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BSG, 29.11.1963 - 2 RU 69/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 612
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 20.05.1958 - 2 RU 322/55
Auszug aus BSG, 29.11.1963 - 2 RU 69/61
gleichfalls nicht Auskunftohne weiteres als berufene stellen angesehen werden° Anders Verhält es sich hingegen mit den Trägern der Krankenversicherungo Zwar wird durch eine Anspruchsanmeldung bei der Krankenkasse der Ablauf der Anmeldefrist nicht unterbrochen (BVA EuM 15, 361)" wohl aber kann eine unrichtige Belehrung, welche die Krankenkasse dem Verletzten erteilt hat, eine Verhinderung der rechtzeitigen Anmeldung durch außerhalb seines Willens lies gende Verhältnisse bedeuten° Eine Krankenkasse ist nämlich "als maßgebliche Auskunftstelle für Fragen der Unfallentschädigung anzusehen, da sie in vielfacher Hinsicht mit dem Träger der UV auf diesem Aufgabengebiet eng zusammenarbeitet° Abgesehen von der ihr gesetzlich eingeräumten Prozeßstandschaft (@ 1511 RVG, vgl° BSG 7, 195) ist sie insbesondere dadurch zur verantwortlichen Mitwirkung im Aufgabenbereich der UV berufen, daß sie die Träger der UV bei der Durchführung der UV zu unterstützen (5 1501 RVG} und ihnen Erkrankungsfälle anzuzeigen hat9 sobald ' anzu«.
- BSG, 17.02.2009 - B 2 U 34/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anmeldung des …
Der Senat hat schon im Urteil vom 29. November 1963 (2 RU 69/61, SozR Nr. 4 zu § 1547 RVO) einem Unfallversicherungsträger eine unrichtige Auskunft der Krankenkasse zugerechnet, die den Kläger von einer rechtzeitigen Anspruchsanmeldung abhielt.