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   BSG, 27.05.1986 - 2 RU 62/84   

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BSG, 27.05.1986 - 2 RU 62/84 (https://dejure.org/1986,19327)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1986 - 2 RU 62/84 (https://dejure.org/1986,19327)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 2 RU 62/84 (https://dejure.org/1986,19327)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59

    Anspruch auf Entschädigungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer

    Auszug aus BSG, 27.05.1986 - 2 RU 62/84
    Auf Grund dieser Vorschrift ist folglich als Unternehmer derjenige anzusehen, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der im und mit dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar oder mittelbar zum Vorteil oder zum Nachteil gereichen (vgl ua BSGE 1", 142, 145; 17, 273, 275; BSG SozR Nr. 1 zu 5 729 RVG; BSG USK 79135; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S A70d ff, N70f 11, 505; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, U. Aufl, S 658 Rdz 2; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, $ 658 Anm 7).
  • BSG, 28.02.1986 - 2 RU 21/85

    Haftung der Gesellschafter - Eintragung der GmbH

    Auszug aus BSG, 27.05.1986 - 2 RU 62/84
    sönlichkeit selbst Unternehmerin ihres Betriebes ist (vgl ua BSGE MS, 279, 280; 23, 83, 86; BSG Urteile vom 28. Februar 1986 2 RU 21/85 und 22/85 - Brackmann, aaO, S "700 I ff mwN) und -.
  • BSG, 30.05.1985 - 2 RU 52/84
    Auszug aus BSG, 27.05.1986 - 2 RU 62/84
    2 RU 52/84.
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80

    Model-Agentur; Arbeitsvermittlung; Verrichtung abhängiger, fremdbestimmter Arbeit

    Auszug aus BSG, 27.05.1986 - 2 RU 62/84
    Dahingestellt bleiben kann auch, ob durch die Vermittlungstätigkeit des Klägers zu 1) und der Klägerin zu 2) die Voraussetzungen des S 13 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgeset2es (AFG) erfüllt sind und insoweit das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit (% 4 AFG) verletzt wird bzw ob es sich mangels Übernahme der üblichen Arbeitgeberpflichten oder des Arbeitgeberrisikos um eine verbotene private Arbeitsvermittlung (Art. 1 S 1 Abs. 2 iVm Art. 1 5 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AUG) handelt (vgl hierzu auch BSG SozR U1OO % 13 Nr. 6 : SGb 1983, 205 mit Anmerkung von Becker in SGb 1983, 210), da eine Entscheidung hierüber ohne Bedeutung für den für die Beitragspflicht der Kläger entscheidungserheblichen Unter- -1'4-.
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Das BSG hat zwar über das Bestehen oder Nichtbestehen von Beschäftigungsverhältnissen in einem solchen Dreiecksverhältnis noch nicht abschließend entschieden (offengelassen im Urteil vom 27. Mai 1986 - 2 RU 62/84 - USK 8672).
  • LSG Hessen, 26.10.1994 - L 3/8 KR 539/87

    Sozialversicherungspflicht - Metzger - Ausbeiner - Abgrenzung - abhängiges

    Das Bundessozialgericht (BSG) stellte im Wege der Sprungrevision mit Urteil vom 27. Mai 1986, Az.: 2 RU 62/84, unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und der streitigen Bescheide fest, daß die vom Kläger eingesetzten Metzger nicht versicherungspflichtig beschäftigt gewesen seien.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die frühere Klageakte des SG, Az.: S-9/Kr - 104/83, die Verwaltungsakte der Beklagten, die Akte, Az.: L-8/Kr - 538/87, das Verfahren gegen die HA.-GmbH betreffend, die Akte des SG das Unfallversicherungsstreitverfahren betreffend, Az.: S-8/U - 185/82, die hierzu vorliegende Revisionsakte des BSG, Az.: 2 RU 62/84, und die Verwaltungsakte des Landesarbeitsamtes Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Neben dem Kläger, der mit dieser Arbeitnehmerüberlassung weitgehend risikolose (dazu Urteil des BSG vom 27. Mai 1986 - 2 RU 62/84) Provisionseinnahmen erzielte, waren die Entleihfirmen an derartigen Geschäftspraktiken interessiert, um Lohnnebenkosten - darunter auch Sozialversicherungsbeiträge - einzusparen sowie eine arbeitsrechtliche Bindung gegenüber den Leiharbeitnehmern zu vermeiden, und nicht zuletzt die betroffenen Arbeitnehmer selbst waren daran interessiert, da sie gegenüber den abhängig beschäftigten Metzgern deutlich höhere Bruttoverdienste erzielen konnten.

    Der Senat ist insbesondere nicht von der Entscheidung des BSG vom 27. Mai 1986 - 2 RU 62/84 - abgewichen, da diese Entscheidung die gesetzliche Unfallversicherung betraf (ebenso Urteil des BSG vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 10/90), auf tatsächlichen Feststellungen beruhte, die den vom Senat getroffenen nicht in allen wesentlichen Punkten entsprachen und insbesondere die Frage der Arbeitnehmerüberlassung bzw. der Arbeitsvermittlung als für das Problem der Unternehmereigenschaft des Klägers in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 658 Abs. 2 RVO) unbedeutend ausgeklammert hatte.

  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 10/90

    Notwendige Beiladung bei Arbeitnehmerüberlassung

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das LSG ausgeführt: Der Kläger sei nicht Arbeitgeber, sondern nur Vermittler gewesen, ebenso wie in dem Fall, über den das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 27. Mai 1986 - 2 RU 62/84 - (USK 8672) entschieden habe.

    Das vom LSG erwähnte Urteil des 2. Senats des BSG vom 27. Mai 1986 - 2 RU 62/84 - (USK 8672) steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des erkennenden Senats.

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