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   BSG, 27.11.1986 - 2 RU 67/85   

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https://dejure.org/1986,5578
BSG, 27.11.1986 - 2 RU 67/85 (https://dejure.org/1986,5578)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1986 - 2 RU 67/85 (https://dejure.org/1986,5578)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1986 - 2 RU 67/85 (https://dejure.org/1986,5578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Alkoholgenuß - Arbeitsunfall - Leistungsabfall - Ursachenzusammenhang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 359
  • VersR 1987, 575
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 34/78

    Beschäftigter - Vollrausch am Arbeitsplatz - Versicherungsschutz des

    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 2 RU 67/85
    Führt der Alkoholgenuß zu einem Leistungsabfall, besteht bei einem Unfall kein Versicherungsschutz, wenn es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfal) fehlt, weil der alkoholbedingte Leistungsabfall die rechtlich allein wesentliche Bedingung des Unfalls ist (3 ua BSGE 45, 176, 178; 48, 224, 226; BSG Urteile vom 31. Mai 1978 2 RU -.
  • BSG, 08.10.1981 - 2 RU 45/80
    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 2 RU 67/85
    67/76 und vom 8. Oktober 1981 - 2 RU 45/80 - s auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S ü84 und Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, % 5ü8 Anm 70 jeweils mwN).
  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 55/77
    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 2 RU 67/85
    Führt der Alkoholgenuß zu einem Leistungsabfall, besteht bei einem Unfall kein Versicherungsschutz, wenn es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfal) fehlt, weil der alkoholbedingte Leistungsabfall die rechtlich allein wesentliche Bedingung des Unfalls ist (3 ua BSGE 45, 176, 178; 48, 224, 226; BSG Urteile vom 31. Mai 1978 2 RU -.
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - nicht begünstigender DDR-Bescheid -

    Dies belegt sowohl für das DDR-Recht der spätere § 220 Abs. 5 AGB-DDR als auch die Rechtsprechung des BSG für die Bundesrepublik Deutschland (zB BSGE 48, 224 = SozR 2200 § 548 Nr. 45, Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 67/85 -, USK 86199; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9; BSG Beschluß vom 2. März 1993 - 2 BU 214/92 - HV-Info 1993, 2303).
  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 11/90

    Alkoholgenuß bei Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs

    In diesem Zusammenhang konnte sich das LSG auch nicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1986 (- 2 RU 67/85 -) berufen; denn in jener Entscheidung hat der Senat betriebsbezogenen Umständen deshalb keine wesentliche Mitursächlichkeit beigemessen, weil ein alkoholbedingtes Fehlverhalten des Versicherten als rechtlich allein wesentliche Bedingung für den Eintritt des Unfalls festgestellt war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09

    Erstattung - Arbeitsunfall - Sicherungsaufsichtskraft - Leistungsabfall

    Hier kann nicht sicher genug davon ausgegangen werden, dass der alkoholbedingte Leistungsabfall (nicht Leistungsausfall!) - der als sog. selbst geschaffene Gefahr grundsätzlich unbeachtlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R -) - die "rechtlich allein wesentliche Ursache" (so die Formulierung in BSG, Urteil vom 27.11.1986 -2 RU 67/85- Juris-Rdnr. 11) gewesen ist.
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 34/93

    Sturz im Treppenflur eines Gasthofs als Arbeitsunfall - Verursachung des Unfalls

    Führt der Alkoholgenuß nur zu einem Leistungsabfall, besteht bei einem Unfall kein Versicherungsschutz, wenn es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall fehlt, weil der alkoholbedingte Leistungsabfall die rechtlich allein wesentliche Bedingung des Unfalls ist (s ua BSGE 45, 176, 178; 48, 224, 226, BSG Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 67/85 - HV-Info 1987, 325 = USK 86199; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9; Brackmann aaO S 484b, jeweils mwN).
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