutz hat das BSG dagegen abgelehnt im Fall eines Schülers einer allgemein bildenden Schule auf dem Weg von und zum privaten Nachhilfeunterricht (BSGE 41, 149 = SozR 2200 § 539 Nr. 16), eines Studenten bei der Anfertigung seiner Diplomarbeit im häuslichen Bereich (BSGE 44, 100 = SozR aaO), eines Schülers, der im Rahmen des Unterrichts ein Werkstück herstellen sollte, bei Arbeiten hierfür im häuslichen Bereich (SozR 2200 § 539 Nr. 54), eines Auszubildenden/Berufsschülers auf dem Weg zur Materialbeschaffung für eine weitere freiwillige Abschlussarbeit mit dem Ziel, das bereits hergestellte Gesellenstück auf einen Sockel zu montieren, um es besonders zur Geltung zu bringen ( BSG Urteil vom 30. März 1988 - 2 RU 61/87 - USK 8834), einer Schülerin bei der Anfertigung einer "Hausaufgabe", nämlich dem Fotografieren der Altstadt für eine von der Schule getragene Foto-Arbeitsgemeinschaft (BSG Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 5/88 - USK 8857), einer Studentin einer pädagogischen Hochschule mit den Fächern Sport, Englisch und Kunst auf der Heimfahrt von einem privaten Sprachunterricht (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), eines Studenten auf dem Weg nach Südamerika zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt, das im Zusammenhang mit seiner Diplomarbeit stand (BSGE 73, 5 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 26), eines im Inland eingeschriebenen Studenten während des Aufenthalts in einer ausländischen Universität und in Buchläden bei der Nachforschung nach geeigneter Literatur für sein Studium (BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 13/92 - HV-Info 1993, 2207) und schließlich eines Studenten auf dem Rückweg von einer Vorbesprechung über ein in Aussicht genommenes, von der Prüfungsordnung vorgeschriebenes, aber von ihm frei und eigenverantwortlich auszuwählendes Praktikum (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 36).
  • SG Gießen, 20.01.2006 - S 1 U 166/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit des § 131 Abs 5 S 1 SGG auf

    Unfallversicherungsschutz hat das BSG dagegen abgelehnt im Fall eines Schülers einer allgemein bildenden Schule auf dem Weg von und zum privaten Nachhilfeunterricht (BSGE 41, 149 = SozR 2200 § 539 Nr. 16), eines Studenten bei der Anfertigung seiner Diplomarbeit im häuslichen Bereich (BSGE 44, 100 = SozR aaO), eines Schülers, der im Rahmen des Unterrichts ein Werkstück herstellen sollte, bei Arbeiten hierfür im häuslichen Bereich (SozR 2200 § 539 Nr. 54), eines Auszubildenden/Berufsschülers auf dem Weg zur Materialbeschaffung für eine weitere freiwillige Abschlussarbeit mit dem Ziel, das bereits hergestellte Gesellenstück auf einen Sockel zu montieren, um es besonders zur Geltung zu bringen ( BSG Urteil vom 30. März 1988 - 2 RU 61/87 - USK 8834), einer Schülerin bei der Anfertigung einer "Hausaufgabe", nämlich dem Fotografieren der Altstadt für eine von der Schule getragene Foto-Arbeitsgemeinschaft (BSG Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 5/88 - USK 8857), einer Studentin einer pädagogischen Hochschule mit den Fächern Sport, Englisch und Kunst auf der Heimfahrt von einem privaten Sprachunterricht (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), eines Studenten auf dem Weg nach Südamerika zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt, das im Zusammenhang mit seiner Diplomarbeit stand (BSGE 73, 5 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 26), eines im Inland eingeschriebenen Studenten während des Aufenthalts in einer ausländischen Universität und in Buchläden bei der Nachforschung nach geeigneter Literatur für sein Studium (BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 13/92 - HV-Info 1993, 2207) und schließlich eines Studenten auf dem Rückweg von einer Vorbesprechung über ein in Aussicht genommenes, von der Prüfungsordnung vorgeschriebenes, aber von ihm frei und eigenverantwortlich auszuwählendes Praktikum (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht